Städteordnung Preußen 1808

Lufi5

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Ich habe eine Frage zur oben beschrieben Reform: Teil der Ordnung war die Befreiung von Bauern vom Gutsherren (Bauernbefreiung). In welchem Fall trat diese aber ein? Galt sie für jeden Bauern oder nur ab dem Zeitpunkt in dem der jeweilige Bauer in die Stadt zog? Danke
 
So einfach läßt sich diese Frage nicht beantworten. Eine gute Einführung in das Thema bietet beispielsweise der Band 3 (Preussen, Versuch....): Zur Sozialgeschichte eines Staates und da die Kapitel "Die ständische Agrarwirtschaft" (S.23ff) und "Reformen und Befreiungskriege" (S. 77 und auch noch S.99)

Eine differenzierte Beantwortung findet sich bei Lütge, der darstellt, dass das Reformwerk in Preußen über ca. 50 Jahre lief und zumindest in seinem Beginn einen hohen Modernisierungsanspruch hatte. Insofern ist die Beantwortung für diese Periode bereits nicht einheitlich und spiegelt den unterschiedlichen Druck wider, den das feudalen System durch die Bevölkerung unterlag, sich zu reformieren. In diesem Sinne unterlag das Gesetzwerk insgesamt einer häufigen Novellierung seiner Paragraphen.

In dieser Phase kamen zusätzliche Erwerbungen für Preußen hinzu. Es ergaben sich Unterschiede zwischen "Alt-Preußen" und den neuen preußischen Erwerbungen. Die Frage, ob jemand in die Stadt zog, ist für die historische Einordnung des Reformwerks eher von untergeordneter Natur.

Insgesamt, so das Urteil von Lütge, war das Reformwerk im Vergleich z.B. zu Österreich weitreichender. Und beispielsweise wurde es in Mecklenburg gut umgesetzt.

Korff, Gottfried (Hg.) (1981): Preussen, Versuch einer Bilanz. Ausstellung Berlin 1981. Eine Ausstellung der Berliner Festspiel GmbH. Berliner Festspiele; Ausstellung "Preussen - Vesuch einer Bilanz". 5 Bände. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Lütge, Friedrich (2013): Bauernbefreiung in Preußen. In: Otto Büsch und Wolfgang Neugebauer (Hg.): Moderne preussische Geschichte, 1648-1947. Eine Anthologie, Bd. 1. 3 Bände. Berlin, New York: De Gruyter (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Band 52), S. 416–446.
 
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