Völkerrecht im Mittelalter

HoppeReiter

Neues Mitglied
Hallo,
mir geht es um die Frage, ob es ein Völkerrecht - oder nach bisheriger Lektüre eher: Vorstufen/Ursprünge des Völkerrechts - im späten Mittelalter gab?

So genossen Gesandte von Herrschen z.B. meiner Erkenntnis nach Immunität. Aber mal ganz praktisch gefragt:
1. Was waren denn weitere durch das Völkerrecht geregelte Sachen?
2. Wie wurde das festgehalten? Schriftlich oder reichte es, wenn bestimmte Konventionen bekannt waren (wie z.B. bei den Gesandten)?
3. Was passierte, wenn gegen das Völkerrecht verstoßen wurde?
4. Wer oder was waren die Völkerrechtssubjekte? Souveräne Nationalstaaten wie sie sich ab dem Westfälischen Frieden heraus zu bilden begannen, gab es ja noch nicht. Waren die Herrscher in ihrem Amt die Völkerrechtssubjekte?
5. Wie lässt sich das mittelalterliche Völkerrecht mit dem neuzeitlichen/heutigen vergleichen?

Kann mir diesbezüglich vielleicht jemand ein paar Antworten, Denkanstöße oder Literaturempfehlungen geben? Würde mich sehr freuen. :)

Schönen Abend noch,
Thomas.
 
Timo hat schon einige Hinweise gegeben

Dazu vielleicht zwei weitere Beispiele:
Bernhardt, Rudolf: Die Auslegung völkerrechtlicher Verträge, Max-Planck-Institut zum Völkerrecht Band 40
Günther, Herbert : Zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, Schriften zum Völkerrecht Band 11

Beide Schriften beschäftigen sich auch mit rechtshistorischen Fragen und greifen dabei im Einzelfall weit zurück, auch in das Mittelalter.
(zB auf den Vertrag von Tordesillas)
Vertrag von Tordesillas ? Wikipedia

oder (zB Lehre vom Gerechten Krieg):
Einfhrung in das Vlkerrecht - Google Bcher
dort speziell ab Seite 33.
 
Hallo,
mir geht es um die Frage, ob es ein Völkerrecht - oder nach bisheriger Lektüre eher: Vorstufen/Ursprünge des Völkerrechts - im späten Mittelalter gab?
Hallo HoppeReiter,

du stellst viele Fragen auf einmal. Lass mich zunächst auf die o.g. Frage antworten.

Früher sagte man: Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten. Diese entstanden erst mit dem Westfälischen Frieden. Also kann es vor 1648 kein Völkerrecht gegeben haben.

So begriffs-streng sieht man das (jedenfalls bei den Juristen) heute nicht mehr. Das Mittelalter (6.- 15. Jh.) war viel inter-"nationaler" als man gemeinhin denkt. Nur gab es damals Beziehungen zwischen (sogar weit auseinanderliegenden) Herrschaftsverbänden statt Staaten. Auch kommt dem Mittelalter (speziell den Kreuzzügen für die Herausbildung von Staaten und Nationen eine wichtige Rolle zu). Für die Regelung dieser Beziehungen gab es rechtliche Regelungen bzw. bildeten sich diese im MA erst noch heraus. Einem großen Anteil kommt dabei dem Kirchenrecht zu.

Lesetip: Karl-heinz-Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, 2. Auflage, 2007.

Quellensammlung zum Völkerrecht im Mittelalter:
Fontes historiae iuris gentium / hrsg. von Wilhelm G. Grewe. In Zusammenarbeit mit d. Inst. für Internat. Recht an d. Freien Univ. Berlin. Band 1 (1380 v. Chr. - 1493 n. Chr.). - aber Vorsicht: Quellen sind nur ausschnittsweise wiedergegeben, ohne dass dies in den Quellen vermerkt wurde (vgl. Hinweis S. V).
Zum Reinschauen: Fontes historiae iuris gentium - Google Bcher
 
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Danke schonmal für die Antworten und die Literaturhinweise. Ich habe auch noch ein bisschen Literatur besorgt und werde das in den nächsten Tagen/Wochen nach und nach anschauen. Bei Fragen, Erkenntnissen oder sonst Interessantem, melde mich einfach noch mal. Danke nochmals.
 
