Rückgabe von Kunstschätzen

drmarkuse

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Es gab ja in den vergangenen Monaten eine angeregte Debatte über dieses Thema, ausgelöst durch das von Emmanuel Macron in Auftrag gegebene Gutachten Savoy/Sarr, das die komplette Rückgabe aller Exponate aus französischen Museen empfiehlt. Mich würde interessieren wie Ihr darüber denkt, auch im Hinblick auf Deutschland und Exponate wie das Ischtar Tor, den Pergamon Altar oder die Büste der Nofretete.

Hauptargumente in der Debatte waren rechtliche Fragen wie der legale /illegale Erwerb, technische Fragen wie die bestmögliche Konservierung , oder moralische Fragen, z.B. ob wir Menschen in anderen Ländern der Chance berauben ihrer Kultur zu begegnen.

(Bitte verschieben falls es das Thema schon gibt)
 
Auch in Dtld. ist die Provinienzforschung ja ein nicht unerhebliches Thema, gerade deswegen. Da steht natürlich die Rückgabe von Raubgut aus der NS-Zeit im Vordergrund, sofern noch herauszufinden ist, wem ein Kunstwerk gehörte bzw. wer die rechtmäßigen Erben sind. Aber auch die aus Kolonialkontexten geraubten Gegenstände werden teilweise erforscht, um sie zurückzugeben, nicht nur Kunstwerke, auch sterbliche Überreste, die geraubt wurden etc. Oder illegal erworbenes...
Das Problem ist auch, das tw. bis in die Gegenwart archäologisches Fundgut seinen Weg über illegale Kanäle bis in die Museen findet.
Was nun etwa Nofretete angeht, wo es ja, zumindest vor der Arabellion, die eindeutige Forderung gab, diese an Ägypten zurückzugeben, so ist das natürlich ein zweischneidiges Schwert. Im Prinzip ist in Frage zu stellen, ob wir das Recht haben, Nefertiti zu behalten. Auf der anderen Seite: Hier ist sie prominent, in Ägypten wissen die z.T. gar nicht wohin mit dem Fundgut, das z.T. in den Magazinen des Nationalmuseums in Kairo einer erneuten Entdeckung harrt; für manches Objekt wäre es sicher besser, wenn es hier bliebe, wo es so ein rares Gut ist, dass es wertgeschätzt wird, aber im Grunde genommen ist das eine Frage, wo man Recht, Reminiszenzen an den Kolonialismus (eine solche ist die fortwährende Inanspruchnahme entfremdeten Kulturguts) und das Interesse am substantiellen Erhalt gegeneinander abwägen muss.
 
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