Hallo,
ich habe ein ähnliches Thema schon von 2011 gefunden, aber will keine Leichenschändung betreiben und frage daher nochmal neu nach.
Ich habe alte Chroniken zusammen getragen und teilweise ergänzt, ausgebessert, übersetzt.
Nun sind relativ viele Leute (aus meinem Dorf) daran interessiert und wollen gern eine Ausgabe davon haben.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich hab mich erkundigt und will Prospekte drucken lassen. In deren AGBs steht aber eindeutig drin, das ich vorher alle Rechte der Urheber einholen muss.
Bei noch lebenden Leuten ist es ja kein Problem. Was aber ist mit Verstorbenen? Das Urheberrecht hält doch 70 Jahre nach dem Tod noch stand. Gibt es dafür Ausnahmeregelungen in solch einem Fall?
ich habe ein ähnliches Thema schon von 2011 gefunden, aber will keine Leichenschändung betreiben und frage daher nochmal neu nach.
Ich habe alte Chroniken zusammen getragen und teilweise ergänzt, ausgebessert, übersetzt.
Nun sind relativ viele Leute (aus meinem Dorf) daran interessiert und wollen gern eine Ausgabe davon haben.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich hab mich erkundigt und will Prospekte drucken lassen. In deren AGBs steht aber eindeutig drin, das ich vorher alle Rechte der Urheber einholen muss.
Bei noch lebenden Leuten ist es ja kein Problem. Was aber ist mit Verstorbenen? Das Urheberrecht hält doch 70 Jahre nach dem Tod noch stand. Gibt es dafür Ausnahmeregelungen in solch einem Fall?
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