Gandolf
Aktives Mitglied
Interessant finde ich, dass in diesem Strang zunächst einmal der Versuch unternommen wurde, die Diskussion begrifflich zu erledigen - zum Beispiel:
Natürlich wird man dabei auch der Frage nachzugehen haben, wie diese Erscheinungen damals ethisch bewertet wurden. Immerhin bildeten sich in der antiken Welt die Grundlagen heraus für die Lehre vom gerechten Krieg. Und möglicherweise setzten sich eines Tages einige Historiker und Juristen zusammen und führen einen „Strafprozess“ gegen Cäsar durch, so wie es schon „Strafprozesse“ gegen Max und Moritz und andere Literaturgestalten gab. Was der Erkenntnisgewinn solcher Aktionen sein soll, wird sich zeigen. Bei den Literaturprozessen bestand der Erkenntnisgewinn für die Anhänger der Literatur wohl in einem besseren Verständnis der Figuren und für die Juristen hatte die ganze Sache einen Schulungscharakter, weshalb es Professoren geben soll, die ihre Studenten mit Klausuren plagen, deren Sachverhalte aus der Literatur stammen.
Also: wenn hier behauptet wird, dass sich „Vergleiche über die Jahrtausende (…) sich nicht nur (verbieten), sie (…) einfach unmöglich“ sein sollen (so @Tib. Gabinius 08.09.2005 13:29), ist dies Unsinn. Die Historiker stellen ständig derartige Vergleiche an; auch in diesem Forum. Vorsicht: Genozide miteinander zu vergleichen bedeutet nicht diese miteinander gleichzusetzen!
Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass Strafgesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen, gilt logischerweise nur für den Strafprozeß und nicht für Fragen, die Historiker an die Geschichte stellen.:autsch:
Übrigens folgendes sei off topic mitgeteilt: Dieser Grundsatz kann logischerweise nur dann gelten, wenn es zur Zeit der Tatbegehung auch eine umfassende Strafrechtsordnung gab, aus der sich der Anspruch der abschließenden Regelung des Strafrechts ergeben konnte. Zu Zeiten Cäsars gab es eine solche abschließende Strafrechtsordnung nicht. Zudem befand sich das Völkerrecht damals sowieso noch im Werden. Selbst 1945 gab es noch keine umfassenden Konventionen, die den Völkermord abschließend unter Strafe gestellt hätten. Aus„ne bis in idem“ würde wohl trotz Popes "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ARTIKEL 11, 2" kein Freispruch für Cäsar erwachsen. Wer nun einen Strafprozess gegen Cäsar befürchtet, mag sich mit folgendem trösten: gegen Tote werden schon aus Kostengründen keine Strafprozesse durchgeführt und das ist auch gut so!
- @Pope 08.09.2005 11:41 Uhr: „Völkermord ist ein moderner Begriff.“.
- @~YpY~ 10.09.2005 16:33: „Genau aus diesem Grund, stößt deine Argumentation so vielen hier etwas auf, du versuchst Geschehnisse der Antike mit heutigen Begriffen zu bewerten.“
- @Germanicus 12.09.2005 18:38: „Wie Tib. Gabinius schon sagte, ist die Anwendung dieses modernen Begriffs für Cäsars Gallienfeldzug schlicht und einfach falsch.“
- @Ashigaru 06.10.2005 16:58: „… ich halte den Begriff allerdings für falsch gewählt, dazu komme ich gleich.“
- Der Begriff Völkermord stammt aus der Moderne.
- Der Gallienfeldzug Cäsars fand in der Antike statt.
- Also darf dieser Feldzug nicht als Völkermord bezeichnet werden.
- Ansonsten wird das rechtsstaatliche Verbot, Strafgesetze rückwirkend anzuwenden, verletzt.
Natürlich wird man dabei auch der Frage nachzugehen haben, wie diese Erscheinungen damals ethisch bewertet wurden. Immerhin bildeten sich in der antiken Welt die Grundlagen heraus für die Lehre vom gerechten Krieg. Und möglicherweise setzten sich eines Tages einige Historiker und Juristen zusammen und führen einen „Strafprozess“ gegen Cäsar durch, so wie es schon „Strafprozesse“ gegen Max und Moritz und andere Literaturgestalten gab. Was der Erkenntnisgewinn solcher Aktionen sein soll, wird sich zeigen. Bei den Literaturprozessen bestand der Erkenntnisgewinn für die Anhänger der Literatur wohl in einem besseren Verständnis der Figuren und für die Juristen hatte die ganze Sache einen Schulungscharakter, weshalb es Professoren geben soll, die ihre Studenten mit Klausuren plagen, deren Sachverhalte aus der Literatur stammen.
Also: wenn hier behauptet wird, dass sich „Vergleiche über die Jahrtausende (…) sich nicht nur (verbieten), sie (…) einfach unmöglich“ sein sollen (so @Tib. Gabinius 08.09.2005 13:29), ist dies Unsinn. Die Historiker stellen ständig derartige Vergleiche an; auch in diesem Forum. Vorsicht: Genozide miteinander zu vergleichen bedeutet nicht diese miteinander gleichzusetzen!
Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass Strafgesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen, gilt logischerweise nur für den Strafprozeß und nicht für Fragen, die Historiker an die Geschichte stellen.:autsch:
Übrigens folgendes sei off topic mitgeteilt: Dieser Grundsatz kann logischerweise nur dann gelten, wenn es zur Zeit der Tatbegehung auch eine umfassende Strafrechtsordnung gab, aus der sich der Anspruch der abschließenden Regelung des Strafrechts ergeben konnte. Zu Zeiten Cäsars gab es eine solche abschließende Strafrechtsordnung nicht. Zudem befand sich das Völkerrecht damals sowieso noch im Werden. Selbst 1945 gab es noch keine umfassenden Konventionen, die den Völkermord abschließend unter Strafe gestellt hätten. Aus„ne bis in idem“ würde wohl trotz Popes "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ARTIKEL 11, 2" kein Freispruch für Cäsar erwachsen. Wer nun einen Strafprozess gegen Cäsar befürchtet, mag sich mit folgendem trösten: gegen Tote werden schon aus Kostengründen keine Strafprozesse durchgeführt und das ist auch gut so!
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