Reichskanzler in der Weimarer Republik

Paula13

Neues Mitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Weimarer Republik und im Netz noch keine Antwort gefunden. Ich weiß, dass es nicht in dieses Forum passt, aber ich bin neu hier und komme nicht ins passende Forum rein.

Meine Frage: Es geht um die Reichskanzler in der Weimarer Republik:
- Wurden sie als Kanzlerkandidaten aufgstellt wie heutzutage? So das das Volk die Partei wählte und wusste welcher Kanzler sie dann erwartet..
oder
- wurde der Kanzler ernannt? unabhängig von den Wahlen?

viele Grüße, Paula
 
Im Prinzip war es nicht viel anders als heute:

Auf den Plakaten waren zwar Spitzenkandidaten zu sehen, z. B. https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/pl004503
Eine Direktwahl des Kanzler gab es aber nicht (dafür gab es eine Direktwahl des Präsidenten).
Der Wähler kreuzte eine Partei an.
Wenn das Wahlergebnis feststand, mussten die Parteien schauen, wer mit wem koalieren konnte.

In der Praxis gab es aber schon Unterschiede. Was in der Bundesrepublik eher die Ausnahme ist (Misstrauensvotum, Minderheitsregierung), kam in der Weimarer Republik ziemlich oft vor.

Und dann gab es noch einen grundsätzlichen Unterschied: Wenn die Regierung keine Mehrheit hatte, konnte der Reichspräsident Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. (Die aber vom Reichstag aufgehoben werden konnten.)
 
Meine Frage: Es geht um die Reichskanzler in der Weimarer Republik:
- Wurden sie als Kanzlerkandidaten aufgstellt wie heutzutage? So das das Volk die Partei wählte und wusste welcher Kanzler sie dann erwartet..
oder
- wurde der Kanzler ernannt? unabhängig von den Wahlen?

Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt und nicht durch das Parlament gewählt. Er war allerdings in seiner Amtsführung vom Vertrauen des Reichstages abhängig. Aus diesem Grunde ordnete der Reichspräsident zuweilen Neuwahlen an, wenn das Parlament dem Kanzler das Vertrauen entzog. Der starke Mann war also der Reichspräsident, der einen Reichskanzler jederzeit ernennen oder entlassen konnte - unabhängig von Wahlen. In Artikel 53 und 54 der Weimarer Verfassung heißt es dazu:

Artikel 53
(1) Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
Artikel 54
(1) Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.
 
Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt und nicht durch das Parlament gewählt. Er war allerdings in seiner Amtsführung vom Vertrauen des Reichstages abhängig. Aus diesem Grunde ordnete der Reichspräsident zuweilen Neuwahlen an, wenn das Parlament dem Kanzler das Vertrauen entzog. Der starke Mann war also der Reichspräsident, der einen Reichskanzler jederzeit ernennen oder entlassen konnte - unabhängig von Wahlen. In Artikel 53 und 54 der Weimarer Verfassung heißt es dazu:

Artikel 53
(1) Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
Artikel 54
(1) Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.

Auch der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und ernannt und braucht dafür das Vertrauen des Bundestags. Und auch der Bundespräsident kann den Bundestag auflösen, wenn kein Kanzlerkandidat eine absolute Mehrheit im Bundestag hat.

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html
Dieter schrieb:
Der starke Mann war also der Reichspräsident, der einen Reichskanzler jederzeit ernennen oder entlassen konnte - unabhängig von Wahlen
Dass der Reichspräsident den Reichskanzler entlassen konnte, ist allerdings ein Unterschied zur Bundesrepublik. Allerdings konnte auch der Reichspräsident keinen Reichskanzler gegen den Willen der Parlamentsmehrheit durchdrücken.
 
Dass der Reichspräsident den Reichskanzler entlassen konnte, ist allerdings ein Unterschied zur Bundesrepublik. Allerdings konnte auch der Reichspräsident keinen Reichskanzler gegen den Willen der Parlamentsmehrheit durchdrücken.

Das wesentliche habe ich oben schon gesagt. Die Funktion des Reichspräsidenten ist mit der des Bundespräsidenten überhaupt nicht vergleichbar.

Der Reichspräsident konnte nach eigenem Ermessen den Kanzler jederzeit ernennen oder entlassen. Zudem konnte er jederzeit nach eigenem Ermessen den Reichstag auflösen und Neuwahlen anberaumen. Dass der Reichstag dem Kanzler das Vertrauen aussprechen musste, habe ich bereits gesagt. Zudem konnte der Reichspräsident auch Kanzler bestellen, die keine Mehrheit im Parlament hatten. Das führte dann unter Zuhilfenahme des Artikels 48 (Notverordnung) zu den Präsidialkabinetten am Ende der Weimarer Republik.
 
