In der DDR wurde die Gewaltenteilung als „Staatsideologie“ abgelehnt.
In diesem Kontext erscheint mir auch der Zusammenhang zwischen
Demokratie und Pluralismus interessant und weiterer Überlegung wert.
Auszug aus der DDR Verfassung Artikel 90:
,,die Rechtspflege dient der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit,
dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik
und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung.
Sie schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde des Menschen."
Das bedeutete, dass Menschenwürde und Freiheit gemäß der herrschenden
Ideologie nur im Rahmen der sozialistischen Ordnung verwirklicht werden konnten.
Die Unabhängigkeit der Gerichte nach unserer demokratischen Auffassung existierte nicht.
Das Lehrbuch Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie beschreibt deutlich,
wem das Recht in der DDR zu dienen hatte: ,,Alles, was sozialistisches Recht bewirkt,
ist das Ergebnis schöpferischen Handelns der Werktätigen, die unter Führung der
Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sich rechtlicher Instrumente bedienen,
um ihre Aktivitäten zu organisieren und zu sichern." (a.a.O., S. 365f)
Das Zentralkomitee war das höchste Führungsorgan der SED zwischen den Parteitagen.
In der Praxis lag die Macht allerdings beim Sekretariat des ZK, das die laufenden Arbeiten
erledigte, d.h. beim Politbüro und beim Generalsekretär der Partei.
Protokollarisch rangierten ZK-Mitglieder vor den Ministern, Sekretäre des ZK waren
gegenüber Ministern weisungsbefugt.
Im Jahr 1989 bestand das ZK aus 165 Mitgliedern und 57 Kandidaten. Das ZK trat am 3.12.1989 geschlossen zurück
Gruß Urvo