Die Frage ist in einer generellen Weise schwierig zu beantworten. Es gibt Einzelbeispiele, die auch hinreichend untersucht sind. Ich würde das in der Breite so sehen:
1. Die bei ausländischen Beteiligungen anzutreffenden Rechtsformen sind in der Masse Kapitalgesellschaften, also GmbHs und Aktiengesellschaften.
2. Eigentumsfragen spielten für die Kontrolle der Wirtschaft im nationalsozialisitischen Sinn kaum eine Rolle. Speziell Rüstung und rüstungsnahe Bereiche sowie kritische Engpaßbereiche unterlagen anderen Steuerungsmechanismen, die nicht auf das "Eigentum an den Gesellschaftsrechten", also auf Beteiligungen angewiesen waren (obwohl auch Beteiligung als Steuerungsmechanismus auftrat, siehe zB die SS-Wirtschaftsunternehmen oder die Ölgesellschaften für den Kaukasus).
Kahn, Die Steuerung der Wirtschaft durch REcht im nationalsozialisitschen Deutschland - Das Beispiel der Reichsgruppe Industrie, 2006. Mechanismen: Preisvorgaben, Devisenzwangsbewirtschaftung, Zwangskartelle, Produktionsanweisungen, Rohstoffkontingentierung usw.
Eine Besonderheit bilden lediglich Enteignungen des jüdischen, damit auch des ausländischen jüdischen Eigentums.
3. Bzgl. der Aktiengesellschaften - soweit an Kapitalmärkten gehandelte und notierte Anteile - wurden die Eigentumsverhältnisse idR als nachrangig angesehen. Das hatte einen Hintergrund: Entscheidend war hier die Steuerung der AG durch den Vorstand, die nach der Aktienrechtsreform 1937 nationalsozialistische Führerprinzipienen übernahm. Das - die Übernahme des NS-Gedankengutes in die Aktienrechtsreform - wird zB sehr prägnant erläutert in der zeitgenössischen Dissertation von Löhr, Joseph: Die Verwaltung der Aktiengesellschaft insbesondere unter Berücksichtigung des Führerprinzips, 1940.
Im Kern sollte die Hauptversammlung entmachtet werden, die Stellung des Vorstands gestärkt werden. Damit waren zugleich die Voraussetzungen für die Gleichschaltung der Wirtschaft geschaffen. Die AG als kapitalistische Rechtsform war von NS-Größen ohnehin als "suspekt" angesehen: ein Grund, warum zB Blohm&Voss von der AG in eine Personengesellschaft rückumwandelte.
4. Die GmbHs mit ausländischer Beteiligung spielten ebenfalls eine Rolle, allerdings reichte es auch hier während des Krieges, auf die Geschäftsführung und die oben beschriebenen Steuerungsmechanismen für die Kriegsinteressen zugreifen zu können.
Das statistische Jahrbuch des DR 1939/40 enthält einige Zahlen für den Status vor dem Krieg: rd. 6,4% des Kapitals bei GmbHs (rd. 294 Mio. RM) waren in Auslandsbesitz. Betrachtet man das nach Branchen, sind nur wenige wesentlich: Metallhütten/Metallhalbzeuge (40,6%), Chemische Industrie (16,7%), Maschinen- und Apparatebau (14,3%), Nahrungs- und Genußmittelgewerbe (12,1%).
Diese Zahlen erfassen nicht die vorhandenen AGs am 31.12.1939: rd. 5.400. mit rund 21 Mrd. RM Aktienkapital.