Galeotto
Aktives Mitglied
Das sind die weisen Sprüche von Menschen, die nie in einer solchen Situation waren. Wenn ein Soldat bei Schießübungen immer gut geschossen hat, kann er sehr schwer erklären warum er im Ernstfall nicht getroffen hat. Nun kann man natürlich auch wiederum sagen, dass er sich ja schon beim Übungsschießen etwas dumm hätte anstellen können. Das hätte für ihn keine strafrechtlichen Konsequenzen gehabt. Es war aber durchaus üblich die ganze Einheit, indirekt zu bestrafen, in der einer schlecht schoss, indem das Schießen wiederholt werden musste, Urlaube und Ausgänge nicht gewährt wurden etc.. Mit denen, die mitbestraft wurden, musste Derjenige zusammenleben denn in der DDR-Armee war es nicht möglich nach Dienstschluss nach Hause zu gehen. Man war den größten Teil seiner Militärzeit kaserniert, teiweise mit ca 12 Personen in einem Raum und sehr weit weg von seinem Wohnort. Die eigenen, sogenannten Kameraden konnten einem Soldaten das Leben mehr zur Hölle machen als das die Vorgesetzten vermocht hätten.Wer will denn nachweisen, dass man mit Absicht daneben geschossen hat?
Hinzu kommt, dass auch viele der jungen Leute den sportlichen Ehrgeiz besaßen, bei Schießübungen gut abzuschneiden. Gute Schießergebnisse bei Übungen waren auch mit Anreizen, wie Sonderurlaub verbunden. Da einem Soldaten in 18 Monaten Dienstzeit nur 18 Tage Urlaub zustanden, von denen er noch einen großen Teil auf Bahnhöfen und Zügen verbringen musste war jede Gelegenheit nach Hause fahren zu können natürlich ein ziemlicher Ansporn. Viele hatten auch schon Frau und Kind und natürlich auch Sehnsucht nach ihnen. In der DDR war es durchaus normal mit 20 schon Familie zu haben.
Schoss aber ein exzellenter Schütze im Ernstfall daneben, konnte das durchaus als Sabotage oder Begünstigung des Feindes, bis zur Wehrkraftzersetzung ausgelegt werden. Vor einem Militärgericht hatte ein einfacher Soldat selten gute Karten.
Es mutet etwas befremdlich an, von der DDR als Unrechtsstaat zu sprechen und gleichzeitig mit , es hätte doch niemand nachweisen können, dass man danebenschoss, zu argumentieren. Wen die Justiz im Knast haben wollte der kam auch da hin. Militärgefängnisse flößten noch um einiges mehr Furcht ein als normale JVA. Es gab genügend dehnbare Paragraphen dafür.