Todesstrafe bei militärischem Umgehorsam

Pennersen

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Hallo, ich habe eine Frage zu Kleists 'Prinz von Homburg'.

Diesem drohte im Drama die Todesstrafe durch Füsilierung. Allerdings spielt das Stück zeitlich im 30jährigen Krieg. War es damals schon üblich durch Erschießen zu exekutieren oder ist das ein Anachronismus? In der Napoleonischen Zeit wurde erschossen (vgl. z.B. Michel Ney). Im Zuge der versuchten Flucht Friedrichs des Großen 70 Jahre zuvor drohte dessen Freund Katte aber noch eine deutlich brutalere Methode (m.W. irgend etwas mit Feuer & anschließendem Aufhängen?), die der Soldatenkönig mit Rücksicht auf Stand und Familie Kattes in die 'ehrenvollere' Hinrichtungsmethode Enthauptung änderte.
Hätte dem Prinzen von Homburg als Hochadel-Mitglied dann nicht auch die Enthauptung statt der Erschießung drohen müssen?
 
Ich selbst kenne aus der Zeit auch eher Enthauptung für den Adel und Aufhängen für Bürgerliche.

Extremere Strafen gab es für konkreten Landesverrat, Rebellion usw.. Vielleicht wurde Kattes Tat als ein deutlich schwereres Verbrechen angesehen.

Das Stück spielt aber nicht im Dreißigjährigen Krieg(1618-48) sondern im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg(1674-79), der wiederum Ableger anderer europäischer Konflikte war.
 
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@Pennersen
Frau Just beschäftigte sich eingehend mit der Frage
Recht und Gnade in Heinrich von ... - Google Bücher

Nachtrag:
Grundsätzlich kam es wohl eher zu standrechtlichen Erschießungen bei Insubordination, wozu Befehlsverweigerung, Treuebruch und Meuterei zählen, als zu Enthauptungen. Es konnte im übrigen keinen ehrenvollen Tod bei Treuebruch geben ... :grübel:
 
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Oops, die fälschliche Kriegs-Zuordnung ist mir wirklich peinlich. :rotwerd:
Allerdings glaubte ich auch immer, der Nordische Krieg habe um 1700 stattgefunden. Tja, lebenslanges Lernen...

Nichtsdestotrotz danke ich für die schnellen Antworten. Insbesondere das angegebene Just-Buch enthält auf Seite 42 explizit die Aussage, dass das seinerzeitige Militärrecht (von 1673) "für das das Vergehen der Subordination eines Generals der Reiterei als einzige Rechtsfolge den Tod durch Erschießen vorsieht." Das ist genau die Information, die ich suchte.

Danke sehr!!!
 
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Nichtsdestotrotz danke ich für die schnellen Antworten. Insbesondere das angegebene Just-Buch enthält auf Seite 42 explizit die Aussage, dass das seinerzeitige Militärrecht (von 1673) "für das das Vergehen der Subordination eines Generals der Reiterei als einzige Rechtsfolge den Tod durch Erschießen vorsieht." ...

Die "Subordination" ist beim Militär eigentlich kein Vergehen. Das erwartet man üblicherweise von ihnen. Sie werden dafür zwar auch gelegentlich erschossen, aber vom Feind.
 
Klar, hier meinte Caro1 die "Insubordination".

M. :winke:
Ich fühlte mich doch gar nicht angesprochen (hab's ja richtig benamst) . Bdaian hat mich auch gar nicht gemeint, sondern Pennersens "Zitat" aus Renate Just's Buch. Da hat sich der Gute wohl verschrieben ... :winke:
 
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Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der historische Prinz von Homburg-Hessen, anders als der in Kleists Drama, gar keine Insubordination begangen hatte, sondern sein verbrieftes Recht als Anführer der Reiterei anzugreifen wahrgenommen hat. Die Legende von der Insubordination, die Kleist in seinem Drama aufgreift, ist durch Friedrich den Großen populär geworden. Die Frage also, ob der Prinz von Homburg tatsächlich in Todesgefahr wegen Insubordination geschwebt hätte, ist rein akademischer Natur. Militärsoziologisch muss man wohl festhalten, dass das standrechtliche Erschießen von Soldaten, welche sich entgegen ihren Befehlen verhielten auch dazu diente, eine Auflösung der Truppe zu verhindern.
 
oh ja

Erstens: Mit dem Nordischen Krieg hat das nichts zu tun. Das Drama ist 1675 zur Schlacht bei Fehrbellin situiert. Das Deutsche Reich befand sich in einem Reichskrieg gegen das Frankreich Ludwigs des XIV. der mal wieder versuchte die rheinischen Gebiete zu erobern oder mindestens einzuschüchtern durch die Taktik der verbrannten Erde. Die in einer späteren Brandrodung ausgegebene Parole: Brulez le Palatinat! - Brennt die Pfalz nieder! dürfte wohl bekannt sein. Bezahlt aus Frankreich fiehlen nun die Schweden in Brandenburg ein und Friedrich Wilhelm I eilte vom Rhein mit seinen Truppen zurück um sich im Juni 1675 bei Fehrbellin den Beinamen "Der Große Kurfürst" zu holen.
Zweitens: Das Thema Kriegsrecht im Homburg war in den letzten Jah
rzehnten Thema in mindestens einem Dutzend Büchern. Gerne widmet man sich den Drama in Dissertationen juristischer Fakultäten. Dazu: Just, [FONT=&quot] Renate: Recht und Gnade in Heinrich von Kleists Schauspiel „Prinz Friedrich von Homburg“. Göttingen. 1993. oder: Schmon, Simone: Machtspruch und Gesetzesherrschaft: [/FONT]das Staatsverständnis in Heinrich von Kleists "Prinz Friedrich von Homburg"[FONT=&quot]. Köln. 2007. [/FONT]
 
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