UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die Türkei

Eftelya

Neues Mitglied
Hallo zusammen :)

Für meine Facharbeit habe ich das Thema "Armenischer Genozid - ja oder nein" und verstehe gerade die Welt nicht mehr.

Also, nach der UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, ist es doch so, dass alle unterzeichneten Länder auch der Konvention zustimmen und die Gesetzte demnach auch befolgen.. Die Türkei ist auch Mitglied dieses Konvents (soweit ich dieser Quelle entnehmen kann: http://treaties.un.org/doc/publication/mtdsg/volume i/chapter iv/iv-1.en.pdf).

Allerdings hat diese UN-Konvention doch den armenischen Genozid anerkannt. Wie kann es dann sein, dass sie Türkei den armenischen Genozid abstreitet?.. verstehe ich ÜBERHAUPT nicht.. :/


Würde mich über Antworten sehr freuen! :heart:
 
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Du verwechselst da etwas. Die Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kann somit keinen "Völkermord" anerkennen. Allenfalls könnte in der Konvention selber festgeschrieben werden, dass der Völkermord an den Armenierns ein "Völkermord" im Sinne der Konvention ist, quasi als eine Art deklaratorische Norm. Das ist aber nicht der Fall, wie du dem Vertragstext (z.B. hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.311.11.de.pdf) entnehmen kannst.

Vermutlich verwechselst du das mit den von der UN Generalversammlung bzw. der Menschenrechskonvention anerkannten Völkermorden. Gegen diese Entscheidung hat die Türkei sicherlich gestimmt, wurde aber offenbar überstimmt.

Gruß Zechi
 
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