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Im Juli 1945 wurden im Gebiet der SBZ die Länder wieder belebt, allerdings bereits 1952 durch die Einführung der Bezirke zerschlagen (Zentralisierung) und bereits in der demokratisch gewählten Volkskammer wurde ihre Wiedererrichtung beschlossen, der Einigungsvertrag kam dem zuvor (ab 3.10.1990).
Zu erwähnen wäre noch, daß es 1990 (oder kurz danach) auch noch regionale Bürgerentscheide gab, bei denen sich einige Städte oder kleinere Regionen für das eine oder das andere Bundesland entschieden.Die Ironie der Geschichte wollte es aber, daß damit die 1952 geschaffenen Strukturen nur unter neuem Namen weiterlebten. Die neugeschaffenen Länder wurden nämlich (bis auf wenige Ausnahmen) anhand der DDR-Kreisgrenzen (die nicht identisch mit den Landkreisgrenzen bis 1952 waren) gebildet. Somit haben die heutigen "neuen" Bundesländer nur in sehr groben Zügen Ähnlichkeit mit den Ländern vor 1952 und existieren somit eigentlich erst seit 1990.
Torgau war wohl auch so ein Fall, glaub ich. Neuhaus/Elbe aber auf jeden Fall.Hoyerswerda ist so ein Beispiel, das erst zu Brandenburg gehörte und sich dann für Sachsen entschied.
Die Ironie der Geschichte wollte es aber, daß damit die 1952 geschaffenen Strukturen nur unter neuem Namen weiterlebten. Die neugeschaffenen Länder wurden nämlich (bis auf wenige Ausnahmen) anhand der DDR-Kreisgrenzen (die nicht identisch mit den Landkreisgrenzen bis 1952 waren) gebildet. Somit haben die heutigen "neuen" Bundesländer nur in sehr groben Zügen Ähnlichkeit mit den Ländern vor 1952 und existieren somit eigentlich erst seit 1990.
Torgau war wohl auch so ein Fall, glaub ich. Neuhaus/Elbe aber auf jeden Fall.
Das stimmt in der Tat! Diese "natürlichen" historischen Grenzen konnte man bei den Ländern nach 45 mitunter auch noch sehen, heute verlaufen sie oftmals denn doch den ehem. Bezirksgrenzen entlang.Amt Neuhaus/Elbe ist ja auch natürlich.
Rechtlich kann man zwischen Bundesländern und "Freistaaten" nicht trennen. Die "Freistaaten" Bayern, Sachsen und Thüringen haben denselben Status wie alle anderen Bundesländer auch. "Freistaat" ist lediglich eine Bezeichnung wie auch "Hansestadt", "Universitätsstadt" oder "(Markt)Flecken", was übrigens auch in dem von dir zitierten Wikipedia-Artikel steht.
[...]."
Des Weiteren wird in der Präambel des Grundgesetzes ebenfalls kein Unterschied gemacht. Die von dir
zitierte Passage existiert nicht. Es heißt vielmehr: "[...] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern
Vorsicht: Daimos hat nicht behauptet, dass Du den verlinkten Artikel nicht gelesen hättest. Daimos hat vielmehr darauf hingewiesen, dass sich schon aus dem von Dir verlinkten Artikel ergibt, dass es den von Dir betonten Unterschied zwischen "Bundesländern" und "Freistaat" - rechtlich betrachtet - nicht gibt.Woraus entnimmst Du, dass ich den verlinkten Artikel nicht gelesen hätte?
:winke:
Stimmt auch nicht.Heute! ein Land Baden gibt es ja auch schon seit 1952 nicht mehr!:winke:
Der Südweststaat BW ist 2 Monate älter als ich
Aber in der Präambel der "Urform" unseres Grundgesetzes ist die Rede von den Ländern u.a. Baden "und dem Freistaat Bayern." Die ehem. badische Grenze ist ein paar Kilometer von meinem Wohnzimmer entfernt, und der Volksentscheid in dem ehem. "Land Baden" (das eigentlich nur Südbaden war) lieg solange noch gar nicht zurück.
Wie sich die Länder bezeichnen, ist eine Angelegenheit, über die diese selbst zu entscheiden haben. Es steht dem Bund gar nicht zu, über die Namen der Länder zu bestimmen.
Vorsicht: Daimos hat nicht behauptet, dass Du den verlinkten Artikel nicht gelesen hättest. Daimos hat vielmehr darauf hingewiesen, dass sich schon aus dem von Dir verlinkten Artikel ergibt, dass es den von Dir betonten Unterschied zwischen "Bundesländern" und "Freistaat" - rechtlich betrachtet - nicht gibt.
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Württemberg gab in den 20ern die Bezeichnung "Freistaat" wieder auf und nannte sich "Volksstaat"
In dem wikipedia Link wird angeführt, dass sich Baden in den ersten Jahren der BRD ebenfalls "Freistaat" nannte, was mir neu wäre.
Stimmt auch nicht.
In der Fassung des GG vom 23.5.1949 stand in der Präambel folgendes:
"... hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, ..." - Quelle: documentArchiv.
Wie sich die Länder bezeichnen, ist eine Angelegenheit, über die diese selbst zu entscheiden haben. Es steht dem Bund gar nicht zu, über die Namen der Länder zu bestimmen. Deshalb wirst Du im Grundgesetz (da Bundesrecht) auch keine derartige Bezeichnung finden - egal welche Fassung Du hierfür auswählst
@silesia:
Eben! Deshalb kann @Repo in welcher Fassung des GG auch immer suchen wie er will. Er wird dort die Bezeichnung "Freistaat" nicht finden.:rofl:
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