Sepiola, ich bin da ganz bei Dieter. Der Bundespräsident muss im Prinzip der stärksten Fraktion den Auftrag zur Regierungsbildung geben.
 
Das wesentliche habe ich oben schon gesagt. Die Funktion des Reichspräsidenten ist mit der des Bundespräsidenten überhaupt nicht vergleichbar.
Warum nicht vergleichbar?
Vergleichen kann man schon. Es gibt halt Unterschiede.

Der Reichspräsident konnte nach eigenem Ermessen den Kanzler jederzeit ernennen oder entlassen.
...
Dass der Reichstag dem Kanzler das Vertrauen aussprechen musste, habe ich bereits gesagt.
... und dann ist es mit dem "eigenen Ermessen" nicht mehr so weit her.

Zudem konnte er jederzeit nach eigenem Ermessen den Reichstag auflösen und Neuwahlen anberaumen.
Das war nur dann der Fall, wenn keine Koalition eine Mehrheit erreichte. Ab 1930 war das der Dauerzustand. Daher gab es in den letzten zweieinhalb Jahren vor Hitler nur Minderheitsregierungen und insgesamt drei Neuwahlen.
 
Das ist doch eine ganz unsinnige Diskussion. Jeder Schüler weiß aus seinem Geschichtsunterricht, dass der Reichspräsident über eine gewaltige Macht verfügte und quasi als "Ersatzkaiser" fungierte.

"Um die Macht des Parlaments einzuschränken, wurde das Amt des Reichspräsidenten mit weit reichenden Kompetenzen ausgestattet. Er war in seiner Position mit dem starken Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie vergleichbar („Ersatzkaiser“). Der Reichspräsident ernannte und entließ die Reichsregierung und den Reichskanzler, repräsentierte das Volk, ernannte Richter und hatte den Oberbefehl über die Reichswehr. Besonders die Art. 25 (Auflösung des Reichstags) und 48 (Alleinregierung bei starken Unruhen im Land) zeigten sehr deutlich seine starke Machtposition."

Mehr ist dazu nicht zu sagen.
 
Sepiola, ich bin da ganz bei Dieter. Der Bundespräsident muss im Prinzip der stärksten Fraktion den Auftrag zur Regierungsbildung geben.

Muss er das?
1969 war die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler wurde Willy Brandt (SPD).
1976 wurde die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler wurde Helmut Schmidt (SPD).
1980 blieb die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler blieb Helmut Schmidt (SPD).
 
Muss er das?
1969 war die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler wurde Willy Brandt (SPD).
1976 wurde die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler wurde Helmut Schmidt (SPD).
1980 blieb die CDU/CSU stärkste Fraktion. Bundeskanzler blieb Helmut Schmidt (SPD).
Zunächst mal ja. D.h. ja nicht, dass ihr auch die Regierungsbildung gelingt. Wenn die informellen Absprachen zwischen den Parteien dem offiziellen Procedere voraus sind, ist das etwas anderes.
 
Diese Frage ist überhaupt nicht unsinnig, und solange wir bei dieser Frage bleiben, wird auch die Diskussion nicht unsinnig.

Ich denke, zu den Befugnisssen des Reichspräsidenten ist das wesentliche gesagt.

Wahlen hatten auf personelle Entscheidungen des Reichspräsidenten insofern Einfluss, als er bemüht sein musste, eine parlamentarisch ausreichende Vertrauensbasis für den Kanzler und seine Regierung zu finden. Da das nicht wie heute mit einem konstruktiven Misstrauensvotum verbunden war, blieb die Kontinuität der Kanzlerschaft allmählich auf der Strecke. In den 15 Jahren der Weimarer Republik wurden 14 Kanzler ernannt.

Das führte schließlich zur Notverordnung nach Artikel 48, da der Reichspräsident die Regierung nicht mehr auf der Basis koalitionsmäßiger Bindungen aufbauen wollte. Er ernannte 1930 Heinrich Brüning zum Reichskanzler, ein Zentrumspolitiker, der unabhängig von wechselnden Parlamentsmehrheiten mit Hilfe präsidialer Notverordnungen, denen Gesetzescharakter zukam, die Krise meistern sollte. Das war der Beginn der so genannten Präsidialkabinette, wie man die letzten drei Reichsregierungen bezeichnet. Am Ende stand dann Adolf Hitler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der wesentliche Unterschied ist doch der, dass wir heute das Parlament wählen, damit das Parlament aus seinen Fraktionen den Kanzler wählt (i.d.R. aus der stärksten Fraktion des Parlamentes bzw. aus der stärksten Fraktion einer sich zusammengefundenhabenden Regierungskoalition). Das war in der WR eben nicht so. Da konnte der Reichspräsident den Kanzler - etwas überspitzt - nach Gutdünken auswählen und der musste dann zusehen, wie er eine Parlamentsmehrheit zusammenbekam.
 
