Preußen, FriedrichII, Welche Rolle spielten damals die Römischen Rechte?

gatita

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Hallo,
Welche Rolle spielten die Römischen Rechte zur Zeit(vorallem um 1749) Friedrich II in Preußen??
Wieso galt da noch römisches Recht? Vorallem im Zusammenhang it Sklaverei und Knechtschaft?

Weiß jemand eine gute Antwort? Oder Literatur:fs:?

dankeschön
 
Hallo,
Welche Rolle spielten die Römischen Rechte zur Zeit(vorallem um 1749) Friedrich II in Preußen??
Wieso galt da noch römisches Recht? Vorallem im Zusammenhang it Sklaverei und Knechtschaft?

Weiß jemand eine gute Antwort? Oder Literatur:fs:?

dankeschön

Definitiv nicht!
Grundlagen des Römischen Rechts gelten übrigens auch heute noch. Wenn du adoptiert bist, hast du es dem Römischen Recht zu verdanken, dass du erbberechtigt bist wie leibliche Kinder.

Der Grundsatz nulla poena sine lege- Keine Strafe ohne Gesetz gilt in jedem Land der Erde, dass den Anspruch erhebt, ein Rechtsstaat zu sein. Die stärkere Rezeption des römischen Rechts setzte im Spätmittelalter ein und verdrängte germanisch- heidnische Rechtsmaßnahmen wie Gottesurteil. Das führte zu einer Rationalisierung der Prozessführung, allerdings spielte die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung eine immer größere Rolle. Das mag aus heutiger Sicht barbarisch erscheinen, doch neben namhaften Gegnern der Folter wie Friedrich von Spee oder Christian Thomasius gab es im 17. und frühen 18. Jahrhundert auch bedeutende Befürworter wie Jean Bodin oder Benedikt Carpzow.


Zu Beginn des 18. Jahrhunderts waren die Ideen von Thomasius noch radikal, doch setzten sich dessen Forderungen im Laufe des 18. Jahrhunderts allmählich durch. Neben der Zurückdrängung der Folter gehörte vor allem die Forderung, dass die Strafe an einen vernünftigen Zweck gebunden werden müsse.


Die gültige Strafrechtsordnung in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs war bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., die immer wieder modernisiert wurde. Diese Strafrechtsordnung ging letztlich aus der Rezeption des römischen Rechts im Spätmittelalter hervor. Eine Vorgängerin war die Bambergensis, die Bamberger Halsgerichtsordnung.


Die Prozessform war der Inquisitionsprozess, mit der Inquisition hat das nur wenig zu tun. Charakteristisch war die enge Beweisführung. Nur durch ein Geständnis oder durch zwei Zeugen auf frischer Tat und nicht etwa Tatkomplizen konnte ein Deliquent verurteilt werden. Verteidigung war nur in interpretativer Hinsicht möglich. Erst nach Ende der Untersuchung konnte ein Anwalt tätig werden, und er durfte weder eigene Zeugen vorladen, noch allein mit dem Mandanten sprechen. Um Geständnisse zu erzielen, konnte in den meisten deutschen Ländern bis ins 19. Jahrhundert die Folter angewendet werden. Stock- oder Peitschenhiebe zählten überhaupt nicht als Folter.

In Preußen schaffte Friedrich II. nach seinem Regierungsantritt als erster deutscher Monarch die Folter ab, womit er seiner Zeit wirklich um Jahrzehnte voraus war. Gegen Räuber konnte sie allerdings weiterhin in Preußen angewendet werden. Friedrichs Beispiel wurde von verschiedenen Herrschern aufgenommen. Joseph II.,Franz von Erthal und Wilhelm IX. von Hessen Kassel schafften die Folter ab.


Vielleicht gefällt dir das hier:

Martin Lange, Räuber und Gauner ganz privat- Räuberbanden und die Justiz im 18. und frühen 19. Jahrhundert. Tectum Verlag 2007.

S. 111- 152 beschäftigt sich mit dem Rexchtssystem, Gefängnissen, Strafrechtsordnung und Überführungsstrategien.

Sehr empfehlenswert und ein absolutes Standardwerk ist das hier:

Michel Foucault, Überwachen und strafen- die Geburt des Gefängnisses.

Wenn du dich für Rechtskultur und Strafrituale der frühen Neuzeit interessierst, kann ich das hier noch empfehlen:

Richard van Dülmen, Theater des Schreckens.

Der Titel ist etwas reißerisch, der Verfasser aber eine namhafte Koryphäe.
 
Wieso galt da noch römisches Recht? Vorallem im Zusammenhang it Sklaverei und Knechtschaft?
Das kann ich mir nicht vorstellen, zumindest nicht was die Sklaverei angeht. Römische Sklaven hatten, glaube ich, mehr Rechte als die modernen Sklaven des 17. und 18. Jahrhunderts, , zumindest wurden Sie häufiger freigelassen und wurden gemäß ihrer Fähigkeiten eingesetzt, sogar Ärzte gab es unter ihnen. Sie gehörten selbstverständlich zum Stadtbild. :grübel:

Eine erste Info zu den römischen Sklaven http://www.roemische-imperium.de/page/html_alltag_15.html

Kein Vergleich mit den afrikanischen Sklaven ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann ich mir nicht vorstellen, zumindest nicht was die Slaverei angeht. Römische Sklaven hatten, glaube ich, mehr Rechte als die modernen Sklaven des 17. und 18. Jahrhunderts ...

Eine erste Info zu den römischen Sklaven das roemische imperium - die sklaven roms

So und das vergleich mal mit den afrikanischen Sklaven ...

Das passt vielleicht dazu:
http://www.geschichtsforum.de/f73/sklaverei-der-habsburger-monarchie-25049/index3.html
Denn wir hatten darin auch die Sklaverei in Europa im Allgemeinen im 18.Jh. angesprochen.:fs:
 
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