Hallo,
inzwischen habe ich mir einen allgemeinen Überblick verschafft und bin, zumindest was die Theorie- und Ideengeschichte betrifft, vor allem bei der spanischen Spätscholastik fündig geworden. Namen wie Vitoria und Suárez tauchen dabei in nahezu jedem Text zur Völkerrechtsgeschichte auf.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren in wie weit das Referat von Jens Peter Kutz (das hat timo oben gepostet: http://www.jenspeterkutz.de/referat5.pdf) zitierfähig ist. Wurde das z.B. in einer Fachzeitschrift publiziert oder ähnliches?

Zum Thema: wie bereits geschrieben, habe ich bisher vor allem was zur Theorie- und Ideengeschichte des Völkerrechts gefunden. Das werde ich in den nächsten Tagen noch versuchen zu konkretisieren. Wenige Hinweise, die mir aber auch sehr wichtig wären, gab es zur realen Praxis im Mittelalter. Was genau war denn von "völkerrechtlichen Gedanken" betroffen? Wie bereits im Startpost erwähnt, waren die Gesandtschaften ein Thema. Auch Verträge scheinen eine Rolle gespielt zu haben. Wie sah das aber konkret aus? Gab es eine verbindliche, niedergeschriebene Rechtsordnung? Wie sah Völkerrecht konkret im politischen Alltag im Mittelalter aus?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand dies bzgl. noch ein paar Denkanstöße geben könnte. Ich kann das bisher einfach noch recht schwer fassen von Theorie und Idee eines Völkerrechts und dessen Auswirkungen und Praxis im mittelalterlichen Alltag.

Und frohes Neues. ;)
 
Hallo,
inzwischen habe ich mir einen allgemeinen Überblick verschafft und bin, zumindest was die Theorie- und Ideengeschichte betrifft, vor allem bei der spanischen Spätscholastik fündig geworden. Namen wie Vitoria und Suárez tauchen dabei in nahezu jedem Text zur Völkerrechtsgeschichte auf.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren in wie weit das Referat von Jens Peter Kutz (das hat timo oben gepostet: http://www.jenspeterkutz.de/referat5.pdf) zitierfähig ist. Wurde das z.B. in einer Fachzeitschrift publiziert oder ähnliches?

Zum Thema: wie bereits geschrieben, habe ich bisher vor allem was zur Theorie- und Ideengeschichte des Völkerrechts gefunden. Das werde ich in den nächsten Tagen noch versuchen zu konkretisieren. Wenige Hinweise, die mir aber auch sehr wichtig wären, gab es zur realen Praxis im Mittelalter. Was genau war denn von "völkerrechtlichen Gedanken" betroffen? Wie bereits im Startpost erwähnt, waren die Gesandtschaften ein Thema. Auch Verträge scheinen eine Rolle gespielt zu haben. Wie sah das aber konkret aus? Gab es eine verbindliche, niedergeschriebene Rechtsordnung? Wie sah Völkerrecht konkret im politischen Alltag im Mittelalter aus?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand dies bzgl. noch ein paar Denkanstöße geben könnte. Ich kann das bisher einfach noch recht schwer fassen von Theorie und Idee eines Völkerrechts und dessen Auswirkungen und Praxis im mittelalterlichen Alltag.

Und frohes Neues. ;)
Hallo,

ich wünsche Dir auch ein frohes neues Jahr.

Bei Deinem neuen Beitrag irritiiert mich Folgendes: in Deinem Beitrag # 1 hast Du geschrieben, Dich würde das Völkerrecht des "späten Mittelalters" interesieren. Nun schreibst Du, bei der Schule von Salamanca fündig geworden zu sein. Die wird aber von den Völkerrechtshistorikern der "Spanischen Epoche des Völkerrechts" (1494 - 1648)* zugeordnet. Deshalb weiss ich momentan nicht, ob Dich nun das MA interessiert (und Du Dich mit der Schule von Salamanca vergriffen hast) oder die "Spanische Epoche" (und nicht das MA). Um auf Deine Fragen eingehen zu können, wäre es schon wichtig zu wissen, um welche Epoche es eigentlich genau gehen soll.;)
*: Deshalb auch mein Hinweis auf den Ziegler als "Übersichtsbuch".
 
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Hallo,

ich wünsche Dir auch ein frohes neues Jahr.

