Ich würde daher die Betonung nicht so sehr auf die Unbestimmtheit der Rechtsregeln, sondern auf die Rechtswirklichkeit in den Gerichtssäalen legen (also das Problem der politischen Justierung der Judikative).
Da stolpert dann der Brunnen auch über das Kind (frei nach H. Erhardt)
Ich habe ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 1953 vorliegen.
Eine Familie war bei versuchter Republikflucht erwischt worden. Der Familienvater wurde keineswegs deshalb zu 6 Monaten ohne Anrechnung der 3 Monate Untersuchungshaft verurteilt, denn Republikflucht als Straftatbestand gab es noch gar nicht, das war lediglich ein Passvergehen.
Hat man ihn wegen "Wirtschaftsvergehen" verknackt.
- Das Fuhrwerk samt Pferd mit dem die Familie zur Bahnstation gefahren war...
Da stellt sich dann für mich die Frage nach der "Rechtsstaatlichkeit" nicht mehr.