Wachsfigur des "Führers" in Berlin

Der Tag wird nicht mehr fern sein, da werden Hitler-Fotos verbrannt und aus Schulbüchern entfernt. Vielleicht wird man auch nicht mehr seinen Namen aussprechen dürfen.
"Das Böse darf weder beim Namen genannt noch visuell dargestellt werden."
Ich hoffe, daß die mittelalterliche Denkkultur unser Land nicht übernehmen werden. Nach Aufklärung und Moderne.

Auf Unkenrufe geb ich nichts!
 
Der Tag wird nicht mehr fern sein, da werden Hitler-Fotos verbrannt und aus Schulbüchern entfernt. Vielleicht wird man auch nicht mehr seinen Namen aussprechen dürfen.
"Das Böse darf weder beim Namen genannt noch visuell dargestellt werden."
Ich hoffe, daß die mittelalterliche Denkkultur unser Land nicht übernehmen werden. Nach Aufklärung und Moderne.
Auf Unkenrufe geb ich nichts!

Dito; einmal abgesehen davon, daß man mittelalterlicher Denkkultur Unrecht tut, wenn man sie mit "Das Böse darf weder beim Namen genannt noch visuell dargestellt werden" assoziiert.
 
Der Heini braucht den Schaden lt. WELT übrigens jetzt nicht mal mehr ersetzen: Er ist Sozialhilfeempfänger und unpfändbar. :nono:
 
Der Heini braucht den Schaden lt. WELT übrigens jetzt nicht mal mehr ersetzen: Er ist Sozialhilfeempfänger und unpfändbar.

Das war gleich nach der Tat bekannt. Die Kohle für den Eintritt hatte er aber noch. Andererseits, was er für Interviews etc. kriegen sollte - geht alles zur ARGE.
 
Das war gleich nach der Tat bekannt. Die Kohle für den Eintritt hatte er aber noch. Andererseits, was er für Interviews etc. kriegen sollte - geht alles zur ARGE.


Früher mußten Leute, die ihre Schulden nicht bezahlen konnten in den Schuldturm. Tja, früher war manches besser. :scheinheilig:
 
Wobei: Hat er Madame Tussauds wirklich geschadet? Die Hitler-Figur war ein Sommerlochthema, aber in alle Nachrichten hat es Madame Tussauds aber erst durch den fast kopflosen Nick H. gebracht. Und schlechte Werbung gibt es ja leider* nicht. Ergo: Eigentlich müsste Madame Tussauds den Übeltäter wenigstens mal in ein teures Restaurant einladen (siehe Hinweis von bb).

*nicht auf den konkreten Fall bezogen.
 
Diese Argumentation hört sich erstmal clever an.

Wenn Entführte mit Interviews nach ihrem Martyrium Geld verdienen, ist der Entführer dann weniger zu strafen?
 
Du stehst voll in der deutschen Rechtstradition, die Sachbeschädigung bis vor kurzem höher bewertete als Gewalt gegen Personen. :D
 
Du stehst voll in der deutschen Rechtstradition, die Sachbeschädigung bis vor kurzem höher bewertete als Gewalt gegen Personen. :D

Natürlich stehe ich in fast jeder deutschen Tradition... :D aber mit meinem Beispiel stelle ich die Sachbeschädigung ja nicht höher, sondern maximal auf eine Stufe mit Gewalt gegen Personen.

Um es einfach zu formulieren: Straftaten dürfen nicht ungesühnt bleiben.
Wer Schaden nicht bezahlen kann, soll es abarbeiten oder in den Knast.
 
Wenn Einblicke in die jeweils vorliegenden Rechtsauffassungen mitunter auch aufschlußreich und damit durchaus interessant sein können, bitte ich die geschätzten Diskutanten doch darum, sich auf die Historie zu konzentrieren. Danke.
 
Vielleicht ist es gestattet, hier einiges richtig zu stellen.
1) die höchsten Freiheitsstrafen gibt es für Mord, also für Gewalt gegen eine Person (insbesondere die Möglichkeit einer Sicherheitsverwahrung!!!); lediglich in den folgenden Abstufungen können einzelne Sachschäden höher bewertet werden als einzelne Fälle von Gewalt gegen Personen; allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Sachschaden überragende Interessen der Allgemeinheit betreffen kann, während Gewalt in verschiedensten Abstufungen und Ausprägungen vorkommt, Gewalt gegen eine Person also nicht gleich Gewalt gegen eine Person ist

2) wer einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen; wenn er dies mangels Einkommen nicht kann, lässt sich der Titel nicht durchsetzen, bleibt aber bestehen; der Schuldner kann nicht dazu gezwungen werden, eine bestimmte Tätigkeit auszuführen, um die Schulden abzuarbeiten; Zwangsarbeit ist verboten

3) Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion; ihre Anwendung bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist ausgeschlossen; moderne Rechtssysteme stecken Schuldner nicht in Türme! ;)
 
moderne Rechtssysteme stecken Schuldner nicht in Türme! ;)

Schuldner kommen nicht in Türme, aber unter Umständen in Haft, wenn sie sich grundlos weigern, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (§ 901 ZPO); Haft-Höchstdauer: 6 Monate (§ 913 ZPO).

Die Geschichte dieser Regelung habe ich nicht parat...:scheinheilig:
 
Mich amüsiert bei dieser ganzen Aktion nur, dass der Kopfabreisser mehr Werbung für das neue Wachsfigurenkabinett gemacht hat, als die GF von Madame Tussauds je selbst erreichen hätte können. Diese Schlagzeilen sind unbezahlbar ;)

Und wie ja schon geschrieben wurde: Adolf steht seit nunmehr 60 Jahren in Hamburg vollkommen unbeachtet herum. In US-Amerikanischen Kabinet gibts eine Puppe von Osama Bin Laden ....
Ich bin seit Jahren für ein freies Tibet. Renn ich jetzt hin und reisse Mao den Kopp ab?
 
Zurück
Oben