Interessant an der Sache ist eigentlich nur, daß es sich bei der Latrinensteuer um eine Gewerbesteuer handelt. Besteuert werden hier die Eigentümer der öffentlichen Latrinen, die diese üblicherweise von Sklaven oder Kleinpächtern betreiben ließen. Der Sklave hatte die Eintrittgelder zu kassieren und für Sauberkeit zu sorgen, z.B. für die Schwämme am Stiel.
Gewerbesteuern waren städtische Steuern und keine Reichssteuern, wenn man die Auktionssteuer und die Sklavenverkaufssteuer nicht als Gewerbesteuern sehen will. Über die Gewerbesteuern, die auch über die Collegia eingetrieben wurden und oft den Charakter einer Munera (Frondienst) hatten, wissen wir leider sehr wenig.
Die Frage drängt sich also auf, ob diese Steuer nur in der Stadt Rom erhoben wurde, für die die kaiserliche Administration in Personalunion oft auch als Stadtmagistratur agierte, oder reichsweit. Bei reichsweiter Erhebung müssten wir etwas über zuständige Prokuratoren wissen, die diese indirekte Steuer (vectigal) auch noch im Prinzipat an Steuerpächter ausgeschrieben hätten. Davon ist mir allerdings Nichts bekannt.
Unklar ist auch, ob die Latrinensteuer als feste jährliche Lizenzgebühr oder als Umsatzsteuer nach Schätzung durch einen Steuerpächter erhoben wurde. Auch ist Nichts über ein Collegium der Latrinenbetreiber bekannt, die bei anderen Gewerbesteuern eine Rolle spielten.
Fragen über Fragen. Genug für eine neue Dissertation.
Ich denke wir werden die allgegenwärtige Grundsatzfrage, nach dem Untergang des römischen Reiches nicht beantworten können, solange wir nicht wissen, ob man auch am Hadrianswall fürs Scheissen Steuern bezahlen mußte.