römisches Bankenwesen?

C.Cethegus

Neues Mitglied
Hallo,

schon länger frage ich mich, ob es im römischen Reich ein Bankenwesen gab, wo man sein Erspartes sicher deponieren konnte oder ob man es einfach in seinem Keller stehen hatte...

Letzteres fände ich "etwas" riskant, aber ich meine gelesen zu haben, dass das erste Bankenwesen mit den Templern im Mittelalter aufgetaucht wäre für die Pilger und Kreuzfahrer.

Ergo meine Fragen:

-Gab es ein römisches Bankenwesen?
-und wenn nein: Haben die Römer ihr Geld im Haus aufbewahrt (und evtl. wie Hannibal in einer Statue versteckt)?
- Oder haben sie es vielleicht, wie der Staat, in einem Tempel deponiert?

br, C.Cethegus
 
Bankiers gab es in Rom tatsächlich.

Die Mensarii waren öffentliche Bedienstete des Aerariums, also der Staatskasse, und vergaben Kredite aus staatlichen Geldern gegen Sicherheiten. Allerdings scheinen sie keine ständige Einrichtung gewesen zu sein, sondern nur in Zeiten hoher privater Verschuldung eingesetzt worden zu sein (erstmals im 4. Jhdt. v. Chr.), um den Schuldnern auszuhelfen. Auch ihre Zahl wechselte zwischen drei und fünf.
Daneben gab es (allerdings anscheinend erst in der Kaiserzeit) auch die Nummularii, die Spareinlagen entgegennahmen und Geld wechselten. Sie waren ebenfalls öffentliche Bedienstete, aber eine ständige Einrichtung, und unterlagen der Kontrolle des Stadtpräfekten.

Weiters gab es die Argentarii, das waren private Bankiers, die allerdings eine Art staatliche Lizenz benötigten, denn sie durften ihre Geschäfte nur in staatlichen Geschäftslokalen betreiben. Sie gab es seit mindestens dem 4. Jhdt. v. Chr. Ihre Haupttätigkeit war (zumindest anfangs, als in Italien noch viele Währungen im Umlauf waren) das Geldwechseln, aber sie betrieben auch alle anderen Arten von Bankgeschäften, insbesondere nahmen sie Spareinlagen (für die man, je nach Vereinbarung, auch Zinsen erhalten konnte) entgegen, prüften Münzen auf ihre Echtheit, veranstalteten aber auch Auktionen und waren als Makler tätig. Sie vergaben auch (gegen Zinsen) Kredite, wobei sie Spareinlagen aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sparers für Kreditvergaben nutzen durften. Die Argentarii waren in einem Collegium organisiert und wurden in der Kaiserzeit vom Stadtpräfekten kontrolliert.
 
Eine wunderbare Quelle für römisches Bankenwesen stellt das Archiv des Caecilius Iucundus aus Pompeji dar, aus dem man sehr viele Rückschlüsse über Geldgeschäfte in römischer Zeit gewinnen kann.
 
Eine wunderbare Quelle für römisches Bankenwesen stellt das Archiv des Caecilius Iucundus aus Pompeji dar, aus dem man sehr viele Rückschlüsse über Geldgeschäfte in römischer Zeit gewinnen kann.

Der Name lädt nicht gerade ein, dem sein Geld zu vertrauen. Andererseits würde er auch zu einigen heutigen Mitgliedern dieses Gewerbes passen.
 
Ich vermute, du sitzt hier einem false friend aus dem Spanischen auf, der sich zudem noch semantisch verschoben hat, kann das sein?
Ich nehme an, dass du eine Verbindung von iucundus zum Spanischen jugar gezogen hast? Jugar kommt aber von iocari, was - daher semantische Verschiebung - ursprünglich 'scherzen' meint und sich erst später zu 'spielen' verändert. Iucundus dagegen - im Übrigen ein Adjektiv, also etwas völlig anderes, als das spanische Gerundium jugando - bedeutet 'angenehm'.
 
"angenehme" Banker sind gemeinhin die schlimmsten.

gab es eigentlich schon sowas wie ein scheckwesen, wie man es von den Templern kennt? man zahlt in Rom 100.000 sesterzen ein und bekommt in der filiale Antiochia das geld. damit man es eben nicht mit sich führen muss? der weltweite handel hätte doch sicher bedarf dafür, oder?
 
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Ich vermute, du sitzt hier einem false friend aus dem Spanischen auf, der sich zudem noch semantisch verschoben hat, kann das sein?
Ich nehme an, dass du eine Verbindung von iucundus zum Spanischen jugar gezogen hast? Jugar kommt aber von iocari, was - daher semantische Verschiebung - ursprünglich 'scherzen' meint und sich erst später zu 'spielen' verändert. Iucundus dagegen - im Übrigen ein Adjektiv, also etwas völlig anderes, als das spanische Gerundium jugando - bedeutet 'angenehm'.

