Reichspräsident/Bundespräsident

Alexander4:)

Mitglied
Hallo!
Ich habe derzeit eine Aufgabe:
Liste die verschiedenen Aufgaben des Reichspräsidenten/Bundespräsidenten auf und vergleiche diese.

Ich habe jetzt die Aufgabe schon erledigt, aber ich denke, dass diese noch ein wenig diskussionswürdig ist.
Ich habe meine Antwort noch nicht hochgeladen und schon mit der Diskussion angefangen, weil ich erst noch auf ein "ja" der Moderatoren warte, dass ich die Diskussion hier starten darf ( mit dem Bundespräsidenten und Politik ist das so ein Ding).
Falls dies nicht gestattet wird, könnten wir die Diskussion eventuell fortsetzen, wenn halt Interesse besteht (dann aber im Smalltalk).

Gruß Alexander
 
Du diskutierst ja nicht über das Präsidentenamt in der Gegenwart und Zukunft, sondern über die Institution. Von daher ist das in Ordnung.
 
Ok ich liste erst mal die Punkte auf die ich schon habe:

Dauer der Legislaturperiode
Wähler
Heer
Notrechtsverordnung
Macht gegen über Kanzler
Macht gegen über Reichs-/Bundestag
Macht auf Gesetzesänderungen
Begnadigungsrecht


Zu diesen Punkten habe ich schon viel gefunden nur nicht zum letzten.

Denn ich weiß, dass der Bundespräsident ein Begnadigungsrecht hat.
Hat der Reichspräsident ebenfalls eins hat???

Gibt es noch weitere Punkte, die angesprochen werden könnten??

Gruss Alexander
 
Lies dir einmal den Artikel 73 der Weimarer Verfassung vom 11.August 1919 durch.



Mit diesen Befugnissen, zu denen noch das Begnadigungsrecht (Artikel 49) und ein beschränktes Einspruchsrecht gegen Gesetze und Beschlüsse des Reichstags (Artikel 73) kamen, hatte der Reichspräsident in der Tat eine der Stellung des früheren Deutschen Kaisers vergleichbare politische Machtposition. Man nannte daher das Staatsoberhaupt der Weimarer Republik nicht zu Unrecht auch einen »Ersatzkaiser der Deutschen«.

Also hatte der Reichspräsident ebenfalls ein Begnadigungsrecht.

Und er hatte ein beschränktes Einspruchsrecht gegen Gesetze.

Unter dem Punkt Macht gegen über Reichs-/Bundestag hatte ich bis jetzt nur stehen:
Konnte Reichstag auflösen.

Also schreibe ich noch dazu:
beschränktes Einspruchsrecht gegen Gesetz

Bei dem Begnadigungsrecht hätte ich noch eine Frage:

Gleicht sich die Macht unter diesem Punkt, denn der Bundespräsident kann ja nur ein Begnadigungsrecht aussprechen, wenn derjenige soundsoviele Jahre seiner Haft bereits abgesessen hat.
Wie war das beim Reichspräsident?
 
Sollte er aber nicht ! Er soll die Verfassung repräsentieren und über den Parteien stehen, d. h., auch nicht wegen jedem Quark zurücktreten. Wenn er die Verfassung brechen sollte, muss er sich lieber seiner Absetzung stellen als von sich aus zurückzutreten.

Vielleicht sind doch die Länder mit einer Konstitutionellen Monarchie besser bedient, da ist man König(in) und muss es bleiben. Für Spanien war es jedenfalls ein Glücksfall, dass Juan Carlos kein Schönwetterkapitän ist.
 
Primär sollte der Bundespräsident seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden: also nicht davon laufen, sondern zum Gespräch "bitten", d.h. zur Rede stellen. Der Einladung eines Präsidenten kann sich niemand entziehen. Hierin liegt eigentlich der tiefere Sinn des Präsidentenamtes: die Kommunikation zwischen den Gräben des Parteienkampfes zu organisieren. Dort, wo nur noch geschossen wird, der Problemlösung wegen das Gespräch einfordern.

Der Bundespräsident ist das Gegenbild zum Reichspräsidenten. Er wird nicht wie jener vom Volk gewählt und hat auch nicht dessen starke Kompetenzen. Er schöpft vielmehr seine Legitimität aus der Bundesversammlung, die zu gleichen Teilen aus den Abgeordneten des Bundestages und den Delegierten der Landtage besteht. Er ist also viel breiter als der Reichspräsident durch das "politische System" legitimiert. Das sollte ihm bei seinen bescheideneren Kompetenzen eigentlich mehr Autorität verleihen als die Volkswahl (eines Außenseiters). Auffällig ist, dass mit Köhler ein "Aussenseiter" im Amt des "Systemkönigs" gescheitert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sind doch die Länder mit einer Konstitutionellen Monarchie besser bedient, da ist man König(in) und muss es bleiben. Für Spanien war es jedenfalls ein Glücksfall, dass Juan Carlos kein Schönwetterkapitän ist.

