Gandolf
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Die beiden finde ich passender: rost:Naja, eben Gandolf. :friends:
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Die beiden finde ich passender: rost:Naja, eben Gandolf. :friends:
Dann sei auch mal kurz angemerkt, daß "Freistaat" nichts weiter bedeutet als "Republik". Die Bezeichnung kam in den einzelnen Staaten nach Ende der Monarchie auf, im Gegensatz zu den ehemaligen Namen wie "Königreich xy" usw. In Bayern hat sich der Begriff erhalten, Sachsen hat ihn wiederentdeckt, und warum sich Thüringen nun so nennt, weiß der Fuchs. Mit "Extrawürsten" hat das alles nichts zu tun, wohl eher mit Tradition. Wenn man sich mal die politischen Landkarten vor Augen führt, dürfte auffallen, daß lediglich Bayern und Sachsen (die freien Hansestädte, die ja auch noch ihre traditionellen Bezeichnungen führen, mal ausgenommen) auch schon zu Zeiten des Kaiserreiches existierten; alle anderen sind jüngeren Datums.
"Freistaat" ist einfach nur Teil des staatsrechtlichen Namens, so wie "Bundesrepublik" auch.
Nein, es ist eine staatsrechtliche Bezeichnung.Freistaat ist Lokalkolorit sonst nichts.
Dann müßte man sagen:Nein, es ist eine staatsrechtliche Bezeichnung.
Nein, es ist eine staatsrechtliche Bezeichnung.
Deine Geschichten von Kurpfälzern, Baden(s)ern und Vorderösterreich lese ich ja sehr gern, lieber Repo, das ist aber imho dennoch eine ganz andere Sache, weil es dabei um (ehemalige) territoriale Zugehörigkeiten geht. :winke:
Mitnichten, deine Darstellung ist leider falsch. Der Begriff ist Teil der bayrischen Verfassung, Artikel 1 Abs. 1 lautet: "Bayern ist ein Freistaat" (Bayerische Verfassung - Erster Hauptteil)Dann müßte man sagen:
Es ist rechtshistorisch bzw. war eine staatsrechtliche Bezeichung.
Der Titel Freistaat ist heutzutage als schmückender Namensbestandteil der Bundesländer zu sehen.
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei... :SMeinswejen.
Wie das Königreich beider Sizilien.
Mitnichten, deine Darstellung ist leider falsch. Der Begriff ist Teil der bayrischen Verfassung, Artikel 1 Abs. 1 lautet: "Bayern ist ein Freistaat" (Bayerische Verfassung - Erster Hauptteil)
Das bedeutet letztlich, daß Bayern eine Republik ist. Leider habe ich jetzt aber keine entsprechenden Kommentare parat.
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei... :S
Mitnichten, deine Darstellung ist leider falsch. Der Begriff ist Teil der bayrischen Verfassung, Artikel 1 Abs. 1 lautet: "Bayern ist ein Freistaat" (Bayerische Verfassung - Erster Hauptteil)
Das bedeutet letztlich, daß Bayern eine Republik ist. Leider habe ich jetzt aber keine entsprechenden Kommentare parat.
P.S. Wäre das nicht so, würde Bayern aufgrund der natürlich zu beschließenden Landesverfassung freistehen, sich zB. eine Parteidiktatur zu geben oder etwa einen Wittelsbacher zurück zu holen: Franz Bonaventura Adalbert Maria Prinz von Bayern
Nee,
Du bist der Meinung, dass die Bayern, Sachsen, Thüringer. Sachsen-Anhaltiner die Bezeichnung "Freistaat" benötigen, um aufzuzeigen, dass sie eine Republik sind, also keineswegs von irgendeinem Wittelsbacher oder Wettiner regiert werden.
Ein Standpunkt der 1919 sicher richtig war. Siehe "Freier Volksstaat Württemberg".
Ich dagegen halte das "Stand 1989" für einen schlichten Namensbestandteil. Wobei ich zur Untermauerung meiner Meinung das Beispiel Thüringen angeführt habe 1920-33 Land, als die Bezeichnung "Freistaat" wenigstens noch einen Sinn machte, seit 1990 "Freistaat" wo die Bezeichnung ihre Bedeutung lediglich noch im Lokalkolorit und der Nostalgie hat.
