Vor- und Nachteile einer parlamentarischen Monarchie

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Gast

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Hallo,
kann mit mal jemand in ganz kurzen Zügen sagen, was die Vor/Nachteile einer parlamentarische Monarchie sind.

Viele Dank
John Ripper
 
Gast schrieb:
Hallo,
kann mit mal jemand in ganz kurzen Zügen sagen, was die Vor/Nachteile einer parlamentarische Monarchie sind.

Viele Dank
John Ripper
Ich will es mal abstrakt formuliert versuchen.
Der Monarch ist demzufolge gesetzbringende Macht, welche zumindest nach außen für`s Volk durch das Parlament "kontrolliert" wird, was dem Monarch eine "gewisse" Volksnähe verleiht, da die Gesetze durch das Parlament verabschiedet werden. Der Monarch bestimmt allerdings, wo der Hase lang läuft.

Das Parlament stellt somit die Exekutive, was dem Monarch die unangenehme Durchführung seiner Politik abnimmt, damit die Fehler auf das Parlament abwälzt und ihn im Zweifel aus der Verantwortlichkeit ausklammert.

Bezeichnend ist dabei, wie der Oberbefehl über die Streitkräfte des Staates geordnet ist.

Ich hoffe, ich liege nicht so ganz daneben mit meiner Ansicht.
 
Zuendapp0_3 schrieb:
Ich will es mal abstrakt formuliert versuchen.
Der Monarch ist demzufolge gesetzbringende Macht, welche zumindest nach außen für`s Volk durch das Parlament "kontrolliert" wird, was dem Monarch eine "gewisse" Volksnähe verleiht, da die Gesetze durch das Parlament verabschiedet werden. Der Monarch bestimmt allerdings, wo der Hase lang läuft.

Das Parlament stellt somit die Exekutive, was dem Monarch die unangenehme Durchführung seiner Politik abnimmt, damit die Fehler auf das Parlament abwälzt und ihn im Zweifel aus der Verantwortlichkeit ausklammert.

Bezeichnend ist dabei, wie der Oberbefehl über die Streitkräfte des Staates geordnet ist.

Ich hoffe, ich liege nicht so ganz daneben mit meiner Ansicht.

Hallo?! Du hast aber weder das Prinzip der parlamentarischen Monarchie noch die Bedeutung der Gewaltenteilung verstanden! Exekutive ist die "Ausführende Gewalt", die in der parlamentarischen Monarchie i.d.R. beim Monarchen liegt; Legislative ist die "Gesetzgebende Gewalt", die beim (gewählten!) Parlament liegt, Jurisdiktion (nur der Vollständigkeit halber!) ist die "Richterliche Gewalt", die auch in einer parlamentarischen Monarchie von den beiden anderen Gewalten unabhängig ist.

Keinesfalls bestimmt der Monarch in einer parlamentarischen Monarchie "wo der Hase lang läuft". Das macht ganz eindeutig das gewählte Parlament, also im Endeffekt die Wahlberechtigten. Großbritannien ist bspw. eine parlamentarische Monarchie. Vielleicht solltest du dich damit erstmal ein wenig beschäftigen, bevor du solche Antworten gibst!
 
Und um das Ganze nochmal mit anderen Worten zu sagen:

In einer parlamentarischen Monarchie hat der Monarch nichts zu sagen.
Beispiel England, wie oben:
Die Queen repräsentiert das Land, aber hat nicht den geringsten Einfluß auf die Gesetzgebung oder andere parlamentarische Fragen.
Im Gegenteil. Sie wird vom Parlament in ihren politischen Äußerungen, so sie welche hat, selbst kontrolliert. In diesem Fall wird sogar jede öffentliche Äußerung von ihr, jede Rede, zuvor vom Ministerpräsidenten abgesegnet.

Es ist mehr oder weniger ein Amt wie der Bundespräsident. Der darf sich auch nicht aktiv in politische Angelegenheiten einmischen. Nur eben moralisch rumwerkeln.
 
Bitte nicht als Kritik auffassen
Warum antwortet denn keiner vor mir, wenn es Mitglieder mit so fundiertem Wissen gibt.
Ich bin mir darüber klar, daß meine Ansicht von der Lehrmeinung abweicht.

Ich habe dabei nämlich wirklich nicht verstanden: Wozu ist der "König" dann überhaupt noch da, wirklich nur für die Unterschrift unters Gesetz?
 
