Scorpio
Aktives Mitglied
Ich habe die beiden Zeitungsartikel nicht überprüft - wer Zweifel an den Inhalten hat, kann das gern machen.
Nein, natürlich hast du die Zeitungsartikel nicht überprüft. Genauso wenig wie du oder die Redakteurin von der TAZ die Prozessakten von Jeanne D´Arc gelesen oder sich auch nur oberflächlich damit beschäftigt hast.
Quellen sind ohnehin für dich nur "Fundgruben", aus denen man sich mittels cherrypicking das heraussucht, was das das bereits feststehende (recht eindimensionale) Wert- und Sachurteil halbwegs bestätigt oder zu bestätigen scheint.
Ich habe das Kanonische Recht zitiert, in dem Frauen verboten ward, Männerkleidung zu tragen. Im Kanonischen Recht gibt es wahrscheinlich (ich habe nicht nachgeschaut) auch die Bestimmung, dass es Frauen verboten ward, in der Kirche zu singen-Siehe Paulus der gesagt hat, dass Frauen in der Gemeinde schweigen sollen.
1. Du hast aber nicht zitiert, du hast vermutet, dass "die Kirche" ein Hosenverbot für Frauen erlassen habe, dass man dieses Verbot möglicherweise im Kanonischen Recht finden könne.
Und du mutmaßt nun, dass das Kanonische Recht Frauen nicht mal das Singen im Kirchenchor gestattet, weil ja bekanntlich schon Paulus.....
Du gibst ja selbst zu, dass du das nicht gelesen, nicht überprüft hast. Mit anderen Worten, du "argumentierst" aus dem hohlen Bauch, du tust also genau das, was du in Beitrag #15 @dekumatland vorwirfst:
Bitte informiere dich, bevor du hier aus der hohlen Hand argumentierst.
Der Artikel aus der Aachener Zeitung erwähnt, dass 1611 in Köln zwei Büttel 8 Tage Haft absitzen mussten, weil sie gegen das Fastengebot verstoßen und in ein Wirtshaus eingekehrt waren.
Den Fall halte ich nicht für völlig unwahrscheinlich. Da wurde eine Disziplinarstrafe gegen zwei Stadtknechte verhängt.
Das ist vergleichbar mit einem Fall, wenn gegen zwei Polizeibeamte eine Disziplinarmaßnahme verhängt wird, weil sie im Dienst Alkohol getrunken haben.
Nur kann man nicht einen (möglichen) Fall aus Köln auf das ganze Reich, auf ganz Europa übertragen.
Das wäre in etwa so, als wenn ich aus dem Disziplinarverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Alkoholgenuss im Dienst ableiten würde, dass im Jahre 1985 in der BR die Prohibition herrschte und Alkohol generell verboten war.