Offiziell gab es die Begründung, die "Schwabacher" (also die Druckschrift) sei eine "Judenschrift" ; inoffiziell war es wohl so, daß die Schrift im neu zu errichtenden "Großgermanischen Reich" wohl von zu wenigen Leuten hätte gelesen werden können und man lieber auf die "poyglottere" Antiqua umstieg.
Um aus wikipedia zu zitieren (
http://de.wikipedia.org/wiki/Antiqua-Fraktur-Streit )
Eine besondere Überhöhung erfuhren die Fraktur-Schriften dann im
Nationalsozialismus. Nachdem sie zunächst von einigen als einzig wahre „
deutsche Schrift“ propagiert worden war, wurde sie am
3. Januar 1941 mit dem folgenden, von
Martin Bormann unterzeichneten
Schrifterlass als angebliche „
Schwabacher Judenlettern“ verboten (siehe auch
Weblinks):
Rundschreiben (Nicht zur Veröffentlichung). Zu allgemeiner Beachtung teile ich im Auftrage des Führers mit: Die sogenannte gotische Schrift als eine deutsche Schrift anzusehen oder zu bezeichnen ist falsch. In Wirklichkeit besteht die sogenannte gotische Schrift aus Schwabacher Judenlettern. Genau wie sie sich später in den Besitz der Zeitungen setzten, setzten sich die in Deutschland ansässigen Juden bei Einführung des Buchdrucks in den Besitz der Buchdruckereien und dadurch kam es in Deutschland zu der starken Einführung der Schwabacher Judenlettern. Am heutigen Tage hat der Führer in einer Besprechung mit Herrn Reichsleiter Amann und Herrn Buchdruckereibesitzer Adolf Müller entschieden, daß die Antiqua-Schrift künftig als Normal-Schrift zu bezeichnen sei. Nach und nach sollen sämtliche Druckerzeugnisse auf diese Normal-Schrift umgestellt werden. Sobald dies schulbuchmäßig möglich ist, wird in den Dorfschulen und Volksschulen nur mehr die Normal-Schrift gelehrt werden. Die Verwendung der Schwabacher Judenlettern durch Behörden wird künftig unterbleiben; Ernennungsurkunden für Beamte, Strassenschilder u. dergl. werden künftig nur mehr in Normal-Schrift gefertigt werden. Im Auftrage des Führers wird Herr Reichsleiter Amann zunächst jene Zeitungen und Zeitschriften, die bereits eine Auslandsverbreitung haben, oder deren Auslandsverbreitung erwünscht ist, auf Normal-Schrift umstellen. gez. M. Bormann. Verteiler:
Reichsleiter,
Gauleiter,
Verbändeführer. Am 13. Januar leitete
Hans Heinrich Lammers diesen Beschluss an die obersten Reichsbehörden weiter, allerdings mit einer etwas anderen Begründung, nämlich dass „
die Verwendung der fälschlicherweise als gotische Schrift bezeichneten Schriftzeichen den deutschen Interessen im In- und Auslande schade, weil Ausländer, die die deutsche Sprache beherrschen, diese Schrift meist nicht lesen können“.
Als Motiv für diesen radikalen Sinneswandel wurde vermutet, dass die Antiqua in den besetzten Gebieten besser lesbar sein würde, da die Frakturschriften außerhalb des deutschen Sprachraums nur noch wenig bekannt waren. Gegen diese Hypothese spricht, dass die
Nationalsozialisten auch zuvor schon Bücher, Zeitungen und sonstige Texte, die für das Ausland bestimmt waren, in Antiqua gedruckt hatten; so hätte man auch alle Drucksachen für die besetzten Gebiete in Antiqua drucken können. Eine Notwendigkeit, den Schriftgebrauch im deutschsprachigen Raum zu ändern, ergibt sich daraus nicht.
Es liegt näher, den Grund für das Verbot bei
Adolf Hitler zu suchen, der offenbar eine Abneigung gegen die Fraktur hatte. Auf dem
Reichsparteitag von
1934 erklärte er:
„Eure vermeintliche gotische Verinnerlichung passt schlecht in das Zeitalter von Stahl und Eisen, Glas und Beton, von Frauenschönheit und Männerkraft, von hochgehobenem Haupt und trotzigem Sinn … Unsere Sprache wird in hundert Jahren die europäische Sprache sein. Die Länder des Ostens, des Nordens wie des Westens werden, um sich mit uns verständigen zu können, unsere Sprache lernen. Die Voraussetzung dafür: An die Stelle der gotisch genannten Schrift tritt die Schrift, welche wir bisher die lateinische nannten…“ Durch Bormanns Erlass vom 3. Januar 1941 wurden zunächst nur die
gebrochenen Druckschriften (insbesondere die
Fraktur) verboten. Mit einem zweiten Rundschreiben vom
1. September 1941 wurde auch die Verwendung der
deutschen Schreibschriften untersagt. Damit war auch die bis dahin übliche
deutsche Kurrentschrift verboten, sowie die erst in den 1920ern eingeführte
Sütterlinschrift. Seit Beginn des Schuljahres 1941/42 durfte an den deutschen Schulen nur noch die so genannte „Normalschrift“ verwendet und gelehrt werden, die bis dahin als „lateinische Schrift“ zusätzlich zur Sütterlinschrift unterrichtet worden war.