Zuendapp0_3 schrieb:
Bitte nicht als Kritik auffassen
Warum antwortet denn keiner vor mir, wenn es Mitglieder mit so fundiertem Wissen gibt.
Ich bin mir darüber klar, daß meine Ansicht von der Lehrmeinung abweicht.

Ich habe dabei nämlich wirklich nicht verstanden: Wozu ist der "König" dann überhaupt noch da, wirklich nur für die Unterschrift unters Gesetz?

Ganz einfach: Weil die Mitglieder nicht immer online sind... :p

Auf deine Frage: Ja, so könnte man formulieren. Tatsächlich gehört zur Exekutive aber heutzutage meist auch die Repräsentation des Staates nach Innen und Außen als Staatsoberhaupt; diese liegt in der parlamentarischen Monarchie aufgrund von historischer Entwicklung und Tradition in der Hand des Monarchen. U.a. hat das Staatsoberhaupt häufig auch die Aufgabe, die Regierung zu berufen und zu entlassen, Orden zu verleihen, zu begnadigen etc.pp.

Die Entstehung der paralamentarischen Monarchie lässt sich übrigens wirklich am Beispiel Englands hervorragend nachvollziehen. Wenn ich Zeit habe, suche ich einen passenden Link dazu.
 
Monarchen können unter gewissen Umständen per Gesetz auch Teil an den Regierungsgeschäften haben ist aber nicht die Regel.
Sie haben eigentlich nur Repräsentierungsaufgaben ,siehe britisches Königshaus ...

Man könnte die Aufgaben zum grössten Teil sogar mit denen unseres Bundespräsidenten vergleichen.
 
Zuendapp0_3 schrieb:
Bitte nicht als Kritik auffassen
Warum antwortet denn keiner vor mir, wenn es Mitglieder mit so fundiertem Wissen gibt.
Da wurde offenbar schlicht mal was übersehen. (Auch Moderatoren machen mal Fehler.)

Insofern sind wir dankbar, daß Du die Frage "wiederentdeckt" hast. Und wenn Deine Antwort auch nicht fehlerfrei ausgefallen ist - was soll's? (Schließlich macht jeder mal Fehler.)
 
Kirlon schrieb:
Ganz einfach: Weil die Mitglieder nicht immer online sind... :p

Auf deine Frage: Ja, so könnte man formulieren. Tatsächlich gehört zur Exekutive aber heutzutage meist auch die Repräsentation des Staates nach Innen und Außen als Staatsoberhaupt; diese liegt in der parlamentarischen Monarchie aufgrund von historischer Entwicklung und Tradition in der Hand des Monarchen. U.a. hat das Staatsoberhaupt häufig auch die Aufgabe, die Regierung zu berufen und zu entlassen, Orden zu verleihen, zu begnadigen etc.pp.

Die Entstehung der paralamentarischen Monarchie lässt sich übrigens wirklich am Beispiel Englands hervorragend nachvollziehen. Wenn ich Zeit habe, suche ich einen passenden Link dazu.

High,
und danke für die Bestätigung meiner Ansicht.

Diese ist insofern entstanden, als man im übertragenen Sinn, nämlich in dem der Moral, wirklich feststellen kann, dass die angeführte Moral solch eines Staates, welche, wie ihr zugebt, vom Bundespräsidenten bzw. vom englischen Königshaus, um beim Thema zu bleiben, angeführt und repräsentiert wird, bestimmt, wo der Hase lang läuft.

England ist nicht umsonst führend in puncto moralischer Gegensätze. Die Skandale bestimmen wirklich, wohin der Trend geht.

Nur, weil keiner glaubt, dass solch eine Entwicklung, sagen wir mal geduldet wird, muss die Meinung halten, die Monarchen wären nicht für die Gesamtentwicklungen verantwortlich. Läßt die Geschichte wirklich keine anderen Schlüsse zu?

Es gibt Legionen von Fragen, die von der Entwicklung in England aufgeworfen werden, aber das Königshaus Englands nimmt keine (repräsentative) Stellung dazu. Erst recht nicht im sich übertragenden Sinn, womit ich die Handlungsweise meine.

Die Moral, die repräsentiert wird erscheint eher so: Wenn man von Geburt privilegiert ist (und jeder Mensch ist dies auf seine Weise), und sich um Verantwortung nicht kümmert, bleibt man unbehelligt und wird auf seine Weise reich.