Über die Befugnisse von Monarchen in demokratischen Staaten kann man sicher diskutieren, und ebenso sicher hat Juan Carlos Zeit seines Lebens enorm viel zur spanischen Demokratie beigetragen; aber auch in solchen Staatsformen ist es dem Hochadel möglich seiner Rolle zu entfliehen. Ein Beispiel dafür ist Edward VIII., der sich aus bekannten Gründen seiner Krone entledigt hatte.
Was Meinungsäußerungen zur Tagespolitik angeht, davon haben wir heute sehr wahrscheinlich schon genug gehabt...
 
Primär sollte der Bundespräsident seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden: also nicht davon laufen, sondern zum Gespräch "bitten", d.h. zur Rede stellen.
Einspruch !
Die einzige, aber extrem wichtige Aufgabe des Präsidenten (Reichs-, Bundes- und Konstitutioneller König) ist es, die Einhaltung der Verfassung zu überwachen. Alles andere kann er (muss er aber nicht) machen, wenn er sich langweilt.

Ein besonders verhängnisvolles Ereignis für Deutschland war das Ableben des Reichspräsidenten Hindenburg im Jahre 1934. Danach gab es keinen Präsidenten mehr, keine Verfassung, keine Macht, nichts mehr, was über Hitler gestanden hätte. Die Folgen sind bekannt.

Jetzt stellt Euch mal vor, Hindenburg wäre nicht gestorben, sondern zurückgetreten, wegen irgendeiner Affäre, einer missglückten Rede, eines Fehlers, einer trunkenen Autofahrt - die seine Widersacher auch ordentlich publizistisch "gewürdigt" hätten. Könnte man das als "Charakterstärke" bezeichnen ? Nein ! Er hätte ganz einfach dem Feind der Demokratie das Feld überlassen, die Verfassung ohne Anwalt. Versagt ! Selbst wenn er sein Amt todkrank weitergeführt hätte, und nur einmal genuschelt hätte : Nein, Herr Hitler, ich unterschreibe das Ermäctigungsgesetz nicht. Es ist verfassungswidrig - dann hätte er seine Funktion erfüllt gehabt.

Deshalb sage ich : Ein Präsident darf nicht zurücktreten. Nie. Denn die Verfassung muss über der Regierung stehen, über den Parteien und über den Politikern. Immer.
 
Einspruch !
Die einzige, aber extrem wichtige Aufgabe des Präsidenten (Reichs-, Bundes- und Konstitutioneller König) ist es, die Einhaltung der Verfassung zu überwachen. Alles andere kann er (muss er aber nicht) machen, wenn er sich langweilt.

Ein besonders verhängnisvolles Ereignis für Deutschland war das Ableben des Reichspräsidenten Hindenburg im Jahre 1934. Danach gab es keinen Präsidenten mehr, keine Verfassung, keine Macht, nichts mehr, was über Hitler gestanden hätte. Die Folgen sind bekannt.

Jetzt stellt Euch mal vor, Hindenburg wäre nicht gestorben, sondern zurückgetreten, wegen irgendeiner Affäre, einer missglückten Rede, eines Fehlers, einer trunkenen Autofahrt - die seine Widersacher auch ordentlich publizistisch "gewürdigt" hätten. Könnte man das als "Charakterstärke" bezeichnen ? Nein ! Er hätte ganz einfach dem Feind der Demokratie das Feld überlassen, die Verfassung ohne Anwalt. Versagt ! Selbst wenn er sein Amt todkrank weitergeführt hätte, und nur einmal genuschelt hätte : Nein, Herr Hitler, ich unterschreibe das Ermäctigungsgesetz nicht. Es ist verfassungswidrig - dann hätte er seine Funktion erfüllt gehabt.

Deshalb sage ich : Ein Präsident darf nicht zurücktreten. Nie. Denn die Verfassung muss über der Regierung stehen, über den Parteien und über den Politikern. Immer.
Warum "Einspruch"? Wenn er nicht zurücktreten darf, dann darf er doch auch nicht davon laufen, nicht wahr?;)
 
Sorry, mein Einspruch bezog sich auf das "primär". Primär soll der Bundespräsident eisern zur Verfassung stehen (auch wenn allerlei abgehalfterte Ministerpräsidenten jobsuchend herumirren).

Wenn man das "primär" weniger primär versteht, hast Du natürlich Recht.
 