Der wesentliche Unterschied ist doch der, dass wir heute das Parlament wählen, damit das Parlament aus seinen Fraktionen den Kanzler wählt (i.d.R. aus der stärksten Fraktion des Parlamentes bzw. aus der stärksten Fraktion einer sich zusammengefundenhabenden Regierungskoalition). Das war in der WR eben nicht so. Da konnte der Reichspräsident den Kanzler - etwas überspitzt - nach Gutdünken auswählen und der musste dann zusehen, wie er eine Parlamentsmehrheit zusammenbekam.

Das sind - gut zusammengefasst - die entscheidenden Punkte. Der Reichspräsident suchte nach eigenem Ermessen einen Reichskanzler, wobei er keinem Rechenschaft schuldig war. Klappte das nicht, so löste er den Reichstag einfach auf und beraumte Neuwahlen an.

Dass das System nicht funktionierte, zeigen die 14 Kanzler in 15 Jahren der Weimarer Republik.
 
Wahlen hatten auf personelle Entscheidungen des Reichspräsidenten insofern Einfluss, als er bemüht sein musste, eine parlamentarisch ausreichende Vertrauensbasis für den Kanzler und seine Regierung zu finden.
Genau.
Angenommen, die Wähler hätten sich 1932 von diesem Plakat überzeugen lassen und zu über 50% die Liste 4 angekreuzt, dann wäre dem Reichspräsidenten wohl nichts anderes übriggeblieben, als den auf dem Plakat abgebildeten Herrn mit der Regierungsbildung zu beauftragen.
Das Zentrum hat damals aber nur 11,9% erhalten.
Der Reichspräsident hat daraufhin den Spitzenkandidat der stärksten Partei (33,1%) mit der Regierungsbildung beauftragt. Der weigerte sich aber, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen...

So ganz "nach Gutdünken" funktionierte das auch in der Weimarar Verfassung nicht.

Der Reichspräsident konnte auch den Reichstag nicht zweimal aus demselben Anlass auflösen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz "nach Gutdünken" funktionierte das auch in der Weimarar Verfassung nicht.

Der Reichspräsident konnte auch den Reichstag nicht zweimal aus demselben Anlass auflösen.

Entscheidend ist, dass der Reichspräsident prinzipiell völlig frei bei seiner Entscheidung war. Dass er dabei Mehrheitsverhältnisse berücksichtigte, liegt klar auf der Hand. Ab 1930 machte er sich davon gänzlich unabhängig (s. oben).

Artikel 25 besagt, dass er den Reichstag jederzeit auflösen konnte, jedoch nur einmal aus dem gkeichen Anlass. Die Neuwahl hatte spätestens am sechzigsten Tag nach der Auflösung zu erfolgen.
 
Dass das System nicht funktionierte, zeigen die 14 Kanzler in 15 Jahren der Weimarer Republik.

Das System funktionierte deswegen nicht, weil der Wähler zu viele Parteien ins Parlament schickte, die miteinander nicht konnten (oder wollten).

Und vor allem, weil zuletzt die antidemokratischen Parteien mit erdrückender Mehrheit im Parlament saßen. Daran ist das System gescheitert.

Eine solche Konstellation würde auch unser heutiges System kaum verkraften.
 
Noch 1932 versuchte Hindenburg, eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit zustande zu bekommen.
Wie es die Verfassung vorschrieb.

Der übermächtigen radikalen Reichstagsmehrheit, die alle Konjunkturprogramme der Regierung torpedierte, stand das Kabinett Papen trotz ausdrücklicher Unterstützung des Reichspräsidenten immer hilfloser gegenüber. Doch wiesen weder die Neuwahlen vom 6. November 1932 noch die Ernennung des Reichswehrministers General von Schleicher im Dezember 1932 einen Ausweg aus der Krise. Bei den Wahlen am 6.11.1932 brach die NSDAP auf 33,1% ein. Hindenburg hatte große Vorbehalte gegenüber dem "böhmischen Gefreiten", die erst unter Vermittlung Papens teilweise ausgeräumt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den Wahlen am 6.11.1932 brach die NSDAP auf 33,1% ein.
Trotzdem blieb sie stärkste Reichstagsfraktion.

Und Hindenburg versuchte - trotz seiner Vorbehalte - erst einmal Hitler für eine Regierungsbildung mit parlamentarischer Mehrheit zu gewinnen.

Hitler wollte nicht.

Dann versuchte Hindenburg es mit Schleicher. Der hoffte auf eine Kooperation mit dem "moderaten" Flügel der NSDAP (Strasser), um zu einer Mehrheit zu gelangen.

Das funktionierte aber auch nicht.
 
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