In der Verfassung die in der Paulskirche ausgearbeitet wurde war ja schon das 2 Kammernsystem für die Legislative vorgesehen.
Meine frage, bezieht sich auf das staatenhaus.
War hier, wie heute im B-Rat, ein proportional auf die Einwohnerzahl eines Landes bezogenes Stimmrecht vorgesehen. Also dass beispielsweise preußen mehr stimme hätte wie Hanover
Meine frage, bezieht sich auf das staatenhaus.
War hier, wie heute im B-Rat, ein proportional auf die Einwohnerzahl eines Landes bezogenes Stimmrecht vorgesehen. Also dass beispielsweise preußen mehr stimme hätte wie Hanover