Politische Ohnmacht haben Gruppen, die sich nicht am Prozess der Gesetzeserarbeitung (z.B.) beteiligen können, die aber aufgrund verschiedenster Umstände gerne am politischen Prozess teilzunehmen wünschen. Das kann z.B. ein wirtschaftlich gut situiertes Bürgertum im Absolutismus sein, aber auch ein entrechtetes Proletariat in einem Staat mit Mehrklassenwahlrecht.