Interessant erscheint mir in England die Teilung in Oberhaus und Unterhaus, welche selbst eigentlich unmoralische Auswirkungen hat. Fakt ist, und das ist nicht nur meine Auffassung; egal, ob beim Bäcker oder zuhause im Ehebett: Bei Problemen geht der Engländer immer durch die unmoralisch offenstehende zweite Tür ins Nichts hinaus. Stichwort: englischer Humor

Vielleicht bin ich wirklich total auf dem Holzweg; aber ich fand, die Antworten, die ich bekam, gaben mir eher recht als unrecht.

Danke, nichts für ungut.
Aber für mich ist der Widerspruch manchmal der Einklang der Erkenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuendapp0_3 schrieb:
Vielleicht bin ich wirklich total auf dem Holzweg;
Das scheint mir aber auch so... Oder was soll eine Teilung in Ober- und Unterhaus für unmoralische Konsequenzen haben? Ein Zweiteilung der parlamentarischen Gewalt gibt es in irgendeiner Form fast überall...
 
manganite schrieb:
Das scheint mir aber auch so... Oder was soll eine Teilung in Ober- und Unterhaus für unmoralische Konsequenzen haben? Ein Zweiteilung der parlamentarischen Gewalt gibt es in irgendeiner Form fast überall...
Ich habe nicht geschrieben, sie soll unmoralisch sein, sondern sie ist es. Also sinngemäß zu verstehen als: die Existenz erscheint unmoralisch, weil es bei der Moral nunmal immer nur EINE gibt.
Das andere heißt Doppelmoral.

Anders gesagt: Wenn Zwei sich streiten freut sich der Dritte.
 
Zuendapp0_3 schrieb:
Ich habe nicht geschrieben, sie soll unmoralisch sein, sondern sie ist es. Also sinngemäß zu verstehen als: die Existenz erscheint unmoralisch, weil es bei der Moral nunmal immer nur EINE gibt.
Das andere heißt Doppelmoral.

Anders gesagt: Wenn Zwei sich streiten freut sich der Dritte.

Was ist los? Sollen, sein??? Geht es auch etwas klarer?
 
manganite schrieb:
Was ist los? Sollen, sein??? Geht es auch etwas klarer?
Aber sicher doch, lieber Manganite. Das Stichwort lautet:
Zuendapp0_3 schrieb:
Aber für mich ist der Widerspruch manchmal der Einklang der Erkenntnis.
Und daraus ist zu folgern, daß im übertragenen Sinn, oder genauer im sich selbst übertragenden Sinn (nämlich in dem des Seins der Moral als scheinbarem Widerspruch zum Sein-Sollen der Moral) unter der Voraussetzung, daß im Gegensatz zur Doppelmoral, deren Existenz im moralischen Sinne nur von Erscheinung der Unmoral als Existenz als So-sein-sollen ausgelegt werden können soll, was sinngemäß eine doppelte Brücke von der Erscheinung der Existenz des So-Seins zum Sollen des So-Erscheinens der Existenz schlägt - egal, ob beim Bäcker oder zuhause im Ehebett - dem So-Sein des Sein-Sollens quasi und realiter die unwiderlegbare Bestätigung schlichtweg nicht abgesprochen werden kann.
 
hyokkose schrieb:
Aber sicher doch, lieber Manganite. Das Stichwort lautet:

Und daraus ist zu folgern, daß im übertragenen Sinn, oder genauer im sich selbst übertragenden Sinn (nämlich in dem des Seins der Moral als scheinbarem Widerspruch zum Sein-Sollen der Moral) unter der Voraussetzung, daß im Gegensatz zur Doppelmoral, deren Existenz im moralischen Sinne nur von Erscheinung der Unmoral als Existenz als So-sein-sollen ausgelegt werden können soll, was sinngemäß eine doppelte Brücke von der Erscheinung der Existenz des So-Seins zum Sollen des So-Erscheinens der Existenz schlägt - egal, ob beim Bäcker oder zuhause im Ehebett - dem So-Sein des Sein-Sollens quasi und realiter die unwiderlegbare Bestätigung schlichtweg nicht abgesprochen werden kann.

Jetzt ist alles klar, lieber Hyokkose, wenn die Moral nicht so ist, wie sie sein soll, dann ist das eine Doppelmoral, was wiederum unmoralisch ist. Oder ist so, wenn es denn so sein sollte, dass wenn die Moral nicht so ist, wie sie sein soll, dies unmoralsich ist, was wiederum ein Zeichen für Doppelmoral wäre, welche aber per se unmoralisch ist oder zumindest sein sollte. Oder habe ich da jetzt etwas missverstanden und es ist gar nicht unmoralisch eine Doppelmoral zu haben, vor allem wenn man eh keine Moral hat, was aber wiederum für sich genommen auch schon wieder unmoralisch ist. Wie mir scheint kann man gar nicht moralisch sein, denn wie ich es auch drehe und wende, am Ende lande ich wieder bei der Unmoral, was doch sehr deprimierend ist...
 
