So! Und wieder ein Thema, das in Geschichte und Sozialkunde nur am Rande bearbeitet wurde. Durch den Status, welchen Deutschland am Ende des 2. Weltkrieges hatte, war es ja vorerst nicht möglich irgendwelchen internationalen Organisationen beizutreten! Das änderte sich erst mit dem Petersberger Abkommen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Petersberger_Abkommen
Das stellt ja sozusagen den ersten zaghaften Schritt zu halbwegs normalen Beziehungen zwischen der BRD und dem Rest der Welt dar. Bis zur Aufhebung des Besatzungsrechtes und dem Inkrafttreten der Pariser Verträge.
Anders sah es mit der UNO aus! Da Deutschland geteilt war, standen auch hier die Interessen der Sieger im Vordergrund. Oder besser gesagt, deren Gegensätze. Daher konnten sowohl die BRD als auch die DDR, nur bestimmten Unterorganisationen der UNO beitreten. Das änderte sich erst 1973! Mit dem Grundlagenvertrag.
In diesem Jahr traten beide Staaten, mit dem Segen ihrer Siegermächte bei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland_in_den_Vereinten_Nationen
Doch frage ich mich im Nachhinein, warum wurde die Mitgliedschaft oder besser die Vollmitgliedschaft, als so wichtig angesehen? Die Schweiz zum Beispiel war bis 1992 auch kein Mitglied und die Menschen haben auch nicht schlechter gelebt. Insbesondere das Interesse der Siegermächte erschließt sich mir nicht? Die hatten ja durch ihre Kontrollrechte und die jeweiligen bilateralen Beziehungen, ihre Schäfchen im Trockenen wie man so schön sagt. Daher sehe ich nicht, welchen Vorteil die beiden Deutschlands und die Alliierten von diesem Schritt hatten! Abgesehen davon, dass die BRD, zu einem der stärksten Geldgeber für einen überwiegend uneinigen "Quasselbuden-Club" wurde. Denn, machen wir uns nichts vor! Das Sagen hatten in der UNO mehr oder minder, die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Trotz aller Beteuerungen von Gleichberechtigung unter den Völkern.
Und im Falle der BRD war ja mit dem Europarat, der EWG und der Nato, ja für alles gesorgt sozusagen. Nicht zu vergessen, gab es ja in der UNO-Charta auch noch die sogenannte "Feindstaatenklausel". Gut! Deren Wirksamwerden oder Anwendung, war ja faktisch dadurch ausgeschaltet, dass die 5 Großen, den Beitritt ihres Deutschlands abgesegnet hatten. Aber dennoch, bin ich verwundert, dass die Bundesregierung, nicht auf deren Streichung bestanden hat?
Aber vielleicht, fehlt mir als ehemaligem "Hauptschüler" der seine Mittlere Reife nur über die Berufsausbildung gemacht hat, auch der Überblick. Mag sein, dass man diese Themen im Gymnasium eingehender behandelt hat?
https://de.wikipedia.org/wiki/Petersberger_Abkommen
Das stellt ja sozusagen den ersten zaghaften Schritt zu halbwegs normalen Beziehungen zwischen der BRD und dem Rest der Welt dar. Bis zur Aufhebung des Besatzungsrechtes und dem Inkrafttreten der Pariser Verträge.
Anders sah es mit der UNO aus! Da Deutschland geteilt war, standen auch hier die Interessen der Sieger im Vordergrund. Oder besser gesagt, deren Gegensätze. Daher konnten sowohl die BRD als auch die DDR, nur bestimmten Unterorganisationen der UNO beitreten. Das änderte sich erst 1973! Mit dem Grundlagenvertrag.
In diesem Jahr traten beide Staaten, mit dem Segen ihrer Siegermächte bei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland_in_den_Vereinten_Nationen
Doch frage ich mich im Nachhinein, warum wurde die Mitgliedschaft oder besser die Vollmitgliedschaft, als so wichtig angesehen? Die Schweiz zum Beispiel war bis 1992 auch kein Mitglied und die Menschen haben auch nicht schlechter gelebt. Insbesondere das Interesse der Siegermächte erschließt sich mir nicht? Die hatten ja durch ihre Kontrollrechte und die jeweiligen bilateralen Beziehungen, ihre Schäfchen im Trockenen wie man so schön sagt. Daher sehe ich nicht, welchen Vorteil die beiden Deutschlands und die Alliierten von diesem Schritt hatten! Abgesehen davon, dass die BRD, zu einem der stärksten Geldgeber für einen überwiegend uneinigen "Quasselbuden-Club" wurde. Denn, machen wir uns nichts vor! Das Sagen hatten in der UNO mehr oder minder, die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Trotz aller Beteuerungen von Gleichberechtigung unter den Völkern.
Und im Falle der BRD war ja mit dem Europarat, der EWG und der Nato, ja für alles gesorgt sozusagen. Nicht zu vergessen, gab es ja in der UNO-Charta auch noch die sogenannte "Feindstaatenklausel". Gut! Deren Wirksamwerden oder Anwendung, war ja faktisch dadurch ausgeschaltet, dass die 5 Großen, den Beitritt ihres Deutschlands abgesegnet hatten. Aber dennoch, bin ich verwundert, dass die Bundesregierung, nicht auf deren Streichung bestanden hat?
Aber vielleicht, fehlt mir als ehemaligem "Hauptschüler" der seine Mittlere Reife nur über die Berufsausbildung gemacht hat, auch der Überblick. Mag sein, dass man diese Themen im Gymnasium eingehender behandelt hat?