Reichsvikariat zwischen 1623 und 1777 - Bayern oder Pfalz?

K

Kurbayer

Gast
Hallo,

wer weiß, wer bei den Kaiservakanzen zwischen der Verleihung der Kurwürde von der Pfalz an Bayern 1623 und dem Fall Kurbayerns an die Kurpfalz 1777 (1657/58, 1711, 1740/42 und 1745) das Reichsvikariat ausübte?
Der eine Vikar war der Kurfürst von Sachsen, doch wer war in dieser Zeit der zweite? Der Kurfürst von Bayern oder der Kurfürst von der Pfalz?

Ich weiß nur, daß es bereits beim Tode Kaiser Ferdinands III. 1657 zu Streitereien zwischen Bayern und Pfalz diesbezüglich kam (Bayern behauptete, mit der Kurwürde, die es 1623 erlangte, sei automatisch das Reichsvikariat verbunden, und die neuerliche pfälzische Kurwürde von 1648 habe damit nichts zu tun).
 
Die Frage scheint bis heute nicht gelöst.

Das schmale, aus einer juristischen Dissertation hervorgegangene Buch Albrechts von Arnswaldt, das den Stellungnahmen Conrings zum Streit um die Frage gewidmet ist, ob nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. am 2. April 1657 der Kurfürst von der Pfalz oder der Kurfürst von Bayern als rechtmäßiger Reichsvikar für das Gebiet fränkischen Rechts anzusehen sei, steht damit gewissermaßen am Schnittpunkt zweier Desiderata der Rechts- und Verfassungsgeschichte.

http://www.sehepunkte.de/2005/09/6691.html

Es scheint allerdings auch nur theorethischer Natur zu sein, denn
so die Numismatik:
Vikariatsmünzen
...
Nach der Übernahme der pfälzischen Kurwürde durch Bayern gaben auch bayerische Kurfürsten Vikariatsmünzen aus.


http://www.muenzen-lexikon.de/lexikon/v/pv051.html
 
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