Eine Nürnbergerin appellierte an den Kaiser, weil eine Nachbarin ihren Hund beleidigt hatte …
41 Übrigens hatten diese Kläger meistens vollkommen vergessen, sich in erster Instanz zunächst an ihre territorialen Obrigkeiten zu wenden, wie die sächsische Untertanin, die direkt vor dem Hofrat gegen die Stadt Chemnitz klagte
42, oder die Klageführer aus der Oberpfalz, über die das berichterstattende Hofratsmitglied feststellte: »so zeigen sie uns doch nicht im geringsten, daß sie […] jemals beÿ der Orts Obrigkeit Klage angestellt«.
43 Derartige Gesuche konnten nur massenhaft abgewiesen werden, wobei die entsprechenden Formulierungen sich auf zahlreichen Akten wiederholen: »hierorts nicht statt«, »anhero nicht gewachsen«, »
ad primam instantiam verwiesen« etc.