Vergleich: Römische Republik und Politisches System USA

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Gast

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Hallo!

Wüsste da vielleicht jemand wo ich INFO herkriegen könnte oder weiß irgendjemand was darüber? Und zwar geht es eben um den Vergleich zwischen römischer Republik und dem politischen System der USA von heute...
Zur Zeit der römischen Republik gab es ja auch Ämter wie den Senat etc., weiß jemand was es da für identische Ämter oder wo sich diese Systeme ähneln oder wo es gar große Unterschiede gibt?

DANKE im voraus!!
 
danke an euch beide...

aber leider sind diese ausgaben alle kostenpflichtig, bis auf den kurzen Auszug, wo aber nichts konkretes steht :( ich glaub diese Arbeit von stormy scheint sehr informativ zu sein aber leider kostet sie 48€...
wüsstet ihr oder irgendjemand noch andere Quellen bezüglich dieses Themas?

VIELEN DANK
 
VIELEN DANK für die vielen Antworten...

sind teilweise sehr gute dabei, nur leider gehen sie mir ein bisschen zu wenig allgemein auf die römische und amerikanische Verfassung ein, also was sie für Gemeinsamkeiten wie Senatoren etc. aufweisen... hat da vielleicht noch irgendjemand Info darüber?
 
Du stößt hier langsam auf das Problem, dass sich die Römische Staatsform zwischen 500 BC und 450 AD etwas gewandelt hat.. Vielleicht solltest Du nur einen kleinen Ausschnitt daraus betrachten?

Auch die Vereinigten Staaten haben natürlich einige politische Haken geschlagen (Indianer, Sklaven, Monroe, Truman), sind aber in ihren Institutionen über 200 Jahre hinweg recht stabil geblieben)
 
es geht um die Zeit der römischen Republik also so zwischen 500 v.Chr. und 27 n.Chr... und betrifft lediglich die beiden Verfassungen - Staatsformen von der römischen Republik und der USA, also was sie gemeinsam haben bzw. was sich grundlegend unterscheidet, wie die Gemeinsamkeit von einem Senat... muss auch nicht sonderlich lang sein...
weiß da vielleicht jemand was?

nochmals DANKE für die Antworten!!
 
Selbst das ist in der langen vorkaiserzeitlichen Zeit nicht so einfach: Größe und Zuständigkeit von Senats, Rechte der Volksversammlung, Aufgabenbereiche und Eignungsvoraussetzung der Magistrate, "Volkstribune",.... hat sich ständig und stetig gewandelt. Ebenfalls die Definition der Staatsbürgerschaft.
 
Der Aufbau der römischen Republik und die Verfassung der USA lassen sich überhaupt nicht miteinander vergleichen. Die römische Republik war eine Adelsrepublik, die unter starkem Einfluss der Patrizier stand und in der das Volk nicht viel zu sagen hatte.

Die Volksversammlung gliederte sich in drei Formen (comitien), die unabhängig voneinander bestanden. Die wichtigste war die Heeresversammlung (comitia centuriata), in der die wehrfähigen Bürger in Hundertschaften eingeteilt waren. Diese gliederten sich nach ihrem Vermögen in Ritter, wozu die Reichsten zählten, sowie weitere 5 Klassen. Die Stimmrechte waren aber so verteilt, dass die Vermögenden - nämlich Ritter und 1. Klasse - bei Abstimmungen über die absolute Mehrheit verfügten.

Die Heeresversammlung büßte ihren militärischen Charakter früh ein und war für die Wahl der höchsten Beamten, Entscheidungen über Krieg und Frieden, die Abstimmung über Gesetze, Aburteilung von Staatsverbrechern sowie die Steuerfestsetzung zuständig.

Die Tributkomitien (comitia tributa) setzten sich nach der Zugehörigkeit der Bürger zu Bezirken zusammen, in die das römische Staatsgebiet eingeteilt war. Seit 241 v. Chr. waren das 4 städtische und 31 ländliche Bezirke. Die in dieser Form einberufene Volksversammlung wählte die niederen Beamten, gewann aber zunehmend Einfluss auf die Gesetzgebung.

Auch hier hatte die begüterte Aristokratie das Übergewicht.

Schließlich gab es noch die Versammlung der Kuriatkomitien (comitia curiata), die auf die Königszeit zurückging. Hier waren die Bürger nach ihrer Herkunt bzw. "Sippe" (gens) in 30 Kurien gegliedert, die Einberufung erfolgte durch die Konsuln oder den Oberpriester (pontifex maximus). Diese Versammlung hatte vorwiegend sakrale und keine politischen Funktionen. So bekräftige sie die Amtseinführung hoher Beamter durch eine religiöse Zeremonie und gab Staatsakten die feierliche Bestätigung. Daneben fielen familien- und erbrechtliche Angelegenheiten in ihre Zuständigkeit.

Eine wichtige Funktion hatte schließlich die Versammlung der Plebejer (concilia plebis). Sie wählte die 10 Volkstribunen, die ein Vetorecht gegenüber jedem Senats- und Magistratsbeschluss hatten, sofern er den Interessen der Plebejer zuwiderlief.

Aus all dem wird deutlich, dass sich die römischen Volksversammlungen in keiner Weise mit einem modernen Parlament vergleichen lassen, ganz abgesehen davon, dass die Aristokratie bestimmend war.

Die Magistrate der Republik bildeten die Exekutivorgane. Konsuln, Prätoren, Ädilen und Quästoren waren zuständig für die Regierungsgeschäfte, die Gerichtsbarkeit, Verwaltung usw. Doch anders als moderne Minister, mit denen sie viellicht vergleichbar wären, galt für sie der Grundsatz der Annuität (einjährige Amtszeit) und Kollegialität (Besetzung eines Amtes mit mehreren Beamten). Zudem währte ihre Amtszeit lediglich ein Jahr und sie übten ihr Amt ehrenhalber und unentgeltlich aus.

