Prüfungshilfe: Spätmittelalter in Europa

Water

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Hallo ihr alle :winke:

Ich dachte mir jetzt mal, ich hole mir mal Hilfe. Ich hab (sehr) bald Prüfung über das Spätmittelalter (Uni) und lerne auch schon fleißig, aber manchmal habe ich noch so die ein oder andere Frage, die ich partout (auch aus Zeitmangel) nicht wirklich schnell lösen kann. Und irgendwie denke ich auch, im Austausch mit anderen lernt sichs besser (ich war krank letztes Mal und es gibt keine Kommilitonen mehr, die die gleiche Prüfung machen... oder die haben andere Themen... ).

Also ich lerne grade an diesem wunderschönen Morgen was über König Albrecht II. (HRR) und jetzt fragte ich mich grade: ist es richtig, also kann man sagen, dass unter Sigismund und Albrecht die Macht der Fürsten im Reich ganz massiv zunimmt? Also beide Herrscher waren ja öfter am Randes des Reichs beschäftigt mit Türken, Venezianern usw.

Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir mal kurz zusammenfassen, was bei der Beziehung König/Kaiser und Reichsfürsten im Spätmittelalter unbedingt wichtig ist? Goldene Bulle und sowas hab ich auch schon gelernt. Manchmal hab ich einfach Angst, dass ich was total falsch verstehe und möchte nur mal, dass jemand mir sagt, dass ich keinen Stuss gelernt hab.

Demnächst kommen sicher auch noch mehr Fragen. Danke fürs volljammern lassen.:)
 
Ich befürchte Deine Frage bzw. Deine Fragen lässt / lassen sich nicht so einfach beantworten.

Tatsache ist, dass mit dem Interregnum die Macht der Reichsfürsten wesentlich gestärkt wurde, und dass die tatsächliche (materielle und finanzielle) Machtposition des deutschen Königs / Kaisers im HRR somit abnahm und seine Einnahmequellen aus dieser Position (z. B. die Reichssteuern) wesentlich zurückgingen.

Ab dem 14. Jahrhundert hing die Machtposition des dt. Königs / Kaiser daher wesentlich von den Mitteln ab, über die er durch seine Hausmacht verfügte. Außerhalb dieser war er auf die Zusammenarbeit mit den Fürsten angewiesen. (Übrigens war es auch möglich, die Wahl zum deutschen König abzulehnen.)

Bei Kaiser Sigismund (Siegmund) kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu. Als er zum König gewählt wurde, war er nur König von Ungarn (über seine erste Ehefrau). Das ungarische Königreich gehörte aber nicht zum HRR, er war streng genommen gar kein Reichsfürst. Seine Hausmacht lag nicht im Reich, und als deutscher König konnte er sich nur auf die Reichsstädte stützten, was er auch gemacht hat. (Das änderte sich erst 1419, als er seinem Bruder als böhmischer König nachfolgte, wo er allerdings durch die Hussitenkriege stark beeinträchtigt war.)

Was König Albrecht II. (als Herzog von Österreich Albrecht V.) betrifft, so lässt sich aufgrund seines frühen Todes nur mutmaßen, wie seine Politik als König gewesen wäre.
 
Hey danke! Das ist doch schonmal schön zusammengefasst und hiflt mir echt weiter und ich erkenne zum Glück auch einiges davon wieder/hab es auch so verstanden, also hab ich wohl doch schon etwas "Ahnung" angesammelt. :yes:

Ich habe dann heute noch weitergelesen, bis zu Maximilian I. und habe da festgestellt, dass wohl bei Sigismund, Albrecht II. und Friedrich III. zumindest kein "Streit" zwischen ihnen und den Reichsfürsten herrschte.

Ich habe so ein bisschen den Eindruck gewonnen, im 15. Jh. konnte der Kaiser nicht so recht ohne die Reichsstände und umgekehrt. Also ich kann nicht sagen, wer nun "mehr" Macht hatte. :grübel:

Insgesamt habe ich nun den Eindruck, es geht nicht so sehr um das Verhältnis zueinander, das ist sozusagen "im Gleichgewicht", sondern es geht mehr um die zunehmende Institutionalisierung des Vorgehens bei den Verhandlungen auf den Tagen/Reichsversammlungen.
 
Vielleicht ist eines noch zu berücksichtigen:
Im Früh- und Hochmittelalter werden die Könige / Kaiser eindeutig als Herrscher des HRR wahrgenommen. Sie nehmen die Interessen des HRR wahr bzw. ihre Interessen als Herrscher werden auch als die des HRR gesehen.

Im Spätmittelalter (also nach dem Interregnum) verlagert sich die Macht dagegen auf die Fürsten. Der deutsche König / Kaiser wird nicht nur von ihnen in dieses Amt gewählt, sondern er ist gleichzeitig einer von ihnen. Bei den deutschen Königen / Kaisern des Spätmittelalters ist also zwischen den tatsächlichen Interessen des HRR und ihren Interessen als Landesfürst zu unterscheiden.

Zunächst scheint es noch so etwas wie eine offizielle Trennung zwischen der Position als König / Kaiser und der Position als Reichsfürst gegeben zu haben. König Albrecht I. (Habsburg) z. B. übergab, nachdem er König wurde, seine "Erblande" seinem ältesten Sohn. Damit war er zwar weiterhin de facto der Herr in seinen eigenen Ländern, de jure allerdings war er nun nur mehr König des HRR. Im 13. Jahrhundert sind dann solche Aktionen nicht mehr üblich (notwendig?).

Somit hatte der deutsche König im Spätmittelalter zwei Position, die von einander zu trennen sind. Als deutscher König / Kaiser war er offiziell für das Reich zuständig (zu seinen Aufgaben gehörte z. B. die Rechtspflege), und in dieser Funktion konnte er (wenigstens theoretisch) die Unterstützung der Reichsstände (Reichsfürsten, Reichsstädte etc.) einfordern. Allerdings konnten die Reichsfürsten auch von ihm Unterstützung einfordern oder zumindest diese wenigstens erwarten, wenn sie für die Reichsinteressen eintraten.
Was er dagegen als Landesfürst in seinen "Erblanden" machte, war Sache von ihm, seiner Familie bzw. seiner Untertanen / der Landstände, und die Reichsstände hatten keine Pflicht sich da einzumischen oder ihn dabei zu unterstützen, solange sie selbst davon nicht betroffen waren (oder sich davon Vorteile versprachen).

Dass Sigismund und Friedrich III. keinen "Streit" mit den Reichsfürsten hatten, ist nicht der Fall. 1424 schlossen sich z. B. sechs der Kurfürsten gegen Sigismund zu einem Bündnis (dem Binger Kurverein) zusammen. Es gelang König Sigismund allerdings dieses Bündnis zu schwächen, in dem er einen der Kurfürsten auf seine Seite ziehen konnte. Nachdem Kaiser Friedrich III. 1454 auf zwei Reichstagen nicht erschienen war, gab es Versuche ihn zu entmachen, doch scheiterten diese an der Uneinigkeit der Kurfürsten. (Nach der Kaiserkrönung durch den Papst war eine Absetzung durch die Kurfürsten nicht mehr möglich.)
 
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