Jetzt stellt Euch mal vor, Hindenburg wäre nicht gestorben, sondern zurückgetreten, wegen irgendeiner Affäre, einer missglückten Rede, eines Fehlers, einer trunkenen Autofahrt -

In diesem Fall hätte Hitler die Macht des Reichspräsidenten ebenfalls mit Freuden übernommen. Ich verstehe nicht ganz, ob du hier andere Optionen siehst?
 
Zum Sterben gibt es keine andere Option. Zum Rücktritt schon. Darauf möchte ich hinaus : Hindenburg hätte nicht (!) zurücktreten dürfen. Köhler auch nicht.
 
Sorry, mein Einspruch bezog sich auf das "primär". Primär soll der Bundespräsident eisern zur Verfassung stehen (auch wenn allerlei abgehalfterte Ministerpräsidenten jobsuchend herumirren).

Wenn man das "primär" weniger primär versteht, hast Du natürlich Recht.
Und was heisst zur "Verfassung stehen"? Fleissig unterschreiben oder das Amt ausfüllen, also Gespräche organisieren? Ein flüchtender Präsident ist staatsrechtlich einfach etwas grauenhaftes.:friends:
Zum Sterben gibt es keine andere Option. Zum Rücktritt schon.
Das muss sich wohl auch der schwer herzkranke Johannes Rau gedacht haben.
 
Darauf möchte ich hinaus : Hindenburg hätte nicht (!) zurücktreten dürfen. Köhler auch nicht.

Verstehe ich nicht:

Bekanntlich hat Hitler die gesamte "Gleichschaltung" - also die Entmachtung der Länderparlamente und die Ausschaltung komkurrierender Parteien und Organisationen - auch zu Lebzeiten des greisen Präsidenten Hindenburg ins Werk setzen können. Das beweist, dass ein im Prinzip gleichgesinnter Ptäsident kein Hindernis für einen Amok-laufenden Kanzler ist. :D
 
Das beweist, dass ein im Prinzip gleichgesinnter Präsident kein Hindernis für einen Amok-laufenden Kanzler ist. :D
Sollte er aber. Wenn es nicht geklappt hat auf Grund einer Schwäche des Präsidenten - als Person oder von seiner Amtsbefugnis her - dann geht eben gar nichts mehr.

Ein verfassungsmäßige Schwäche des Amtes des Bundespräsidenten schimmert im aktuellen Fall durch, und das ist die wechselseitige Abhängigkeit mit denen, die er überwachen soll. Ein Bundespräsident muss mit einer Mehrheit gewählt werden, und da wird der übliche Kuhhandel getrieben : Ich hieve Dich nur ins Amt, wenn Du mir auch mal entgegenkommst. Bereits vergangene Kanzler sonderten ab & zu Statements ab, in denen sie den Präsidenten ungeniert daran erinnerten, wem er sein Amt zu verdanken habe. Eine Ungeheuerlichkeit ! Das sollte sich mal der Vorstand einer AG mit seinem Aufsichsratsvorsitzenden erlauben ! Der wäre sofort weg vom Fenster (und wenn nicht, hat die Firma ein Problem).
 
Ich sehe das wie Dieter und begreife nicht recht, was gegen die Möglichkeit eines Rücktritts sprechen sollte.

Der (ohnehin etwas konstruierte) Vergleich zu Hindenburg zeigt doch gerade, dass ein rechtzeitiger Rücktritt des greisen Präsidenten der Widerstandskraft der Republik für ein paar - möglicherweise entscheidende - Monate hätte helfen können. Genau das hat der im Amt verbliebene nicht geleistet.

Rücktritte und Zurückgetreten-Werden sämtlicher politischer Ämter gehören nach meinem Verständnis zum Wesen einer Demokratie. Auch den Präsidenten sollte man da nicht überhöhen bzw. "institutionalisieren".

Ein weiterer Aspekt kommt noch hinzu: die Verfassung schließt auch die "personelle" Lücke durch Rücktritt wasserdicht mit Hilfe des Präsidenten des Bundesrates. Es gibt keine präsidentenlose Phase, mithin auch keine Handlungsunfähigkeit oder Kontrolllücke.
 
Ein weiterer Aspekt kommt noch hinzu: die Verfassung schließt auch die "personelle" Lücke durch Rücktritt wasserdicht mit Hilfe des Präsidenten des Bundesrates.
Das wäre im Fall Hindenburg Hermann Göring gewesen. Na Mahlzeit !

Edit : Sorry, der war natürlich Präsident des Reichstags
 
Artikel 51 Weimarer Verfassung
Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung zunächst durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Verhinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln. Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl.

[interessant übrigens, diesen Gedanken auch nur bis zur Neuwahl mit den Präsidialkabinetten zu verknüpfen]

Nochmal der Hinweis zum Grundgesetz, dass die Verfassung den Rücktritt vorsieht und bis zur Neuwahl regelt.
 
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