Im Senat saßen die ehemaligen Magistrate. Aufgrund seiner Erfahrung und Aurorität lenkte der Senat praktisch den Staat, obwohl seine Aufgaben nirgendwo gesetzlich fixiert waren. Der Senat beanspruchte ein Aufsichtsrecht über die staatliche Ordnung, bestimmte die Außenpolitik und garantierte Kontinuität im Gegensatz zu den jährlich wechselnden Jahresbeamten.

Auch hier gibt es keinen Vergleich zum US-Senat, denn der römische Senat agierte unabhängig von Gesetzen und zwang im Zweifelsfall Jahrtesbeamte wie Konsuln oder Prätoren aufgrund seiner Macht zum Nachgeben.
 
Sehr schön von Dieter zusammengefasst - doch auch immer noch sehr stark vereinfacht. Das "Römische System" ist ein "patchwork", durch Druck und Gegendruck sich dauernd verändernd. Selbst der Übergang in die Kaiserzeit hat irgendwie nichts Überraschendes an sich...

Interessante Details: Z.B. der "Prätor".
Er ist wahrscheinlich der älteste Beamte Roms ("praetor maximus") noch VOR den Konsuln, mit ähnlichen Funktionen wie die biblischen "Richter". Zwischen dem Einfluss von Konsuln und Prätoren besteht wenig Unterschied, trotz des "cursus honorum". Die Verwalter der ersten Provinzen ("Provinzialprätoren") waren praktisch absolute Herrscher ihrer Provinzen.

Jetzt die Fragen:
Amerikanische Verfassung = 12 Tafelgesetz?
Bundesstaaten = Provinzen?
Oberster Gerichtshof = Prätor?

Da ist auch m.M. nach nix vergleichbar!
 
Da sind ja schon viele wichtige Unterschiede aufgezählt worden (vor allem von Dieter).
Drei Aspekte noch:
Die starke Stellung des US-Präsidenten als "König auf Zeit" widerspricht völlig dem Kollegialdenken der Römer.
In den USA gibt es eine sehr ausgeprägte Gewaltenteilung (viel stärker als in Deutschland), insbesondere eine eigenständige Gerichtsbarkeit.
Und die Rolle der Bundesstaaten ist die von sehr selbständigen Trägern des Bundes, mit vielen Sonderrechten und damit in kaum einem Punkt vergleichbar mit den von Rom beherrschten Kolonien.
 
Da sind ja schon viele wichtige Unterschiede aufgezählt worden (vor allem von Dieter).
Drei Aspekte noch:
Die starke Stellung des US-Präsidenten als "König auf Zeit" widerspricht völlig dem Kollegialdenken der Römer.
In den USA gibt es eine sehr ausgeprägte Gewaltenteilung (viel stärker als in Deutschland), insbesondere eine eigenständige Gerichtsbarkeit.
Und die Rolle der Bundesstaaten ist die von sehr selbständigen Trägern des Bundes, mit vielen Sonderrechten und damit in kaum einem Punkt vergleichbar mit den von Rom beherrschten Kolonien.

Interessant ist allerdings schon, dass die Konsuln sich seinerzeit immer nur als Gespann zur Wahl gestellt haben, ähnlich dem amerikanischen Präsidenten und seinem Vize.

Ich habe manchmal schon das Gefühl, dass da einzelne Ideen durchaus Eingang in die amerikanische Verfassung gefunden haben, auch wenn das Grosse und Ganze natürlich auf komplett anderen Prinzipien basiert.
 
Amerikanische und Römische Verfassung

Heyyy...
ist das erste mal, dass ich in so ein Forum schreibe.
Ich hoffe eigentlich, dass ihr mir da ein wenig weiterhelfen könnt, weil Geschichte gar nicht mein Fach ist.
Und zwar soll ich rausfinden oder vermuten, wieso die Gründerväter Amerikas die gleiche Verfassung wie die römische aufgestellt haben.
Ich habe ja schon echt viel über die Verfassungen rausgefunden und aufgeschrieben, aber warum die Gründerväter solch eine Verfassung gewählt haben, weiß ich beim besten Willen nicht...
 
Dabei geht es inhaltlich eigentlich weniger um Geschichte, als um Politik , bzw. politische Geschichte.

Denkansatz: Wenn, wie dargestellt, sich beide Verfassungen gleichen, worin liegen ihre Vor- und Nachteile? Welches Ziel haben beide Verfassungen, und wurden sie wirklich 1:1 umgesetzt?
 
@Lady Pink*1, ebenfalls hi.

Welcome. Bitte sei nicht sauer, aber die Fragestellung, die römische Verfassung mit der amerikanischen zu vergleichen erscheint mir etwas wirr. Aber vllt. begreife ich auch gar nichts. Stell doch bitte die exakte Fragestellung Deines Lehrers/Lehrerin im Wortlaut ein, so wie er sie Dir/Euch aufgegeben hat.

M.
 
Naja also die Frage lautet:" Warum haben die Gründerväter Amerikas die gleiche Verfassung wie die römische aufgestellt?"

Das ist meine Aufgabenstellung...
gar nicht so mein ding..XD
 
Du könntest überlegen,
- welche Verfassungen es sonst noch gab, die die Amerikaner zum Vorbild hätten nehmen können,
- was sie nicht haben wollten, weil sie es (bzw. ihn) gerade losgeworden waren,
- was für eine Staatsform beide Verfassungen enthielten bzw. festlegten (konstituierten).
 
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