Tötungsdelikt 1920 im heutigen Kreis Siegen-Wittgenstein

Parachute

Neues Mitglied
Bin ganz neu hier und habe gleich eine Bitte/Frage.
Als ehemaliger K-Beamter wurde ich von hinterbliebenen Angehörigen gebeten, in einem unaufgeklärten Tötungsdelikt zu ermitteln.
Tatzeit: 1920
Tatort: Wald nahe Feudingen, Wittgenstein-Berleburg - heute Kreis Siegen-Wittgenstein in NRW
Opfer war wahrscheinlich mit Mittätern dort nachts zwecks Wilddieberei unterwegs.
Nach Zeitungsartikeln von damals sollen "Kriminalbeamte des Landgerichtes Arnsberg" ermittelt haben.
Kann dies jemand verifizieren bzw.weiß jemand etwas betr. der damaligen Zuständigkeit/Organisation der Ermittlungs-/Justizbehörden, um so evtl.Einblick in die damaligen der Ermittlungsakten zu bekommen?
 
Um an die Ermittlungsakten zu kommen, würde ich folgenden Weg gehen.

1. In welches Archiv wurden die Gerichtsakten des LG und AG Arnsberg aus 1919(Ermittlungen w./Wilddieberei) also wahrscheinlich AG, ab 1920/21 (Ermittlungen w./Tötungsdelikt) also wahrscheinlich LG verbracht. Wenn Du Glück hast, befinden sie sich in einem Archiv in NRW, ansonsten, Arnsberg war ein Regierungsbezirk in der preuißischen Provinz Westfalen. Also kämen auch Archive dieser preußischen Provinz infrage.

Um das zu klären, würde ich beim LG anrufen. I.d.R. bekommst Du da mit etwas Geduld Auskunft, oder Rückfrage beim Justizministerium von NRW, mit gleichem Inhalt.

2. Hast Du eruiert, in welchem Archiv die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft des LG Arnsberg archiviert sind, kommt man online zu meist auf die Ebene der Findbücher, tiefer geht es meist nicht; also beispielsweise auf Akten- oder Vorgangsebene.

3. Hast Du so verifiziert, ob die Akten überhaupt vorhanden (auch sog. "Sprengsel" oder Restbestände) sind, dann folgt die Bestellung und Akteneinsicht. Es gibt Recherchedienste, deren Leistungen sind aber sehr kostenintensiv und ein Erfolg ist nicht garantiert.

Wenn Du das Archiv kennst, können wir Dich bis zum online Findbuch begleiten (so vorhanden), mehr geht m.E. aus ferner Forumssicht nicht.

M.
 
Wenn die Akten des Landgerichts Arnsberg noch existieren und nicht über verschlungene Wege woanders hingekommen sind, müssten sie von der Zuständigkeit her eigentlich in Münster liegen.
 
Wenn die Akten des Landgerichts Arnsberg noch existieren und nicht über verschlungene Wege woanders hingekommen sind, müssten sie von der Zuständigkeit her eigentlich in Münster liegen.

Dabei gibt es sogar zwei Möglichkeiten: die Verfahrensakten sind noch da und/oder die Akten der zuständigen Staatsanwaltschaft. Im schlechtesten Fall fehlen allerdings beide.
 
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