Das Land Thüringen entstand am 1.5.1920 aus 7 Volks- bzw. Freistaaten, die die direkten Nachfolgestaaten des Ghzm., der Hzm. und der Fsm. waren. Vielleicht war zu dieser Zeit die Betonung des Republikstatus einfach nicht mehr von so zentraler Bedeutung. Die Weimarer Republik und ihre Verfassung wurden ja schließlich in der zukünftigen Landeshauptstadt verhandelt und verabschiedet.
Ein Reizthema. Darauf einzugehen, spare ich mir, würde gegen die Boardregeln verstoßen.Föderale Nicklichkeiten ohne Substanz
Falsch. Alle deutschen Ländern sind Staaten mit sämtlichen dazugehörenden Qualitäten. Die Verfassungen jeweils für sie bindend. Nun kenne ich nicht alle Länderverfassungen, aber zumindest Bayern hat die Republik festgeschrieben, was auch tatsächliche Rechtswirkung für dieses Land hat. Daß etwas anderes nicht möglich wäre wegen des GGes, steht dabei auf einem völlig anderen Blatt.Das ist staatsrechtlich ohne Belang.
Eben das ist der Punkt. Den Republikcharakter im Namen legten sich m.W. alle Länder nach Abdankung der Fürsten zu. In Bayern verfassungsmäßig bis heute erhalten. Im Bundeskontext vllt. nur Makulatur, für Bayern selbst aber hat es Rechtswirkung.Das Land Thüringen entstand am 1.5.1920 aus 7 Volks- bzw. Freistaaten, die die direkten Nachfolgestaaten des Ghzm., der Hzm. und der Fsm. waren.
Falsch. Alle deutschen Ländern sind Staaten mit sämtlichen dazugehörenden Qualitäten. Die Verfassungen jeweils für sie bindend. Nun kenne ich nicht alle Länderverfassungen, aber zumindest Bayern hat die Republik festgeschrieben, was auch tatsächliche Rechtswirkung für dieses Land hat. Daß etwas anderes nicht möglich wäre wegen des GGes, steht dabei auf einem völlig anderen Blatt.
Welche Bedeutung der Name für einen Staat haben kann, sieht man auch am GG. Wo ist dort der republikanische Grundsatz (nicht der demokratische) festgelegt? Einzig und allein im Namen Bundesrepublik.
Den neuen Ava finde ich auch besser als dieses faltige Gesicht.tekker schrieb:Edit @silesia: Dein neuer Ava steht dir gut!
Ein Reizthema. Darauf einzugehen, spare ich mir, würde gegen die Boardregeln verstoßen.
!
fftopic:Ich habe Dich geärgert.
Wollte ich nicht, war unabsichtlich.
Ich lebe und wohne in einer Ecke in der drei Länder zusammengestoßen sind. Baden, Württemberg, Hohenzollern. War zu meinen Lebzeiten alles schon ein Bundesland.
Wunderbar!
Aber die Kreisgrenzen! Das hat den Bürgern 25 Jahre lang das Leben schwer gemacht, das spottet jeder Beschreibung. Straßen, keine unwichtigen, blieben jahrzehntelang "Kalksträßchen", weil 4 Landkreise sich nicht einigen konnten, wer was bezahlt. Der Landkreis Sigmaringen, der hatte Enklaven, Exklaven im Dutzend. Der Bürger der ein Amt brauchte wurde zum Sklaven, (die wahre Bedeutung der -klaven!) Kreis Horb, war zweigeteilt, dazwischen ein Zipfelchen Kreis Hechingen. Lass da mal ein Auto zu, hole ne Baugenehmigung... Was im einen Ort, Kreis Sigmaringen ohne weiteres genehmigt wurde, war im anderen, 2 km weiter, Kreis Stockach nicht mal dran zu denken.
Das wurde alles erst mit der Kreisreform, nach der Badener Volksbefragung, vernünftig geregelt.
Einer der Gründe warum ich diesem ganzen "anders sein wollenden" Föderalismus wenig abgewinnen kann.
Da wird doch nur der Bürger schikaniert. Und für die Schikanen darf er als Steuerzahler dann auch noch blechen.
