"Ritter und Herren"

muck

Aktives Mitglied
Hallo allerseits,

bei folgender Angelegenheit, die mir gerade das Quellenstudium sehr vergällt, bitte ich um Hilfe und Erläuterung:

Mir ist bewusst, dass während der gesamten Ära des klassischen Rittertums (von mir, Tobias Capwell folgend, zwischen ca. 1100 und 1450 angesetzt) zwischen dem Ritterstand einerseits und dem Ritterideal zum anderen unterschieden werden muss, soll heißen, dass längst nicht jeder Adelige, der aus damaliger oder auch aus heutiger Sicht als besonders ritterlich, als ein Inbegriff des Ritters und so weiter galt, tatsächlich Schwertleite bzw. Ritterschlag empfangen hatte und als Ritter im Sinne des Wortes gelten könnte. Umgekehrt war es manchem Rittergeschlecht gelungen, eine beträchtliche Machtposition aufzubauen.
Doch immer wieder liest man folgende Worte oder eine Abwandlung davon: Ritter und Herren. An der Schlacht nahmen diese und jene Ritter und Herren teil — und um die Verwirrung (jedenfalls bei mir) vollständig zu machen, fallen danach häufig die Namen lauter Familien, die das genealogische Lexikon als Rittergeschlechter einsortiert.

Wie also lässt sich streng zwischen Rittern und Herren trennen?

Für alle Antworten möchte ich sogleich danken.
 
Wie also lässt sich streng zwischen Rittern und Herren trennen?

Ein Herr (dominus, Sire) war eine in die hierarchisch organisierte Struktur eines feudalen Personenverbandsstaates eingebundene Person. So würd ich das frei weg definieren. Ob ein Ritter ein Herr war, hing davon ab, ob er im Besitz eines Lehens war, mit dem bestimmte Befugnisse der Rechtsprechung und Gewaltausübung verbunden waren. Ein Ritter war nur ein gerüsteter Reiter, der meinetwegen zu einem Dienstmann eines Herrn werden konnte. Ein Ritter aber, der ein Lehen empfing, oder einen mit Herrscherrechten verbundenen Titel erbte, der konnte Beschützer und Richter von Untertanen werden. Er wird eben ein Herr.
 
Besten Dank für die Antwort. Bezieht sie sich aber auch auf die Zeit, als sich der Ritterstand bereits als ständisches Element herausgebildet hatte? So, wie ich Deine Antwort lese, scheint sie sich auf frühere Phasen des Mittelalters zu beziehen, also auf den miles.
 
Es wäre auch wissenswert zu erfahren, wie sich die Herren Ritter gegenüber ihren Leibeigenen verhalten haben.
Sie waren ja nicht nur für die Landesverteidigung zuständig, sondern auch mit der Aufgabe betraut, dass der Bauer seien Abgaben entrichtete und für die Herren genug arbeitete. Das Ritterideal "Schützer der Armen" zu sein, war doch eigentlich nichts weiter als Propaganda.
 
Nicht jeder Grundherr war ein Ritter und nicht jeder Ritter ein Grundherr. Wäre es nicht angebracht, das in einem eigenen Thread zu diskutieren?

In vielen Gegenden war "Herr" einfach die Anrede für einen Angehörigen des herausgehobenen Ministerialenstandes, aus dem die meisten Reiterkrieger stammten. Nun waren im späten Mittelalter die wenigsten Angehörigen des Landadels noch Ritter, da sie sich die damit verbundenen Kosten (Diener, Ritterfest, Streitroß, Knappe / Page, Rittersteuer, entsprechendes Auftreten ...) nicht leisten konnten. Sie blieben zeitlebens Edelknechte. Wenn man also diese Adelsschicht insgesamt fassen will, muss man von Rittern und Herren sprechen.

'Herr' ist also keinesfalls mit Inhaber einer 'Herrschaft', also eines geschlossenen Gebiets, indem die entscheidenden Rechte, insbesondere Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit in einer Hand lagen, gleichzusetzen. Ein Beispiel für eine mächtige Herrschaft eines Ministerialengeschlechts war die Herrschaft der Herren von Hörde zu Boke, die das ganze spätere Amt Boke, also den westlichsten Teil des Hochstifts Paderborn umfasste. Die besaßen beiderseits der Lippe zwischen, modern gesprochen Lippstadt und Paderborn, zeitgenössisch Lipperode und Elsen, Freigericht und Gogericht, sowie, abgesehen von vereinzelten bischöflichen Rechten, auch die Einkünfte aus den Dorfgerichten, für die sie sogar Obergerichte einrichten konnten. Aber auch die nur so gering begüterten ritterlich lebenden Ministerialen, dass sie fortzogen, wie die Herren von Anreppen (innerhalb des erwähnten Amtes ansässig), die ins Baltikum gingen oder in den Bauernstand herabsanken, wie die Valepagen, die in Delbrück den berühmten Valepagen-Hof besaßen, durften sich zeit ihres ritterlichen, bzw. edelknechtischen Lebens als Herren bezeichnen.
 
Zurück
Oben