belisarius
Aktives Mitglied
Am 30. Juni 1958 verbot das Bundesverfassungsgericht eine Volksbefragung der Parteien DGB und SPD als verfassungswidrige Handlung.
Da es sich bei einer Volksbefragung aber um eine rein konsultative Maßnahme handelt, also eine Maßnahme beratender Funktion, verstehe ich diesen Schritt nicht.
Wer kann mir das erklären?
Mit einem freundlichen Danke im Voraus für jede Antwort,
beli :winke:
Da es sich bei einer Volksbefragung aber um eine rein konsultative Maßnahme handelt, also eine Maßnahme beratender Funktion, verstehe ich diesen Schritt nicht.
Wer kann mir das erklären?
Mit einem freundlichen Danke im Voraus für jede Antwort,
beli :winke: