S
Schuler
Gast
Pennsylvania unterstand ja ausschließlich der Familie Penn, während zum Beispiel Australien oder Indien direkt der britischen Krone, de facto also dem Parlament und der Regierung, unterstanden. Die eine Form der Kolonie nennt man Charter- oder Eigentümerkolonie, die andere Kronkolonie.
Zu diesem Thema habe ich 3 Fragen:
1. Wo bestand der wesentliche Unterschied zwischen diesen Formen der Kolonie?
Um es klar zu sagen, war das normale Common Law nicht sowieso für alle englischen Landnahmen gültig, egal wo? Schließlich basierte die Herrschaft des Parlaments auf seiner Gesetzgebungskompetenz. (Außer vielleicht in Indien, wo ein Anglo-Hindu-Law entwickelt wurde)
2. Aufgrund welcher Rechtlicher Quellen war diese Unterscheidung möglich?
Sehe ich es richtig, dass es sich hierbei um eine Art neuzeitliche Form des Lehnswesen handelte?
3. Gab es diese Trennung auch bei anderen Mächten außer England?
Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass viele Eigentümerkolonien, Pennsylvania und Maryland zum Beispiel, offenbar (auch) aus religiösen Gründen gegründet worden waren, um konfessionellen Minderheiten außerhalb des Mutterlandes einen Platz zur freien Ausübung ihrer Religion geben zu können, augenscheinlich. Diente diese Unterscheidung also auch der Religionspolitik?
Aber war das nicht ein Abkommen von der Form der Staatsreligion, weil es nun britisches Gebiet gab, das nicht zur anglikanischen Kirche gehörte?
Andererseits darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Initiative zur Gründung dieser Eigentümerkolonien oft nicht von der Krone oder dem Parlament, sondern den jeweiligen Eigentümern ausging, so bei William Penn.
Stellten die Eigentümerkolonien nicht auch eine Grundlage für die späteren Unabhängigkeitsbestrebungen der Amerikaner dar, weil sie sich so schnell an eine relativ weitgehende Selbstverwaltung gewöhnten?
Zu diesem Thema habe ich 3 Fragen:
1. Wo bestand der wesentliche Unterschied zwischen diesen Formen der Kolonie?
Um es klar zu sagen, war das normale Common Law nicht sowieso für alle englischen Landnahmen gültig, egal wo? Schließlich basierte die Herrschaft des Parlaments auf seiner Gesetzgebungskompetenz. (Außer vielleicht in Indien, wo ein Anglo-Hindu-Law entwickelt wurde)
2. Aufgrund welcher Rechtlicher Quellen war diese Unterscheidung möglich?
Sehe ich es richtig, dass es sich hierbei um eine Art neuzeitliche Form des Lehnswesen handelte?
3. Gab es diese Trennung auch bei anderen Mächten außer England?
Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass viele Eigentümerkolonien, Pennsylvania und Maryland zum Beispiel, offenbar (auch) aus religiösen Gründen gegründet worden waren, um konfessionellen Minderheiten außerhalb des Mutterlandes einen Platz zur freien Ausübung ihrer Religion geben zu können, augenscheinlich. Diente diese Unterscheidung also auch der Religionspolitik?
Aber war das nicht ein Abkommen von der Form der Staatsreligion, weil es nun britisches Gebiet gab, das nicht zur anglikanischen Kirche gehörte?
Andererseits darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Initiative zur Gründung dieser Eigentümerkolonien oft nicht von der Krone oder dem Parlament, sondern den jeweiligen Eigentümern ausging, so bei William Penn.
Stellten die Eigentümerkolonien nicht auch eine Grundlage für die späteren Unabhängigkeitsbestrebungen der Amerikaner dar, weil sie sich so schnell an eine relativ weitgehende Selbstverwaltung gewöhnten?