Weimarer Republik

G

Gast

Gast
Sehr geehrte Foren-Nutzer !

Wäre sehr nett und von wirklich ungeheurer Bedeutung wenn ihr mir zu folgenden Fragen helfen könntet:

War das Handeln Hindenburgs,Hitler zum Reichskanzler zu ernennen,entsprechend der Verfassung von Weimar legal oder illegal?
 
Sehr geehrte Foren-Nutzer !

Wäre sehr nett und von wirklich ungeheurer Bedeutung wenn ihr mir zu folgenden Fragen helfen könntet:

War das Handeln Hindenburgs,Hitler zum Reichskanzler zu ernennen,entsprechend der Verfassung von Weimar legal oder illegal?

Das war laut Verfassung legal.

Hitler scheiterte zwar beim Versuch Reichspräsident zu werden, doch war er Führer der stärksten Fraktion im Reichstag, das hatte zur Folge das Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernennen musste.

NRW 2000 - Epoche des Nationalsozialismus - Einleitung - Machtergreifung
 
War das Handeln Hindenburgs,Hitler zum Reichskanzler zu ernennen, entsprechend der Verfassung von Weimar legal oder illegal?


Es war völlig legal! Am 28. Januar 1933 trat Schleicher zurück, worauf Hindenburg am 30. Januar 1933 Hitler zum Reichskanzler ernannte. Alles ganz legitim und in Übereinstimmung mit der Verfassung.

Von dieser Konstellation abgesehen hätte Hindenburg einem Kanzler auch sein Vertrauen entziehen und ihn auf diese Weise zum Rücktritt zwingen können. Die Weimarer Verfassung hatte dem Reichspräsidenten eine sehr starke verfassungsmäßige Stellung verschafft, die ihm im Verein mit den Notverordnungen nach Artikel 48 eine fast absolute Position garantierte.
 
Das war laut Verfassung legal.

Hitler scheiterte zwar beim Versuch Reichspräsident zu werden, doch war er Führer der stärksten Fraktion im Reichstag, das hatte zur Folge das Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernennen musste.

NRW 2000 - Epoche des Nationalsozialismus - Einleitung - Machtergreifung

Widersppruch. Ernennen musste ihn Hindenburg keineswegs. Seit 1930 wurde ja ausgiebig bewiesen, dass ein Kanzler auch ohne Parlamentsmehrheit regieren konnte. Wenn der Präsident hinter ihm stand.

Aber seit Müller (SPD) hat Hitler tatsächlich erstmals wieder eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit zusammengebracht.
 
Ernennen musste ihn Hindenburg keineswegs. Seit 1930 wurde ja ausgiebig bewiesen, dass ein Kanzler auch ohne Parlamentsmehrheit regieren konnte. Wenn der Präsident hinter ihm stand.


Der Reichspräsident hatte die alleinige Befugnis, den Reichskanzler zu ernennen oder zu entlassen. Also musste Hindenburg Herrn Hitler selbstverständlich ernennen. Ohne Ernennung seitens des allmächtigen Reichpräsidenten kein Reichskanzler!

Zwar konnte der Kanzler ohne Parlamentsmehrheit regieren, jedoch kein Kanzler ohne den Präsidenten werden. Insofern ist mein Post oben völlig korrekt.
 
Der Reichspräsident hatte die alleinige Befugnis, den Reichskanzler zu ernennen oder zu entlassen. Also musste Hindenburg Herrn Hitler selbstverständlich ernennen. Ohne Ernennung seitens des allmächtigen Reichpräsidenten kein Reichskanzler!

Zwar konnte der Kanzler ohne Parlamentsmehrheit regieren, jedoch kein Kanzler ohne den Präsidenten werden. Insofern ist mein Post oben völlig korrekt.

Hast du falsch verstanden. Natürlich wird einer nur durch Ernennung zum Kanzler.
Aber Hindenburg musste nicht den Führer der stärksten Partei zum Kanzler ernennen.
 
Zurück
Oben