Na ja. Das ist so eine Sache: Da muss ich immer an Lallis süffisante Bemerkung denekn:
"Woran erkennt man eine echte Urkune? - Am Vergleich mit einer echten Urkunde. - Und woran erkennt man, dass diese echt ist? - Nun, am Vergleich mit ... usw."
Nach ihm ist eine "echte Urkunde" aus dieser Zeit, eine Urkunde, bei der die Tatsache der Fälschung nur noch nicht gelungen ist.:rotwerd:
So, wie ein gesunder Mensch ein Mensch ist, der noch nicht genau genug untersucht worden ist ...
Zum Dritten begibst Du Dich mit dieser Bemerkung auf Illig's Kampfplatz, indem Du einen völlig undifferenzierten Fälschungsbegriff verwendest. Es gibt z.B. viele echte Urkunden, bei denen aber die Daten offengelassen und viel später nachgetragen worden sind, was auch von vornherein so beabsichtigt war (sozusagen Urkunden auf Vorrat). Sind die nun gefälscht? Oder selbst dann echt, wenn die eingetragenen Daten falsch sind? Ist eine Urkunde gefälscht, wenn das ursprüngliche Datum ausradiert und ein neues Datum drübergeschrieben worden ist und man nicht feststellen kann, welches der beiden Daten das richtige ist (falsches Datum berichtigt oder richtiges Datum verfälscht)?
(Komme mir nun keiner mit den Fälschungsparagraphen des heutigen Strafrechts; es geht nicht um den strafrechtlichen Fälschungsbegriff, sondern um den allgemeineren der Historiker, der auch die Falschbeurkundung umfasst).
Man könnte ja mal einen thread aufmachen unter dem Titel: Was ist für die Geschichtswissenschaft eine "Fälschung"?