Ach so, eins noch, 1835 wurde zwischen Stetten a.k.M. badisch und Ebingen, württembergisch, ein Kaffeeschmuggler von württ. Zöllnern erschossen. Von den Leuten die sich aufregten und der Obrigkeit etwas zu laut sagten, was sie davon hielten, hat man 7 Mann zwischen 5 und 10 Jahren eingesperrt.
Das sind Blüten die der Föderalismus treibt!
Ich hab nochmal gekramt, hier hast du Recht. Was ich im Kopf hatte, waren die unveränderlichen Artikel. Da fällt eben bezüglich des Republikcharakters nur der von mir gemeinte Artikel ins Gewicht. Aber das ist letztlich ein anderes Thema.Die Republik ergibt sich nicht aus dem Namen, sondern aus der Summe der diesbezüglichen Regelungen im Grundgesetz.
Damit zäumst du die Problematik hier aber von hinten auf. Richtig ist, das GG räumt diese Gestaltungsfreiheit ein, jedoch gestaltete Bayern seinen "Freistaat", d.h. seinen Republikcharakter bereits vor dem GG.Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass die bayerische Verfassung die republikanischen Grundsätze zT aufnimmt und im Rahmen der zugestandenen Gestaltungsfreiheit ergänzt.
Durch diesen Raum konnten die Länderverfassungen für sich Bestand haben, sofern das Homogenitätsprinzip beachtet wurde.Die Selbständigkeit der Landesverfassungen kommt darin zur Geltung, dass Bundesverfassungsrecht inhaltsgleiches Landesverfassungsrecht nicht im Sinne des Art. 31 GG „bricht“ und auch insoweit Raum für eine eigenständige Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder offen hält.
Dann haben wir wohl wirklich etwas aneinander vorbeigeredet. Ich wollte nur herausstellen, daß der "Freistaat" nicht nur nostalgischen Charakter hat, sondern - für Bayern - tatsächlicheund noch immer vorhandene Bindungswirkung.Vielleicht reden wir hier auch aneinander vorbei. Mir ging es nicht darum, die Bindungswirkung der Verfassung Bayerns für das Land Bayern oder seine Staatlichkeit in Frage zu stellen. Mir geht es um die Frage, welche Grundlage die republikanische, demokratische Verfassung hat und ob Abweichungen in einem Bundesland davon denkbar wären. Die bindende Vorgabe hierfür liefert das Grundgesetz als höherrangiges Recht.
Nein, das nun nicht gerade, aber deine angefügte Geschichte zeigt mir doch, das da wohl ein grundsätzliches Mißverstehen des Föderalismus vorzuliegen scheint. Das etwas im einen Kreis geht, im andern nicht (Baugenehmigung), hat doch mit Föderalismus an sich nichts zu tun. Und daß zwischen diesen Unterschieden nur 2km liegen, wird dir an jeder Kreisgrenze passieren können. "Kaffeeschmugler" würden auch heut sicher nicht mehr an einer württembergisch-badischen Grenze erschossen. Was du da herbeiredest ist Gleichmacherei, ohne lokale Gestaltungsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen der Menschen aber bestimmt mehr entgegenkommen. Oder dem liegt ein unendliches Sendungsbewußtsein zu Grunde, es müsse überall so sein, wie ich es aus meinem schwäbischen Dorf kenne.Ich habe Dich geärgert.
Damit zäumst du die Problematik hier aber von hinten auf. Richtig ist, das GG räumt diese Gestaltungsfreiheit ein, jedoch gestaltete Bayern seinen "Freistaat", d.h. seinen Republikcharakter bereits vor dem GG.
Aus dem von dir gesetzten Linkurch diesen Raum konnten die Länderverfassungen für sich Bestand haben, sofern das Homogenitätsprinzip beachtet wurde.
Völlig richtig! Aber letztlich, und darum ging es mir, ist der Freistaat eben mehr, als eine lokalpratiotische Nickligkeit.Auch da haben wir, glaube ich, keinen Widerspruch.
Für die Zeit vor dem Beitritt Bayerns sehe ich das auch so.
Insofern hat der Beitritt auch keine Änderung gebracht, in Folge Homogenität und Ausfüllung des Gestaltungsfreiraums. Letzterer ist seit dem Beitritt verbindlich vorgegeben.
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