Bei Deinem neuen Beitrag irritiiert mich Folgendes: in Deinem Beitrag # 1 hast Du geschrieben, Dich würde das Völkerrecht des "späten Mittelalters" interesieren. Nun schreibst Du, bei der Schule von Salamanca fündig geworden zu sein. Die wird aber von den Völkerrechtshistorikern der "Spanischen Epoche des Völkerrechts" (1494 - 1648)* zugeordnet. Deshalb weiss ich momentan nicht, ob Dich nun das MA interessiert (und Du Dich mit der Schule von Salamanca vergriffen hast) oder die "Spanische Epoche" (und nicht das MA). Um auf Deine Fragen eingehen zu können, wäre es schon wichtig zu wissen, um welche Epoche es eigentlich genau gehen soll.;)
*: Deshalb auch mein Hinweis auf den Ziegler als "Übersichtsbuch".

Es soll in der Tat um das Mittelalter gehen. Die Schule von Salamanca ist dann eher ergänzend zu verstehen, also als das "danach" nach dem Mittelalter. Ich habe mich dabei aber auch gar nicht so streng an den Epochengrenzen orientiert, weil diese zwar gezogen aber dennoch ja eher fließend sind. Deshalb kam mir die Schule von Salamanca gar nicht als so "weit weg" vom späten Mittelalter vor!?

Aber danke für den Hinweis. Ich habe mir eben noch mal die Epocheneinteilung bei Ziegler angeschaut und ich werde mich dann auch weiter daran orientieren. Das "spanische Zeitalter" verordne ich dann zunächst mal als Ergänzung und wichtigen theoretischen Schritt Richtung "modernem Völkerrecht".
 
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Den "Ziegler" solltest Du Dir unbedingt anschauen. Zum "Spätmittelalter" findest Du dort ein spezielles Kapitel. In diesem erklärt er die Epochenabgrenzung, die Rechtssubjekte (Staaten, Städtebünde, Ritterorden, Problematik der Anerkennung nichtchristlicher Staaten), den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr (Vertragswesen, Gesandtschaftswesen, Friedenssicherung/Schiedsgerichtsbarkeit, Kriegsrecht, Fremdenrecht), Rechtsgesinnung und Rechtstheorie, die Rolle von Byzanz und der islamischen Welt nebst Angabe auf entsprechende Primär- und Sekundärquellen, zum Teil sind diese Angaben recht umfangreich. Hieraus sollten sich viele Denkanstösse ergeben.;)
 
Völkerrecht im Mittelalter?

Wie hatte man sich Verhandlungen und Diplomatie im Mittelalter vorzustellen?
Wurde erst auf die Ergebnisse von Schlachten reagiert (pures Faustrecht, wie man es in Filmen immer wieder sieht) oder wurde der Rechtsweg gewählt (es gab Gerichtsbarkeiten, diese lagen meistens bei den Königen/Kaisern)?

Welche Rolle spielten die Kirchen? Welche Rolle spielten die Titel und formalen Belehnungen?
 
Das hängt von der jeweiligen Epoche des Mittelalter ab, das sich ja immerhin über eintausend Jahre erstreckt hat, aber was das Hochmittelalter angeht, kann ich soviel sagen, dass diplomatische Verhandlungen v. a. über Gesandtschaftsverkehr geführt wurden. Weder spielten hierbei Schlachten eine große Rolle (die eher Ausnahmen waren), noch irgendwelche Gerichte, zumal es ja kein neutrales, internationales Gericht gab, vor dem sich zwei Könige hätten verantworten können.
Beim Gesandtschaftsverkehr kam es v. a. darauf an, die Ehre (lat. "honor") des jeweiligen besuchten Herrschers zu wahren. Häufig hat man sich deshalb schon vorher über die gültigen Sitten informiert, was aber trotzdem nicht immer Missverständnisse vermeiden konnte. Gelegentlich wurde durch gezielte Ehrverletzungen aber auch der eigene Unmut über etwas geäußert - was durchaus Konflikte provozieren konnte.

Einen interessanten Aufsatz hat Knut Görich, Eine „internationale“ Sprache der Ehre? Gesandte vor Friedrich Barbarossa, in: Der Weg in eine weitere Welt: Kommunikation und "Außenpolitik" im 12. Jahrhundert, herausgegeben Von Hanna Vollrath. Neue Aspekte der europäischen Mittelalterforschung 2. Berlin 2008, 35-57, zu diesem Thema geschrieben. Womöglich dürfte der ganze Sammelband für dich von Interesse sein, habe aber die anderen Beiträge nicht durchgelesen.
 
Weder spielten hierbei Schlachten eine große Rolle (die eher Ausnahmen waren), noch irgendwelche Gerichte, zumal es ja kein neutrales, internationales Gericht gab, vor dem sich zwei Könige hätten verantworten können.

