Amnesty International verwendet bewusst Apardheits-Definitionen der UN, und es ist natürlich die Assoziation mit der rassistisch motivierten Apardheit in Südafrika ganz bewusst gewählt, um Israel zu diskreditieren, um Israel zu diffamieren,
Naja, an der Stelle wäre die Frage zu stellen, ob es sinnvoll kritisierbar ist, dass sich Organisationen, die sich der Überprüfung der Einhaltung von Menschen- und Völkerrecht widtmen, Definition der UN bedinenen?
An dieser Stelle ist, das Problem wahrscheinlich vor allem, dass die bewusste UN-Definition sehr schwammig zu sein scheint oder jedenfalls wohl öffters deswegeen kritisiert wurde, so dass es hier möglicherweise Nachbesserungsbdarf gäbe.
Einerseits kann man natürlich NGOs vorwefen, wenn sie sich auf schwammige Definitionen stützen, dass sie damit damit versuchten, gegen ihnen unangenehmen Akteure vorzugehen und Definitionen auf diese und deren Handeln anzuwenden, die eigentlich für etwas ganz anderes gedacht waren.
Andererseits, wenn das Arbeitsgebiet der entsprechenden NGOs verstärkt mit dem Völkerrecht und seinen Konventionen zu tun hat und die gemeinsame Plattform hierfür die UN ist, welche anderen Möglichkeiten haben, sie dann, als sich dabei auf Definitionen der UN zu berufen?
Beriefen sie sich auf irgendwas anderes, könnten die UN und ihr Mitglieder jegliche Beschwerden solcher NGOs mit der Begründung zurückweisen, dass die in den Berichten angewandten Definitionen, nicht den Definitionen der UN und denen entsprächte, die im Völkerrecht Anwendung finden und daher eine Beschwerde unwirksam sei, weil die UN und ihre Mitglider eben nur den entsprechenden eigenen Definitionen verpflichtet seien.
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Ich denke, man wird NGOs, die sich mit Völkerrecht und Menschenrechten befassen durchaus zugestehen müssen, dass sie mit den in diesem Bereich gängigen Definitionen arbeiten.
Änderungen hier könnten sie allenfalls anregen und bei Thema "Apardheits-Definition" scheint es diese Diskussion wohl schon länger zu geben.
Historisch betrachtet, ist der Vergleich der Verhältnisse innerhalb Israels mit den inneren Verhältnissen des damaligen Südafrikas und Südrhodesiens natürlich Quatsch, braucht man sich nicht drüber zu unterhalten.
Das Problem dürfte aber sein, dass sich Gerichte, die UN, etc. in aller Regel nicht für die Plausibilität historischer Vergleiche zu interessieren haben, sondern für rechtliche Sachverhalte auf Basis der im Völkerrecht gängigen Definitionen, mit allen Mängeln, die dise haben.
Ich muss zugeben, dass ich die Berichte der oben genannten Organisationen nicht im Einzelnen kenne, so dass ich ad hoc nicht beurteilen kann, ob die Definitionen aus Verlegenheit verwendet wurden, weil es die einzigen sind, die entsprechende Vorgänge abdecken könnten (dazu fehln mir offen gesagt auch die Kenntnisse in Sachen Völkerrecht selbst) oder ob das gezielt propoagiert wird.
Deswegen würde ich persönlich mich da mit dem Vorwurf des Antisemitismus eher zurückhalten, kann aber durchaus sein, dass ich hier irre.
Was ich allerdings persönlich schwierig finde, ist nicht namentlich genannten NGOs (also so dass das nicht überprüfbar ist, da nicht daraus hervorgeht, auf wen und welche Aktionen sich das nun stützt), dass Ettikett "antisemitisch" zu verpassen, weil ich da die Gefahr sehe, dass solche Vorwürfe das große Feld der NGOs an und für sich in Misskredit bringen können.
Das würde ich, persönlich sehr ungerne sehen.