Nicht ganz. Es gibt auch das spanische Wort "jocundo" das "lustig" bedeutet, und ein lustiger Banker ist nicht gerade das Wahre.

Ich habe jedoch gerade im Wörterbuch nachgesehen und es hat auch die Nebenbedeutungen "angenehm" und "geruhsam" (plácido). In diesen Bedeutungen kannte ich es jedoch gar nicht.

"angenehme" Banker sind gemeinhin die schlimmsten.

gab es eigentlich schon sowas wie ein scheckwesen, wie man es von den Templern kennt? man zahlt in Rom 100.000 sesterzen ein und bekommt in der filiale Antiochia das geld. damit man es eben nicht mit sich führen muss? der weltweite handel hätte doch sicher bedarf dafür, oder?

Ich meine mal gelesen zu haben, dass es in Rom schon eine Art Wechselbriefe oder Wechselurkunden gab, mit denen man sich den Transport von Geld von A nach B sparen konnte. In Wikipedia wird es hier ; http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselbrief#Die_Geschichte_des_Wechsels kurz erwähnt, ohne in Details zu gehen.

Eine interessante Seite über das römische Geldwesen, die dieses Thema (Wechsel) leider nicht berührt, ist hier zu sehen:

http://www.oenb.at/de/ueber_die_oen...geschichte/antike/geldwesen_in_der_antike.jsp
 
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"angenehme" Banker sind gemeinhin die schlimmsten.

gab es eigentlich schon sowas wie ein scheckwesen, wie man es von den Templern kennt? man zahlt in Rom 100.000 sesterzen ein und bekommt in der filiale Antiochia das geld. damit man es eben nicht mit sich führen muss? der weltweite handel hätte doch sicher bedarf dafür, oder?


In "Hans-Joachim Drexhage, Heinrich Konen, Kai Rüffing: Die Wirtschaft des Römischen Reiches (1.-3. Jahrhundert). Eine Einführung. Berlin, 2002" werden aus dem römischen Ägypten einige Beispiele für Giralgeldverkehr genannt:

  • Scheckzahlungen
  • Überweisungen innerhalb einer Bank
  • Transfer von Bank zu Bank

siehe:

Die Wirtschaft des Römischen Reiches(1.-3. Jahrhundert): Eine Einführung - Hans-Joachim Drexhage, Heinrich Konen, Kai Ruffing - Google Books

Unser fröhlicher Banker aus Pompeji taucht übrigens auch auf.
 
Gab es im römischen Recht eigentlich schon ein Äquivalent zur Kapitalgesellschaft bzw eine Haftungsbeschränkung? Oder wurden Banken "damals" (wann auch immer genau, das römische Recht entwickelte sich ja auch) von Einzelkaufleuten/Zusammenschlüssen von Kaufleuten geüfhrt, die für die Verbindlichkeiten der "Bank" mit ihrem Privatvermögen einstehen?

Dass es bargeldlose Zahlungsmittel in Form von Wechseln o.ä. Schuldverschreibungen gab ist anzunehmen; solchhe Instrumente sind mWn überall aufgetaucht, wo Menschen in schriftkundigen Kulturen professionell Handel trieben.

Eine interessante Frage wäre die einer "staatlichen Bankkontrolle" bzw Regulierung solcher Wechsel inkl der nach der Möglichkeit eines Konkurses. Es gab die Möglichkeit eines Konkurses, aber zumindest dem Komödiendichter Plautus zufolge wurde diese öfters in betrügerischer Absicht genutzt; spricht nicht für eine effiziente rechtliche Kontrolle... ;)
 
Gab es im römischen Recht eigentlich schon ein Äquivalent zur Kapitalgesellschaft bzw eine Haftungsbeschränkung? Oder wurden Banken "damals" (wann auch immer genau, das römische Recht entwickelte sich ja auch) von Einzelkaufleuten/Zusammenschlüssen von Kaufleuten geüfhrt, die für die Verbindlichkeiten der "Bank" mit ihrem Privatvermögen einstehen?

Im römischen Privatrecht gibt es die "Universitas" und die "Societas". Die U. ist eine juristische Person, sie kann z. B. eine Gebietskörperschaft, Berufsverband oder Stiftung sein. Hier wird bei den Ansprüchen zwischen solchen gegen die U. und die einzelnen Angehörigen unterschieden. Im Endeffekt führt dies zu einer Haftungsbeschränkung für die Angehörigen der U..


Die S. ist ein Personenverbund, die im Innenverhältnis einen Vertrag abgeschlossen haben. Eine Haftungsbeschränkung liegt m. E. nicht vor.

Im heutigen (deutschen) Zivilrecht hat die U. als "Verein" (mit den Sonderformen GmbH und AG) überlebt, während die S. als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (mit den Sonderformen oHG und KG) fortexistiert.

Ob die römischen Banker bereits in dieser Art und Weise organisiert waren, ist mir unbekannt.

siehe zum römischen Privatrecht:

http://books.google.de/books?id=Qu4...nepage&q=römisches gesellschaftsrecht&f=false
 
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