Ich dachte dabei nicht ausschließlich an Könige (aber auch diese hatten doch die römische Univeralkirche als Schlichterinstanz, der sie sich fügen müssten (falls die Kirche es darauf anlegen würden, das zu versuchen, dann wahrscheinlich eh nur, wenn beide es freiwillig wollen), oder?), sondern auch und vor allem an einzelne Fürsten.
Es gab ja die Urfede, die ein Ritter z.B. schwören musste, bevor er vor Gericht gestellt wurde, sonstigenfalls drohten den Richtern nämlich die Rache der Ritter. Dieses künstliche anerkennen des Staatlichen Gewaltmonopols wäre doch auch unter höheren Fürsten möglich, oder? Vor allem hatte Kaiser/Könige ja doch erhebliche Macht und die Gerichte viel ansehen.
 
Nun ja, innerhalb des Reiches gab es schon so was wie Gerichtshöfe,die auch für Streitigkeite zwischen den einzelnen Herrschaften und Fürstentümern zuständig waren. Die Kompetenz lag zunächst bei den Reichstagen,dann beim Reichskammergericht.
Hierbei konnte sogar die Reichsacht ausgesprochen und ein Reichsheer gegen den betroffenen Staat in Marsch gesetzt werden. In Frankreich gab es wohl ähnliche Institutionen.
Zwischen den großen Herrschaftsgebieten des Abendlandes ,also dem Reich,Frankreich,Katalonien,Navarra,Sizilien,dem Vatikan, England, Polen, Ungarn, Dänemark, Schweden,Norwegen,Schottland, Kastilien,Katalonien gab es nur den Austausch von Botschaftern, wobei die meisten Könige durch Besitz in den Nachbarländern auch als dortige Fürsten Einfluß auf den Staat nehmen konnten.
Darüber hinaus befassten sich auch synoden und Konzilien oft mit der Regelung zwischenstaatlicher Konflikte bzw. man rief den Papst als neutralen Schiedsrichter ( z.B.beim Vertrag von Tordesillias)
Der Kontakt zu außerabendländischen Herrschern erfolgte ebenfalls üer Botschafter und im Zweifel über den Abschluß von Verträgen.
 
Das Völkerrecht hat seinen Ursprung auch zu großen Teilen im Seerecht, da findet man zu den Anfängen des Völkerrechts viel Spannendes.

Zu deiner Frage zu Konfliktlösungen, da gibt's ein hübsches Beispiel. Im späten 13. Jahrhundert kam der Kaperbrief auf, die "licentia marcandi", wie das damals hieß. Die Kaperbriefe hatten nach Rubin ursprünglich die Funktion, Kriege zu verhindern, weil man unrechtmäßig geraubtes Eigentum damit zurückrauben konnte, ohne gleich Krieg auszulösen.

So blieb das natürlich nicht, wie wir spätestens seit Elisabeth I wissen, aber im späten 13. und frühen 14. Jahrhundert haben die Kaperbriefe private Streitereien erfolgreich vom "offiziellen" Level ferngehalten. Das konnten sie natürlich nur, weil ALLE anerkannt haben, was für eine Funktion die Kaperbriefe hatten. Hier kann man also auch von einer Art länderübergreifender Regelung sprechen.

Quelle: Alfred P. Rubin, "The Law of Piracy" Transnational Publishers Inc. 1997 (2nd edition)
 
Mit allen Vorbehalten, weil alle Staatswesen damals noch sehr dynastisch geprägt waren, könnte man auch die diversen fränkischen/karolingischen Reichsteilungen als frühe völkerrechtliche Verträge betrachten.
Fränkische Reichsteilung ? Wikipedia
Auch die Verträge von Saladin und Richard Löwenherz über den Zugang der Christen nach Jerusalem und die unblutige Übergabe Jerusalems von Malik an Friedrich II.
 
Nur vorab: Staatliches Gewaltmonopol ist eine Erfindung der Neuzeit. Im Mittelalter gab es so etwas nicht.

Ich dachte dabei nicht ausschließlich an Könige (aber auch diese hatten doch die römische Univeralkirche als Schlichterinstanz, der sie sich fügen müssten (falls die Kirche es darauf anlegen würden, das zu versuchen, dann wahrscheinlich eh nur, wenn beide es freiwillig wollen), oder?), sondern auch und vor allem an einzelne Fürsten.

