Suche Lateinische Quelle zu Weinbau

Gummibaer

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum, :winke:
ich bin gerade ziemlich verzweifelt, da ich dringend eine lateinische Quelle, evtl. eine Urkunde suche, von der hier die Rede ist https://books.google.de/books?hl=de&id=z8gUAQAAIAAJ&dq=%22uva+luttea%22&focus=searchwithinvolume&q=kirchspielsleuten
Der Autor Heinrich Schmitz hat hier nämlich leider vergessen seine Quelle anzugeben.
Mir geht es also um die Anweisungen des Klosters Heisterbach für die Oberkasseler Kirchspielsleute für die Anlage eines Weingartens von 1413. Wo könnte ich gucken? Oder kennt sich hier jemand mit Weinbau im Mittelalter aus?
Danke schon mal,

ein völlig verzweifelter Gummibaer
 
Danke für den Tipp.
Hab schon das ganze Buch quergelesen, aber keinen weiteren Hinweis auf diese Weinbauanweisung gefunden. Dabei hat der Autor schon recht viel verfußnotet! (Für die damalige Zeit, 1926)
Im Urkundenbuch der Abtei Heisterbach war auch nix zu finden und die Suche mit den Onlinefindmitteln in den Archiven hatte ich auch schon mal angefangen, aber bisher noch keine weitern Ergebnisse erzielt. Die Suche geht also weiter.
Evtl. würde ich auch auf eine andere Weinbauordnung aus den Region (Rheinland oder Zisterzienser, (Hoch) bis Spätmittelalter) ausweichen, aber leider sind die anderen Beispiele die ich gefunden habe, auch nicht veröffentlicht und liegen auch nur in Archiven….
Über weitere Hinweise zur Suche meiner Quelle wurde ich mich sehr freuen, oder auch gerne über andere, veröffentlichte Weinbauordnungen, die den angegebenen Kriterien entsprechen.
Danke!
 
Hast du evtl. auch mal bei Hombitzer (1959) geschaut? Viel mehr historische Literatur zum Bonner Obercassel findet sich im Wikipedia-Artikel ja nicht.

Im RI-OPAC (das Findmittel schlechthin für Literatur zum Mittelalter!) findet sich auch noch dies: Kraus, Gottfried [Hrsg.], Das Lagerbuch des Hofes Hastilberg in Oberkassel. Quellen zur Wirtschaftsgeschichte der Abtei Heisterbach. Bonn 1987.

Den Abdruck einer deutschsprachigen (frühneumittelfränkisch) Urkunde vom 11. November 1413 findest du in den Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Bd. 37, 1882. Online verfügbar: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 37 1882
(Ebenfalls gefunden über den RI-OPAC)

Die Frage ist allerdings, wie du dir die Anweisungen vorstellst. Diese sind nicht dergestalt, dass dem Kirchspiel(s)mann und seinen Erben und Nachkommen technisch erklärt wird, wie der Weinanbau vonstatten geht, sondern viel mehr, welche Rechte und Pflichten sie haben.

Ein Auszug:
Dat is zo deyme eirsten, dat Heyno ind syne Eruen ind Nakomelyncke vurs. den vurs. wynegart nu vort zo ewigen dagen vp ere kost, anxt ind arbit solent machen ind buwich halden mit proffen, mysten ind allen anderen geweynlichen gewerten, as des da ynne noit is, ind dey da zydich synt as man guyde wyngarde pleit zo machen ind zo halden ind sunderlyncken wat nu da ane wuyste ind velt is, dat si dat nů zerstůnt solen bestayn zo leygen mit snedelyncken, asso dat it dat neyste vierde Jare al zo mail mit snedelyncken wale gelacht si, ind darzo solen in dey vurs Abd ind Conuent dese neyste dru Jare al Jare eyn voyder raym wysen in eren buschsen, des sal heyno ind syne Eruen vurs. hauwen ind doyn si in den vurs wynegart voyren.
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