Sein Vorgänger, der Bundesrat von 1871, wurde auch als Grundlage des Obrigkeitssystems dargestellt (Preuß: Staat, Recht und Freiheit). Der Reichsrat der Weimarer Republik sollte daher mit geringen Rechten ausgestattet werden.
Merkwürdig an dieser Verfassungsentwicklung ist im Nachhinein die Umkehrung der gezogenen Lehren, wenn man die Schwächung des Reichsrates in Vergleich zur Stärkung des Bundesrates im späteren Grundgesetz der BRD setzt. Hier schlug das Pendel aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik wieder in die andere Richtung aus.
Vielleicht weis hierzu jemand mehr:
Welche konkrete Funktion hatte der Reichsrat in der Weimarer Republik? War seine Tätigkeit völlig unbedeutend?
Merkwürdig an dieser Verfassungsentwicklung ist im Nachhinein die Umkehrung der gezogenen Lehren, wenn man die Schwächung des Reichsrates in Vergleich zur Stärkung des Bundesrates im späteren Grundgesetz der BRD setzt. Hier schlug das Pendel aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik wieder in die andere Richtung aus.
Vielleicht weis hierzu jemand mehr:
Welche konkrete Funktion hatte der Reichsrat in der Weimarer Republik? War seine Tätigkeit völlig unbedeutend?