Okay, weil du vom Völkerrecht gesprochen hast, dachte ich, du meinst die "zwischenstaatliche" Bühne. Was die Kirche angeht: Bis in die Zeit der Kirchenreform (ab der zweiten Hälfte des elften Jahrhunderts) hatten sie bzw. der Papst als Instanz wenig bis nichts zu sagen. Im Spätmittelalter sah das dann aber tatsächlich etwas anders aus, als Konzil auf Konzil folgten (v. a. im fünfzehnten Jahrhundert, man spricht hierbei auch vom "Konziliarismus") und dort auch diverse politische Belange entschieden wurden, wie zaphod bereits gesagt hat.

Nun ja, innerhalb des Reiches gab es schon so was wie Gerichtshöfe,die auch für Streitigkeite zwischen den einzelnen Herrschaften und Fürstentümern zuständig waren. Die Kompetenz lag zunächst bei den Reichstagen,dann beim Reichskammergericht.
Hierbei konnte sogar die Reichsacht ausgesprochen und ein Reichsheer gegen den betroffenen Staat in Marsch gesetzt werden.

Jawohl, alles richtig, nur verlässt man hierbei das Mittelalter. Was die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches angeht, so lässt man sie gerne mit dem Reichstag von Worms 1495 beginnen; der Reichshofrat und das Reichskammergericht wurden erst später begründet. Die Entwicklung zu diesen Institutionen setzte freilich früher ein.
Mit den Staufern hat man gewissermaßen mit Experimenten im Zusammenhang mit übergeordneten Gerichten angefangen, die im zwölften Jahrhundert allerdings noch wenig Anerkennung gefunden haben, was man daran erkennen kann, das angeklagte Fürsten sich meist von diesen Gerichten fernhielten, was generell der früh- und hochmittelalterlichen Mentalität entsprach, nicht auf Hoftagen zu erscheinen, wenn man mit den zu erwartenden Beschlüssen nicht einverstanden war. Ein berühmtes Beispiel ist die Abwesenheit Heinrichs des Löwen auf zwei (soweit ich mich erinnere) Gerichtsterminen 1179 und 1180.
Aber erst die lange Abwesenheit eines Königs im Reich unter Wenzel, Sigismund und Friedrich III. machte eine "zentralere" Instanz notwendig, um Streitigkeiten zwischen den Fürsten - die im Mittelalter sonst immer an den Hoftagen durch königliche Vermittlung entschieden wurden - zu beheben, was dann schließlich in die Gründung von Reichskammergericht und Reichshofrat mündete (1500 bzw. 1512, wenn ich mich jetzt nicht ganz irre).

Apropos Vermittlung: Bestand zwischen zwei Fürsten im Früh- und Hochmittelalter ein Konflikt, so schaltete man sofort Vermittler ("mediatores") ein, die im Idealfall einen guten Draht zu beiden Parteien hatten einen Kompromiss zwischen diesen aushandelten; lehnte eine Partei ab, so schlossen sich die mediatores der anderen an. Die Rolle des Vermittlers übernahm hierbei häufig der König, aber auch kleinere Fürsten. Um den Konfliktpartner zum Einlenken bzw. zum Kompromiss zu zwingen, ging man häufig zur Fehde und zu Zerstörungen von Burgen und Ländereien über (inwieweit Menschenleben hierbei Opfer wurden weiß ich nicht; Forscher streiten sich in der Hinsicht) - ohne aber dass die Verhandlungen gänzlich abgebrochen worden wären! Und schließlich ging das mit den Vermittlern und der Fehde solange weiter, bis ein Kompromiss gefunden wurde. Und wie gesagt: Durch das Fehlen des Königs als Vermittler im Spätmittelalter griff man immer mehr und mehr auf das Gericht als Entscheidungsinstanz zurück. Stellvertretend für das Mittelalter ist das allerdings nicht.

Meine ganzen Ausführungen beziehen sich übrigens ausschließlich auf das Ostfränkische bzw. Heilige Römische Reich. Wie es in den anderen Staaten aussah, weiß ich nicht, aber zumindest in Frankreich und England haben sich staatliche Institutionen bereits früher entwickelt, so (denk ich mal...) auch das Gerichtswesen.

Als Literaturipps hinterlasse ich so ziemlich alle aufsätze von Gerd Althoff, v. a. die, die in seinem Sammelband "Spielregeln der Politik im Mittelalter" erschienen sind.
 
"Jawohl, alles richtig, nur verlässt man hierbei das Mittelalter. Was die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches angeht, so lässt man sie gerne mit dem Reichstag von Worms 1495 beginnen; der Reichshofrat und das Reichskammergericht wurden erst später begründet. Die Entwicklung zu diesen Institutionen setzte freilich früher ein."

