Hallo zusammen.
Ich versuche, Vorgänge aus meiner Kindheit zu rekonstruieren und richtig einzuordnen und bin dabei bei der Internetrecherche an meine Grenzen gestoßen. Ich würde darum nun gerne die Schwarmintelligenz dieses Forums nutzen.
Meine Frage:
Gab es in den 70er und frühen 80er Jahren Reisebeschränkungen seitens der BRD für Beamte von Ministerien oder andere Staatsangestellte und deren Angehörige bezüglich Reisen in Länder des Ostblocks und die Benutzung der Transitstrecken nach Berlin? Wenn ja: Welche Voraussetzungen bestanden hier?
Zum Hintergrund:
Ich wurde 1970 geboren. Mein Vater arbeitete im Bundespostministerium. Nach meiner Erinnerung war damals von eher wenig aufregenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterzeitung (Amtsblatt?) die Rede.
Im Jahr 1983 oder 1984 wurde seitens unserer Schule eine Klassenreise nach Berlin veranstaltet inkl. eines eintägigen Besuchs in Ostberlin. Ich durfte an dieser Reise nicht teilnehmen. Meine Nachfrage bezüglich der Gründe wurde dahingehend beantwortet, dass es Mitgliedern unserer Familie aufgrund der Tätigkeit meines Vaters nicht erlaubt sei, in oder durch die DDR zu reisen. Mir war das als schon damals bekennender Heimscheißer wohl ganz recht und ich habe das, wohl auch aufgrund meines jungen Alterns, nicht weiter hinterfragt. Meine Teilnahme wurde durch meine Eltern auch auf Nachfrage von Klassenlehrer und Internatsleitung sehr nachhaltig und endgültig unterbunden und war danach nie mehr Thema.
Inzwischen interessiert mich das Thema nun doch und ich habe nachgeforscht. Da meine Eltern nicht mehr leben, habe ich nur mit meiner 13 Jahre älteren Schwester sprechen können. Auch sie konnte berichten, dass sie an einer Schulreise nach Prag nicht teilnehmen durfte, damals allerdings noch ohne weitere Erklärungen. Der Nachlass meines Vaters und auch die mit dem heutigen Wissen und Verständnis anders einzuordnenden Hinweise auf seinen Beruf (Datennetzanschluss im Keller unseres Hauses mit Modem und Telefon mit spezieller Nummer, Basteleien an Computern etc., die über Hobbykenntnisse wohl hinausgegangen sein dürften etc.) lassen mich vermuten, dass mein Vater wohl eher im technischen Umfeld von Datenübertragung und Computernetzen gearbeitet haben könnte als an einer Mitarbeiterzeitung. Aber hier kann ich nur raten.
Darum würde mich nun als nächstes erst einmal eine Antwort auf meine Eingangsfrage oben interessieren. Gab es ein entsprechendes Reiseverbot für BRD-Bürger in bestimmten Funktionen und deren Familien und wie war ein solcher Personenkreis dann definiert?
Ich freue mich über jeden Hinweis und jede Quellenangabe, dich mich bei meiner Recherche unterstützt.
Viele Grüße
Stefan
Ich versuche, Vorgänge aus meiner Kindheit zu rekonstruieren und richtig einzuordnen und bin dabei bei der Internetrecherche an meine Grenzen gestoßen. Ich würde darum nun gerne die Schwarmintelligenz dieses Forums nutzen.
Meine Frage:
Gab es in den 70er und frühen 80er Jahren Reisebeschränkungen seitens der BRD für Beamte von Ministerien oder andere Staatsangestellte und deren Angehörige bezüglich Reisen in Länder des Ostblocks und die Benutzung der Transitstrecken nach Berlin? Wenn ja: Welche Voraussetzungen bestanden hier?
Zum Hintergrund:
Ich wurde 1970 geboren. Mein Vater arbeitete im Bundespostministerium. Nach meiner Erinnerung war damals von eher wenig aufregenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterzeitung (Amtsblatt?) die Rede.
Im Jahr 1983 oder 1984 wurde seitens unserer Schule eine Klassenreise nach Berlin veranstaltet inkl. eines eintägigen Besuchs in Ostberlin. Ich durfte an dieser Reise nicht teilnehmen. Meine Nachfrage bezüglich der Gründe wurde dahingehend beantwortet, dass es Mitgliedern unserer Familie aufgrund der Tätigkeit meines Vaters nicht erlaubt sei, in oder durch die DDR zu reisen. Mir war das als schon damals bekennender Heimscheißer wohl ganz recht und ich habe das, wohl auch aufgrund meines jungen Alterns, nicht weiter hinterfragt. Meine Teilnahme wurde durch meine Eltern auch auf Nachfrage von Klassenlehrer und Internatsleitung sehr nachhaltig und endgültig unterbunden und war danach nie mehr Thema.
Inzwischen interessiert mich das Thema nun doch und ich habe nachgeforscht. Da meine Eltern nicht mehr leben, habe ich nur mit meiner 13 Jahre älteren Schwester sprechen können. Auch sie konnte berichten, dass sie an einer Schulreise nach Prag nicht teilnehmen durfte, damals allerdings noch ohne weitere Erklärungen. Der Nachlass meines Vaters und auch die mit dem heutigen Wissen und Verständnis anders einzuordnenden Hinweise auf seinen Beruf (Datennetzanschluss im Keller unseres Hauses mit Modem und Telefon mit spezieller Nummer, Basteleien an Computern etc., die über Hobbykenntnisse wohl hinausgegangen sein dürften etc.) lassen mich vermuten, dass mein Vater wohl eher im technischen Umfeld von Datenübertragung und Computernetzen gearbeitet haben könnte als an einer Mitarbeiterzeitung. Aber hier kann ich nur raten.
Darum würde mich nun als nächstes erst einmal eine Antwort auf meine Eingangsfrage oben interessieren. Gab es ein entsprechendes Reiseverbot für BRD-Bürger in bestimmten Funktionen und deren Familien und wie war ein solcher Personenkreis dann definiert?
Ich freue mich über jeden Hinweis und jede Quellenangabe, dich mich bei meiner Recherche unterstützt.
Viele Grüße
Stefan