Das ist eben die Frage, ob die Designation oder die Zustimmung der Großen das entscheidende war.
Eine Designation war bereits eine Entscheidung für einen bestimmten Kandidaten.
Die Großen hatten dann eigentlich keine Wahl: Es blieb ihnen nichts übrig, als den designierten Kandidaten zu unterstützen - oder zu offener Rebellion überzugehen.
Andererseits war es für den Herrscher nicht ratsam, einen Nachfolger zu designieren, ohne sich der Unterstützung durch die Großen einigermaßen sicher zu sein.
Riothamus hat es schon einige Male angesprochen: Eine echte Wahl im heutigen Sinne hat es kaum je gegeben.
Ich will nochmal auf Karl den Großen zurückkommen.
Der verfügte mit der
Divisio regnorum von 806 über die Nachfolge:
Das Reich sollte unter den drei Söhnen aufgeteilt werden, wobei der älteste Sohn Karl den größten Anteil erhalten sollte. Für die Generation 1 nach Karl war damit alles geregelt. Für die Generation 2 wurde allerdings verfügt:
"Falls aber einem der drei Brüder ein Sohn geboren werden sollte, den das Volk zum Nachfolger seines Vaters wählen möchte, dann ist es unser Wille, daß die Oheime dieses Knaben der Wahl zustimmen und den Sohn ihres Bruders in dem Teilreich, den sein Vater, ihr Bruder, besessen hat, herrschen lassen."
Die Quellen berichten nichts davon, dass Karl die Großen die
Divisio regnorum mit den Großen abgesprochen hätte oder sie zur "Wahl" vorgelegt habe.
Er hat die Großen aber zu einer Versammlung in Diedenhofen zusammengetrommelt. Alle mussten sich durch einen Eid auf die Regelung verpflichten. (Eine Weigerung oder auch nur Enthaltung wäre einer offenen Rebellion gleichgekommen.)
Nachdem zwei von den drei Söhnen 810 bzw. 811 gestorben waren, hatte sich die
Divisio erledigt: Es blieb nur Ludwig übrig. Den ließ Karl 813, wie oben geschildert, zum Mitkaiser krönen, wieder im Rahmen einer Reichsversammlung. Diesmal wurden alle einzeln gefragt, ob sie einverstanden seien. Und siehe da, alle waren einverstanden...
Es ist bei Karl unübersehbar die Reichsversammlung gemeint. Sie musste ja der keinesfalls üblichen Regelung zustimmen.
Das kann man so sehen. Mit der Krönung zum Mitkaiser war jedenfalls die Nachfolgefrage endgültig geregelt. (Eine Alternative gab es ja ohnehin nicht.)
Unterm Strich neige ich zur Auffassung, dass die Zustimmung der Großen konstitutiv war. Damit die Entscheidung des Königs rechtskräftig wird, muss er sich dessen versichern, dass sie auch als rechtskräftig anerkannt wird - in welcher Form auch immer - ob die Großen in Huldigungsjubel ausbrechen, ob sie alle einen Eid schwören, oder ob sie zu einer formellen "Wahl" schreiten.