Nicht ganz:
Es gibt keine Sukzession, weder partiell noch universal, sondern Rechtsidentität.
Wenn Du plakativ eine Anleihe im Zivilrecht machen möchtest (was nicht korrekt ist, aber die Umstände einer Sukzession in Abgrenzung zur Identität verdeutlicht):
Bei einer Verschmelzung von zwei Gesellschaften (A -> B) wird B durch Universalsukzession Rechtsnachfolger von A.
Bei einem Formwechsel zB einer A KG in eine A GmbH liegt Rechtsidentität vor, keine Rechtsnachfolge.
Die BRD ist rechtsidentisch mit dem Deutschen Reich von 1871, so jedenfalls herrschende Meinung und höchstrichterliche, Verfassungs-Rechtsprechung, siehe oben.
Es gibt keine Sukzession, weder partiell noch universal, sondern Rechtsidentität.
Wenn Du plakativ eine Anleihe im Zivilrecht machen möchtest (was nicht korrekt ist, aber die Umstände einer Sukzession in Abgrenzung zur Identität verdeutlicht):
Bei einer Verschmelzung von zwei Gesellschaften (A -> B) wird B durch Universalsukzession Rechtsnachfolger von A.
Bei einem Formwechsel zB einer A KG in eine A GmbH liegt Rechtsidentität vor, keine Rechtsnachfolge.
Die BRD ist rechtsidentisch mit dem Deutschen Reich von 1871, so jedenfalls herrschende Meinung und höchstrichterliche, Verfassungs-Rechtsprechung, siehe oben.