@Rheinländer: danke für die Ergänzung :yes:
wäre es möglich zu sagen, dass in der BRD das Volk ein Recht auf Widerstand bei Bedrohung der Demokratie und der Grundrechte hatte (Art. 20, Absatz 4 des GG??) und in Weimar nicht? Oder gabs in Weimar auch eine ähnliche Klausel? Dazu finde ich leider nichts...
@floxx78: also in der BRD wurden die Notstandsgesetze ja stark kritisiert, wenn nicht sogar abgelehnt von der APO(Streikwellen, Demonstrationen ect.) vor allem auch wegen dem Attentat auf Rudi Dutschke und ein Jahr vorher auf Benno Ohnesorg (Ist das richtig soweit?)
Und in Weimar? Eigentlich würde ich ja sagen da traute sich doch niemand etwas dagegen zu sagen (oder war das erst nach der Machtergreifung Hitlers?), wegen den weitreichen Befugnissen des Reichspräsidenten, also aus Angst. Aber es wurde doch trotzdem kritisiert bzw versucht es zu verhindern (SPD?) oder nicht ??:grübel:
Die Weimarer Verfassung war wertungebunden, also praktisch veränderbar. Da gab es aus der Sicht der Verfassung nichts zu verteidigen, wenn es im Rahmen der Verfassung legal geändert wird, ist es in Ordnung. Daher gab es da auch kein Widerstandsrecht u.ä. Dies muss aus dem historischen Zusammenhang betrachtet werden. Weimar folgte auf das Kaiserreich, in den Köpfen der Demokraten war wahrscheinlich nicht erwartbar, dass es zu einer gewaltsamen und illegalen Umgehung der Verfassung kommt.
Die BRD-Verfassung ist in vielerlei Hinsicht eine direkte Reaktion auf Weimar. Sie ist wertegebunden, die Rolle der Parteien wird hervorgehoben, Verfassungsfeinde können verfolgt und ihre Organisationen verboten werden, es gibt ein Widerstandsrecht, einen Verfassungsschutz, die 5 % - Hürde usw. Das nennt man "wehrhafte Demokratie".
Zum zweiten Punkt.
Es gab für die damaligen Zeitgenossen daran nicht viel zu mäkeln. Die dachten nicht wie wir. Sie waren (zumindest viele) froh, dass es mit dem Reichspräsidenten eine machtvolle, vom Parlament losgelöste Figur gab, die als eine Art "Ersatzkaiser" fungieren konnte.
Die Notverordnungen wurden natürlich von den Republikanern zum Ende hin als Unterwanderung gesehen, aber vorher hat man das sicherlich als gutes Mittel im Ausnahmezustand angesehen, der ja 1919 mit dem Sparatakusaufstand noch in guter Erinnerung war. Aber später waren die Republikaner in der Minderheit. Für viele andere was es eine erfreuliche autoritäre Elemente zur Aushebelung der bei vielen verhassten Republik.
Die SPD hat die Stellung des Reichspräsidenten nicht kritisiert. Sie hat sie mit Ebert Februar 1919 übernommen und für seine Figur zu einer machtvollen Position ausgebaut. Das sie später monarchistisch besetzt war, konnte man 18 nicht absehen.
In der BRD wurde es unter anderem unter dem Eindruck deiner obengenannten Ereignisse abgelehnt. Man hatte die Befürchtung, der Staat würde wie in Weimar die verfassungsgemäßen Grundsätze aushebeln und repressiv gegen die Demonstrierenden vorgehen. Befürchtungen, die durch die Ausschreitungen z.B. bei der Schah-Demonstration 1967 geschürt wurden.