Wie verfolgt man den Einsatz eines Soldaten?

Die 10 Jahre nach dem Tod waren schon richtig, siehe WAST-Verordnung:

"Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht mehr beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger verstorben ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90 Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht mehr beeinträchtigt. Ist auch das Geburtsdatum ungeklärt, so sind in der Regel schutzwürdige Belange nicht mehr beeinträchtigt, wenn seit der Entstehung der Unterlagen mindestens 70 Jahre vergangen sind."

Danke für die Info, dann bezog sich meine Erinnerung wohl nicht auf das WAST, sondern auf das Bundesarchiv (?), zumindest die Behörden, bei denen Unterlagen zu Mitgliedschaft in der NSDAP etc. verwahrt werden.
 
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