Schon ist die Ehrfurcht vor den Gräbern so groß, dass sie es zu einem Verbrechen erklären, wenn dort eine Bestattung ohne entsprechende Kulthandlungen und Zugehörigkeit zum Familienverband durchgeführt wird. Und so hat es bei unseren Alten A. Torquatus im Falle der gens Popillia entschieden. [...] Und es ist nicht nötig, uns darzugelegen, wie die Trauerzeit in der Familie beendet wird, in welcher Form einem Laren ein Hammelkopf dargebracht wird, nach welcher Weise ein abgeschnittener Knochen der Erde in der Erde verborgen wird und welche Rechte bei der Opferung einer Sau vereinbart wurden, ab welchem Zeitpunkt ein Grab beginnt eines zu sein und Ehrfurcht zu erhalten. Mir jedenfalls scheint die älteste Form des Begräbnisses die zu sein, die Kyros bei Xenophon anordnet: der Korpus wird nämlich der Erde zurück gegeben. Und wenn er so bestattet und niedergelegt ist, wird er gleichsam vom mütterlichen Mantel umhüllt. In eben diesem Ritus wurde unser König in dem Grab bei dem Quellaltar bestattet und wir wissen, dass in der gens Cornelia bis in unsere Erinnerung diese Art der Bestattung die übliche war. Die sterblichen Überreste des Gaius Marius, die am Anio bestattet waren, befahl der Sieger Sulla zu zerstreuen, angestachelt vom Hass [...]. Vielleicht, weil er befürchtete, dass dies auch seinem eigenen Leichnam angetan werden könnte wollte er als erster von den patrizischen Corneliern verbrannt werden. Ennius sagte nämlich noch von Africanus: „Hier ist jener beigesetzt.“ Mit Recht, denn nur von denen, die mit Erde begraben (conditi) sind sagt man, sie seien beigesetzt (siti). Doch ist es noch nicht ihr Grab, bevor die vom Recht beschriebenen Handlungen vollzogen sind und das Schwein geschlachtet ist. Und was jetzt allgemein bei allen Bestatteten als Brauch daherkommt (venit usu), dass man sie als Humati bezeichnet, das war seinerzeit auf diejenigen beschränkt, die von der auf sie geworfenenen Erde bedeckt waren und diese Sitte bestätigt das pontifikale Recht. Denn bevor man die Klumpen auf die Knochen geworfen hat, ist jener Ort, wo der Korpus verbrannt wird, ohne Ehrfurcht. Wenn aber Erde auf die Gebeine geworfen ist, dann ist der Tote beerdigt und dann erst hat er viele religiöse Rechte. Deshalb entschied P. Mucius, dass die Familie dessen, der auf einem Schiff getötet und dann ins Meer geworfen wurde, rein sei, weil die Gebeine nicht unbestattet auf der Erde liegen. [...]
"Einen toten Menschen", sagt das Zwölftafelgesetz, "soll man nicht in der Stadt verbrennen." Ich glaube, wegen der Feuergefahr. Wenn es aber hinzufügt "neve urito (und nicht verbrennen)" zeigt es an, dass nicht derjenige, den man verbrennt, bestattet wird, sondern nur derjenige, den man beerdigt.