Respektive fiel mir auf, daß die Diskussion letztendlich an der gestelltem Frage vorbei gegangen ist, wenn die systematische Funktionalität einer parlamentarischen Monarchie geklärt wird.
Die reine Definition war, glaube ich, nicht verlangt.
An den Vor- und Nachteilen der mir gegenüberstehenden Auffassung bin ich immer noch sehr interessiert, wie wohl auch der Gast, der die Diskussion anregte.
 
Was fehlt, ist und bleibt ein wirklich eigenes Urteil (Frage nach Vor- und Nachteilen) zur parlamentarischen Monarchie.
Das Zerreden unverstandener Sätze ist, was hier passiert.......
Warum bleibt das Argument vergessen, daß im Beispiel Englands die Aufgabe der moralischen Repräsentation des Staates vernachlässigt bleibt?
Noch mal kurz und knapp:
Die Monarchie fasst durch ihre eigene Handlungsweise insgesamt die Werte des Staates repräsentativ zusammen, worin sich alle einig sind.
Ich sehe in der Passivität der Monarchen gegenüber Problemen im Lande eine gewollte Fortführung derselben und komme dadurch zu der geäußerten Ansicht.

Sorry für den absoluten Quatsch, den ich geschrieben habe.

Die Beantwortung der Frage wäre wohl gewesen, daß sich sowieso jeder sein eigenes Urteil macht, weshalb er es für sich behalten sollte.

Dies erklärt auch die anfängliche Stille zur Frage.

Danke für die Kopfwäsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll man zu der Frage auch schon groß schreiben? Es wird ja noch nicht mal erwähnt, welcher anderen Staatsform gegenüber die Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden sollen.

Die Antwort wäre im Fall einer absolutistischen Monarchie gegenüber ganz anders zu beantworten, als gegenüber einer republiknischen Demokratie.

Im Fall 1 wäre der Vorteil schlicht das demkratische Grundprinzip einer parlamentarischen Monarchie. Im Fall 2 Fallen mir kaum Vor- oder Nachteile ein. Das ist eher eine Geschmacksache oder eine Frage der Tradition des Landes. Wirklich gravierende Vorteile oder Nachteile eines Monarchen oder eines Präsidenten als Staatsoberhaupt in einer Demokratie sehe ich nicht.
 
manganite schrieb:
Wirklich gravierende Vorteile oder Nachteile eines Monarchen oder eines Präsidenten als Staatsoberhaupt in einer Demokratie sehe ich nicht.

Ein gravierender Nachteil könnte höchstens sein, dass man den Monarchen in den allermeisten Fällen aufgrund der Erbfolge nicht auswählen kann und in der Regel bis zu seinem Tode nicht mehr los wird... :p Man stelle sich in diesem Zusammenhang einmal vor, George W. Bush wäre der Kaiser von Amerika... :rofl:

Ansonsten stimme ich dir zu: Die Frage ist zu ungenau gestellt; die Unterschiede zwischen einer demokratischen Republik und der parlamentarischen Monarchie zu geringfügig. Es ist und bleibt Geschmackssache...
 
manganite schrieb:
Was soll man zu der Frage auch schon groß schreiben? Es wird ja noch nicht mal erwähnt, welcher anderen Staatsform gegenüber die Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden sollen.

Die Antwort wäre im Fall einer absolutistischen Monarchie gegenüber ganz anders zu beantworten, als gegenüber einer republiknischen Demokratie.

Im Fall 1 wäre der Vorteil schlicht das demkratische Grundprinzip einer parlamentarischen Monarchie. Im Fall 2 Fallen mir kaum Vor- oder Nachteile ein. Das ist eher eine Geschmacksache oder eine Frage der Tradition des Landes. Wirklich gravierende Vorteile oder Nachteile eines Monarchen oder eines Präsidenten als Staatsoberhaupt in einer Demokratie sehe ich nicht.
Addendum:

Außerdem müßte man sich ansehen, wie die parlamentarische Monarchie als solche verfaßt ist, da gibt es ja auch noch Unterschiede. Man kann ja auf keinen Fall das UK und Liechtenstein in einen Topf werfen. ;)
 
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