Reformen - Wirrwarr

kira88

Neues Mitglied
Hallo zusammen :winke:
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zur preußischen Reformzeit. Recherchieren hat mich bisher nicht weiter gebracht, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Das Oktoberedikt von 1807 garantiert doch mit § 2 die Gewerbefreiheit sowie Berufsfreiheit

LWL - Landesmuseum - Das Oktoberedikt von 1807

warum gibt es dann laut meinem "Preußenratgeber" hier eine Gewerbeordnung, ich zitiere mal: *hüstel*
"Nach Erlass einer neue Gewerbeordnung unter der Einführung einer Gewerbesteuer wird zusammen mit dem Edikt über Gewerbepolizei vom 7. September 1811 die Gewerbefreiheit verkündet und damit der mittelalterliche Zunftzwang beseitigt."

Es wäre super, wenn mir das jemand erklären könnte (vor allem erscheint mir diese Reformphase allgmein immer wieder etwas doppelt^^)
THX!
 
Was genau ist deine Frage? Gewerbefreiheit bedeutet, dass du frei wählen kannst, welchem Gewerbe du nachgehen möchtest (soweit ich mich entsinne), was jedoch nicht bedeutet, dass es keine Gewerbeordnung geben kann, welche beispielsweise Gewerbesteuern regelt.
Zum Thema Zunftzwang kannst du bei Wikipedia nachlesen: Zunftzwang ? Wikipedia

Die Beseitigung des Zunftzwanges gibt die Möglichkeit, auch ohne Angehören einer Zunft ein bestimmtes Gewerbe ausführen zu können.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 
Hallo zusammen :winke:
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zur preußischen Reformzeit. Recherchieren hat mich bisher nicht weiter gebracht, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Das Oktoberedikt von 1807 garantiert doch mit § 2 die Gewerbefreiheit sowie Berufsfreiheit

LWL - Landesmuseum - Das Oktoberedikt von 1807

warum gibt es dann laut meinem "Preußenratgeber" hier eine Gewerbeordnung, ich zitiere mal: *hüstel*
"Nach Erlass einer neue Gewerbeordnung unter der Einführung einer Gewerbesteuer wird zusammen mit dem Edikt über Gewerbepolizei vom 7. September 1811 die Gewerbefreiheit verkündet und damit der mittelalterliche Zunftzwang beseitigt."

Es wäre super, wenn mir das jemand erklären könnte (vor allem erscheint mir diese Reformphase allgmein immer wieder etwas doppelt^^)
THX!
Naja, aus dem § 2:
"Jeder Edelmann ist ohne allen Nachteil seines Standes befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben, und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauerstand zu treten."
Gewerbefreiheit konstruieren zu wollen, geht wohl fehl.

nicht umsonst heißt das Edikt:
„Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend“, Memel, 9.10.1807"

Mit dem Edict über die Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben u.s.w. vom 27. Oktober 1810 wurde die Gewerbefreiheit angekündigt, die dann nach des Edictes zur Einführung einer allgemeinen Gewerbesteuer vom 2. November 1810 mit dem Gewerbepolizeigesetz vom 7. September 1811 eingeführt wurde. Preußen ging damit als erster deutscher Staat - ausgenommen die napoleonischen Modellstaaten - zur Gewerbefreiheit über.

Die Edikte vom 27.Oktober 1810 und vom 7. September 1811 findest du in:
Demel, Walter; Puschner, Uwe (Hrsg.): Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, Bd. 6, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress 1789 -1815, Philipp Reclam jun. Stuttgart, 1995

Grüße
excideuil
 
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