@Imperator

Nur als Anmerkung, das Wormser Konkordat von 1122 und die "Goldene Bulle", 1356, kodifizierte auch Staatsrecht resp. Völkerrecht innerhalb des HRR bzw. zwischen staatlichen Rechssubjekten.

M.
 
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Ja, die allmähliche Verschriftlichung des Rechts lief parallel zur Ausbildung "staatlicher" Institutionen und zum Ausbau des Gerichswesens, wobei derartige Rechtstexte aus der Zeit häufig nur schriftlich fixiert haben, was sowieso Rechtsgewohnheit war. So bei den Reichsgesetzen Friedrichs II. Die Goldene Bulle zumindest setzte auch das Kurfürstenkollegium als Königswähler ein, das sich allerdings in den einhundert Jahren zuvor bereits ausgebildet hatte. In der Zeit stellen solche Rechtstexte allerdings weitgehend die Ausnahme dar, Politik und Recht funktionierten insgesamt noch bis weit in die Neuzeit hinein im HRR mündlich (der Verschriftlichungsprozess im Reichstag beispielsweise setzte erst im 16. Jahrhundert ein).
 
Öh, habe heute eine anonyme Bewertung mit folgendem Inhalt erhalten (hoffe, es ist kein Problem, wenn ich es hier öffentlich poste), bezogen auf Beitrag #2: "Kannst du zu dem Aufsatz ein wenig mehr sagen? Ich habe da eine Schalcht im Auge (Az-Zallaqa/Sagrajas) bei welcher laut einem Teilnehmer (König von Granada) Alfonso VI. das muslimische Heer herausfordert den Schutz der Stadt (Badajoz) zu verlassen."

Nun gut, im Aufsatz von Görich findet Alfons VI. keine Erwähnung; es geht ausschließlich um Gesandtschaften vor Friedrich Barbarossa. Dadurch, dass die Beziehungen zwischen "Staaten" im Mittelalter v. a. Beziehungen zwischen Personen waren, stellte die Wahrung der Ehre ("honor") auch im Gesandtschaftsverkehr eine politisch äußerst relevante Aussage dar. Görich stellt hier die Frage, inwieweit eine Gefahr für Missverständnisse bestand. Als Grundsatz im Gesandtschaftsverkehr hält er fest, dass es sich um eine Beleidigung des Herrn handelte, wenn dessen Gesandter unehrenhaft behandelt worden war. Als Beispiel führt er an, dass es sich um eine hohe Ehrerweisung handelte, wenn Gesandte nah am Kaiser ihren Satzplatz einnehmen durften - wenn ihren Gefolgsleuten allerdings auch ein Sitzplatz in der Nähe des Kaisers angeboten wurde, obwohl solche Gefolgsleute diese Ehre nicht verdient haben, wurde dies als Beleidigung aufgefasst.
Gesandtschaften mussten die Ehre ihres Herrschers repräsentieren und dem jeweils anderen Herrscher auch Ehre erweisen. Görich schließt daraus, dass es sich bei "Ehre" um einen "zentralen Bezugspunkt von Kommunikation und Interaktion der Gesandten" (S. 39) handelt und die Ehrerweisung den Schlüssel zur Kontaktaufnahme zwischen zwei Herrschern darstellt.
Ehre und Ehrerweisung konnten hierbei durch die Größe der Gesandtschaft oder durch die Anzahl und Prächtigkeit der Geschenke dargestellt werden. Beim Beispiel Barbarossas kommt hinzu, dass die anderen europäische Herrscher seine übergeordnete Kaiserwürde in Briefen betonten - problematisch wurde deshalb die Beziehung zum byzantinischen Kaiser, der wie Barbarossa die Kaiserwürde allein für sich beanspruchte, was auch den Boden für Konflikte bereitete (z. B. während des 3. Kreuzzugs). Letztlich kommt Görich zum Schluss, dass es nur selten "echte" Missverständnisse gegeben hat und ansonsten meist gezielt provoziert wurde, wenn eine Gesandtschaft den Herrn nicht angemessen geehrt hat oder von ihm geehrt worden ist. Denn das richtige procedere der Ehrerweisung war den meisten Gesandtschaften bekannt, da sie sich vor ihrer Abreise normalerweise darüber informiert haben. Soweit meine Zusammenfassung. Ich hoffe, ich konnte helfen.
 
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