Mir fallen nur zwei solcher "Namenssprünge" in der ostfränkischen/deutschen Adelswelt ein.
Mehr fallen mir auch nicht ein (obwohl es unter unbekannteren Häusern wohl solche Fälle auch gegeben hat) - in der Tat ist das aber selten.
Aber die Beispiele reichen schon um zu zeigen, daß die Dynastie-Bezeichnungen eben nur äußere Zuschreibungen sind und keine juristische Verbindlichkeit haben.
Wir sind damals im Studium zu einer ähnlichen Diskussion gekommen. Seminarthema war die Konsolidierung der mittelalterlichen Territorien.
Und die typische Zeitleiste eines solchen Seminarvortrags sah halt so aus: "Im Jahre NNNN starben die Grafen von X aus und die Welfen erbten das, um im Jahre NNNN starben die Herren von Y aus und die Welfen erbten das ..."
Und beim Vortrag über die Habsburger oder die Luxemburger ging das völlig ähnlich.
Und da kam dann die Frage auf, warum eigentlich einige Familien so permanent Söhne bekamen während ringsum alle möglichen anderen Sippen ausstarben.
Und da gab es zwei Antworten:
Zum Einen war es in der Tat so: Von den vielen Familien, die sozusagen anfangs im Rennen waren, gelang halt nur denen ein Aufstieg wie z. B. den Habsburgern, wenn sie auch einige Generationen lang eine klare Erbfolge schafften. Forschungsobjekt als "große Familie" bzw. entstandenes Territorium waren halt nur die Gewinner.
Und zum Anderen stellte sich beim genauen Hinsehen heraus, daß auch die "großen Familien" immer wieder mal "ausgestorben" waren, d.h. keine direkte Erbfolge zu einem Sohn möglich war.
Aber wenn dann der Vetter, vorher nur als Graf von X bekannt, weitermachte, übernahm der halt die Familientradition und den Namen.
Wenn dagegen umgekehrt der "große" Welfe oder Habsburger einen "kleinen" Grafenvetter beerbte, hängte er nur einen weiteren Titel an, die Dynastie aber blieb in der Außensicht natürlich stabil.