Guten Abend,
prinzipiell erlaubt ja das Völkerrecht Kriegsgefangenen, einen Antrag auf Entlassung aus humanitären Gründen zu stellen (z.B. wegen familiären Todesfällen).
Ebenfalls prinzipiell möglich, aber heute wohl kaum mehr relevant*, ist die Freilassung auf das Ehrenwort hin, nicht wieder...