Parau

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Servus Leute,
ich schreibe gerade eine Hausarbeit über die Rolle der Geldverleiher in der römischen Republik und ihre Einbindung in die amicitia. Dabei möchte ich natürlich die Wichtigkeit von großem Kapital einzelner Aristokraten und Familien erläutern. Ich bin mir sicher, dass ich vor Ewigkeiten gelesen habe, dass man ein gewisses Startkapital braucht um den cursus honorum zu beginnen, kann aber nirgendswo was finden. Das einzige was ich finde ist der Fakt, dass man später in der Laufbahn natürlich Geld brauchte um seine clientes dazu zu bringen sich wählen zu lassen. Wäre dankbar für eine Antwort, habe alle meine Notizen und Literatur durchsucht aber vielleicht bin ich einfach nur blind.

Grüße Parau, und danke schon mal.
 
Ich würde mal bei Fellmeth, Pecunia non olet, schauen. Das ist zwar eigentlich ein Buch zur Wirtschaft, aber Geldverleiher kommen auch drin vor. Ich besitze das Buch zwar, aber es ist eingelagert, daher kann ich nicht nachschlagen. Als Geldverleiher präsent ist mir jetzt vor allem Crassus.
 
Ich kann dir nicht mit Sicherheit versprechen, dass das Gewünschte darinnen steht, ist bei mir ca. zwölf Jahre her, dass ich das gekauft und gelesen habe. Und ich habe mindestens fünf Jahre nicht mehr reingeschaut.
 
Ich kann dir nicht mit Sicherheit versprechen, dass das Gewünschte darinnen steht, ist bei mir ca. zwölf Jahre her, dass ich das gekauft und gelesen habe. Und ich habe mindestens fünf Jahre nicht mehr reingeschaut.
Habe es gerade überflogen und ich bin mir sicher, dass es sich als sehr hilfreich erweisen wird. Vor allem der Fakt, dass selbst der sittenstrengste aller Senatoren Cato nicht nur Geld verlieh, sondern auch in risikoreichen Seedarlehen involviert war zeigt viel auf und stützt meine These. Zu dem Startkapital für die Ämter Laufbahn habe ich noch nichts gefunden, aber die Cato Sache ist sehr interessant...
 
In republikanischer Zeit scheint es kein formales Mindestvermögen gegeben zu haben, um eine Ämterlaufbahn einschlagen zu dürfen. Allerdings war es anscheinend unzulässig, als Magistrat ein Gewerbe auszuüben oder einem normalen Beruf nachzugehen. Das und dass Wahlkämpfe zunehmend kostspielig wurden, machte faktisch tatsächlich ein gewisses Mindestkapital notwendig.
 
In republikanischer Zeit scheint es kein formales Mindestvermögen gegeben zu haben, um eine Ämterlaufbahn einschlagen zu dürfen.

Danke, dann kann ich aufhören zu suchen.

Die meisten Senatoren haben dann ihre Geschäfte deshalb einfach über Strohmänner, fast immer Freigelassene, abgewickelt. Der Fakt, dass es genug solche Gesetzte gab um die Anreicherung von Geld zu unterbinden fasziniert mich mit dem Hintergedanken, dass man ohne Geld nicht an politische Macht kam und einfach ohne Geld Politik unmöglich war....
 
Grundbesitz als Einkunftsquelle war Senatoren ja erlaubt. In der Kaiserzeit wurde dann sogar vorgeschrieben, dass Senatoren einen Teil ihres Vermögens in Form von Grundbesitz in Italien halten mussten.
 
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