Die ersten Provinzen (Sizilien, Korsika und Sardinien, Spanien), die in der mittleren Republik eingerichtet wurden, wurden von Praetoren verwaltet, deren Stelle zwecks dessen neu eingerichtet wurde. Sie waren zwar auch an das Prinzip der Kollegialität gebunden, aber durch die große Entfernung zu Rom waren sie im Grund schwer zu kontrollieren. Deshalb verfiel der Senat darauf, spätere Provinzen durch Promagistrate verwalten zu lassen, um den Magistrat nicht zusätzlich weiter aufzublähen.
Die Reformen Sullas schließlich sahen es dann vor, dass jeder Konsul und Praetor nach seiner Amtszeit in Rom als Prokonsul resp. Propraetor eine Provinz zur Verwaltung zugewiesen bekam.
Was du dir anlesen solltest:
- obige ziemlich knappe Darstellung im Detail
- Repetundengerichtshöfe und ihre Besetzung
- Gaius Verres, "Verresprozess"
- 2. und 3. Makedonischer Krieg (für deine Frage zu Griechenland)
Für einen Überblick dienlich:
- Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik, München 2004 (6. Auflage).
- Ders., Die Verfassung der römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung, Paderborn 1975.