Hallo,
ich hätte eine rechtshistorische Frage, die die Legitimation der Regierung Dönitz betrifft: Auf welcher rechtlichen Grundlage des Dritten Reiches setzte Hitler die Regierung Dönitz ein?
Danach: http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik#_ref-6
"Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen, ist umstritten."
wäre die Weimarer Verfassung nur außer Kraft gesetzt worden.
Reichte dafür die Volksabstimmung aus?
http://www.bpb.de/publikationen/077...266_Beseitigung_des_Rechtsstaates_170402.html
und der Text der Abstimmung:
http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-volksabstimmung_vo.html
sowie das Gesetz:
http://www.documentarchiv.de/ns/stobrhpt.html
Ich bin hier etwas ratlos. Wenn die Kompetenzen des Reichspräsidentenamtes hierfür ausreichten, stellt sich doch die Frage der Legitimität anhand des Zeitablaufes.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Grüße
Thomas
ich hätte eine rechtshistorische Frage, die die Legitimation der Regierung Dönitz betrifft: Auf welcher rechtlichen Grundlage des Dritten Reiches setzte Hitler die Regierung Dönitz ein?
Danach: http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik#_ref-6
"Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen, ist umstritten."
wäre die Weimarer Verfassung nur außer Kraft gesetzt worden.
Reichte dafür die Volksabstimmung aus?
http://www.bpb.de/publikationen/077...266_Beseitigung_des_Rechtsstaates_170402.html
und der Text der Abstimmung:
http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-volksabstimmung_vo.html
sowie das Gesetz:
http://www.documentarchiv.de/ns/stobrhpt.html
Ich bin hier etwas ratlos. Wenn die Kompetenzen des Reichspräsidentenamtes hierfür ausreichten, stellt sich doch die Frage der Legitimität anhand des Zeitablaufes.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Grüße
Thomas